Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (3. Band): Die Mark Brandenburg, die Markgrafenthümer Ober-Lausitz und Nieder-Lausitz, Schlesien — Leipzig: O.R. Reisland, 1909

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.26784#0490

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
470

Schlesien.

Tilesius und Diakonus Mathias Knösel hatten schon 1572 den Rath gebeten , mit strengen
Maassregeln gegen öffentliche Laster einzuschreiten. Der Rath entwarf auch ein Statut, welches
aber erst 1592 zum Beschluss erhoben und publizirt wurde. Bei Herbst, Chronik der Stadt
Hirschberg. Hirschberg 1849, S. 63 ff. steht die Ordnung im Auszuge.

110. Zucht- und Polizei-Ordnung von 1592. (Auszug.)

Art. 1 (handelt von Strafe der Gottesläste-
rung) ;
Art. 2 (von Verachtung der heiligen Sakra-
mente) ;
Art 3 (von Sonntagsheiligung) [Abgedruckt
bei Soffner, S. 276],
Art. 5 : heimliche verlöbnisse sind nichtig.
Art. 15: kirchgang der hochzeitleute. Der
kirchgang soll 1 stunde vor dem mittagsleuten
gehalten werden, damit die kirchendiener der pre-

digt halber nicht verzogen werden und die knaben
wieder zeitig in die schule kommen können. Die
diese zeit nicht halten, sollen ohne predigt und
gesang getraut und wieder zu hause geschickt
werden. So soll auch ein jeder für sich selbst
in acht nehmen, das er dem wirthe nach ge-
haltener mahlzeit mit langem sitzen nicht be-
schwerlich sei, sondern zu rechter zeit seinen ab-
schied nehmen und jungfrau desto zeitlicher zum
tanze kommen können.

Die Schaffg’ottschen Besitzungen.
Über die Einführung der Reformation in den Schaffgottschen Herrschaften vgl. Soffner,
a. a. O. S. 283. Zur Geschichte der Stadt Friedeberg a. Queis insbesondere vgl. Auszüge aus
der Gesch. der Stadt Friedeberg a. Qu. und Burg Greiffenstein. Friedeberg a. Qu. ohne Jahr,
S. 33 ff. Am 19. Januar 1616 erliess Ulrich von Sehaffgottsch eine sog. Dreidings-Ordnung in
50 Artikeln, nach dem bekannten System 1. Verhalten gegen Gott, 2. gegen die Obrigkeit,
3. gegen den Nächsten. (Vgl. oben S. 428); vgl. Auszüge etc. S. 55.
Über weitere Schaffgottsche Besitzungen vgl. oben unter Herrschaften Bielitz, Friedeck
und Freistadt, sowie unten unter Trachenberg-Militsch.

Das Fürstenthum Sagan.
Rosenberg, a. a. O. S. 186 ff.; Rätel, Neue Chronika des Herzogthums Ober- und
Niederschlesien, 1601, S. 450; Schickfuss 4, S. 253; Pol, Jahrb. 3, S. 114; Eberlein,
Silesiaca S. 225; Worbs, Gesch. der evangel. Kirchen, Prediger und Schullehrer im Fürsten-
thum Sagan. Bunzlau 1809; Nehmiz und Reymann, Denkschrift zur lOOjähr. Jubelfeier der
Einf. der Reform, in Sagan. Sagan 1840; Laspeyres, a. a. O. S. 303 ff., 307, 308; Ehr-
hardt, N. diplom. Beiträge zur Erläuterung der alten Niederschlesischen Geschichte u. Rechte.
Breslau 1773, 2. Stück, S. 66 ff.; Söhnel, Die evangel. Landgeistlichen im Fürstenthum
Sagan, 1540, in Correspondenzbl. des Ver. für Gesch. der evangel. Kirche Schlesiens X, S. 52.
Herzog Georg von Sachsen, welchem das Fürstenthum gehörte, trat der Verbreitung
der Reformation entgegen. Nach seinem Tode 1539 führte sein Nachfolger Herzog Heinrich
die Reformation ein. 1540 kam er persönlich mit seinem Sohne Moritz nach Sagan und liess
eine Visitation vornehmen. [Über den Antheil von Paul Lindenau s. Müller, Paul Lindenau.
Leipzig 1880, S. 57.] Vgl. über den Inhalt dieser Visitation: Worbs S. 4. Herzog Heinrich
organisirte das Kirchenwesen dadurch, dass er einen Superintendenten in Sagan, und unter diesem
drei Senioren für die drei Kreise Sagan, Naumburg und Priebus bestellte. Es wird wohl von
Einzelnen eine Kirchenordnung von 1540 erwähnt, die Nachricht ist aber zweifelhaft (Eber-
lein, Silesiaca S. 217). Vielmehr ist anzunehmen, dass man den sächsischen Unterricht der Visi-
tationen benutzt hat (Eberlein S. 211, 215). 1549 tauschte Kurfürst Moritz die Herrschaft
Eulenburg gegen das Fürstenthum Sagan ein; dieses kam so an den König Ferdinand. Damit
ging die kirchliche Organisation unter (Anders 13). Die Dinge nahmen wieder eine für die
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften