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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (1. Band = 1. Abtheilung, 1. Hälfte): Die Ordnungen Luthers, die Ernestinischen und Albertinischen Gebiete — Leipzig: O.R. Reisland, 1902

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https://doi.org/10.11588/diglit.26586#0059
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EINFÜHRUNG.

Kurfürst Friedrich der Sanftmüthige starb am 7. September 1464 und hinterliess seinen
Söhnen Ernst und Albert die Landeshoheit über Sachsen und Meissen. Als 1482 ihr Oheim,
Landgraf Wilhelm von Thüringen, kinderlos verstarb, fiel ihnen auch Thüringen zu. Bis 1485
regierten Ernst und Albert gemeinschaftlich. Im Jahre 1485 nahmen sie eine Theilung ihrer
Lande vor.
I. In Folge dieser Theilung bestanden bis zum Jahre 1547, in welchem nach der
Schlacht von Mühlberg die Kurwürde mit dem grösseren Theil der Ernestinischen Lande an
die Albertinische Linie überging, folgende Herrschaftsverhältnisse:
1. Die Ernestinische Linie (Kurfürst Friedrich der Weise bis 1525, Johann der Stand-
haftige bis 1582, Johann Friedrich der Grossmüthige bis 1547) besass Thüringen, den Witten-
berger Kurkreis, sodann die mitten im Leipziger, Meissener und Erzgebirgischen Kreise belegenen
Ämter und Städte Borna, Colditz, Eilenburg, Grimma mit Naunhof, Leisnig, Zwickau, sowie
Buchholz bei Annaberg, Adorf, Ölsnitz, Planen, Pausa, Crimmitschau; ferner Altenburg, Torgau,
Schilda, Dommitzsch, Düben. Zusammen mit den Albertinischen Herzögen waren sie Schutz-
herren über das Bisthum Meissen und dessen Hochstift Wurzen. Das Bisthum Naumburg unter-
stand ausschliesslich ernestinischer, das Bisthum Merseburg ausschliesslich albertinischer Schutz-
herrschaft. Die Bergwerksnutzungen waren Gemeingut der beiden Linien. Die Hauptresidenzen
waren Weimar, Torgau, Wittenberg, Altenburg.
2. Die Albertinische Linie (Albert bis 1500, Georg der Bärtige bis 1589, Heinrich bis
1541, Moritz bis 1547) besass den Haupttheil des Meissnischen, Leipzigischen und Erzgebirgischen
Kreises, ausserdem die Thüringischen Ämter und Städte: Eckartsberga, Freiburg, Jena, Langen-
salza, Sangerhausen, Tennstädt, Weissensee und Weissenfels, sowie die alleinige Schutzherrschatt
über das Bisthum Merseburg und mit den Ernestinern zusammen die Schutzherrschaft über das
Bisthum Meissen mit Wurzen. Die Hauptresidenzen waren Dresden und Leipzig.
Unter Georg’s des Bärtigen Oberhoheit regierte sein Bruder Heinrich auf Grund des
brüderlichen Vertrages vom Jahre 1505 in den abgetrennten Ämtern und Städten Freiberg und
Wolkenstein, Geyer, Ehrenfriedersdorff und Thum.
Im Jahre 1537 erhielt Elisabeth, die Wittwe des am 11. Januar 1537 gestorbenen Prinzen
Johann, Stadt und Amt Rochlitz mit Kriebstein zum Wittwensitz überwiesen.
 
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