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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (3. Band): Die Mark Brandenburg, die Markgrafenthümer Ober-Lausitz und Nieder-Lausitz, Schlesien — Leipzig: O.R. Reisland, 1909

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https://doi.org/10.11588/diglit.26784#0492

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472

Schlesien.

Die Standesherrschaft Trachenberg-Militsch.
Vgl. Prusse, Kurzgefasster geschichtl. Bericht über das evangelische Kirchspiel Trachen-
berg. Rawicz 1842.
Sigismund von Kurzbach hatte vom Könige 1494 Herrnstadt nebst Rützen, Winzig,
Trachenberg und Militsch als freie Standesherrschaft erhalten. Seine Söhne Hans und Heinrich
verkauften Herrnstadt, Rützen und Winzig an den Herzog Friedrich II. von Liegnitz-Brieg,
und theilten die übrige Herrschaft in der Weise, dass Heinrich Trachenberg-Prausnitz, Hans
Militsch erhielt.
Die Brüder Heinrich († 1533) und Hans († 1549) führten die Reformation ein.
1. In Militsch wurde schon 1525 lutherische Predigt gehalten (s. Laspeyres S. 303).
1570 wurde eine Superintendentur errichtet (Anders S. 17). Nach Berg (S. 20)
schon 1555, und die erste Predigt 1523 gehalten.
Eine Kirchenordnung von 1596 erwähnt v. Kamptz S. 606, Nr. 2. Mir ist aber nichts
Näheres darüber bekannt geworden.
2. Trachenberg. Hier führte Heinrich I. die Reformation ein. Nach Berg S. 20
soll dies jedoch erst sein Enkel Heinrich III. von Kurzbach 1577 gethan haben, und erst 1580
eine Superintendentur eingesetzt worden sein. Richtiger dürfte es sein, mit Anders S. 17
anzunehmen, dass Heinrich III. die Kirchenverhältnisse nur geordnet hat.
Er erliess 1577 eine Kircheninstruktion. So berichtet Laspeyres S. 311 Anm. 40, 41.
Genaueres habe ich darüber nicht ermitteln können.
Heinrich III. verkaufte 1593 seine Herrschaft Trachenberg-Prausnitz an Adam von
Schaffgottsch († 1601); von diesem ging sie über an seinen Sohn Hans Ulrich II.; 1635 wurden
die Schaffgottschen Güter vom Kaiser eingezogen und die Herrschaft Trachenberg dem Grafen
Hatzfeld verliehen, einem Katholiken.
Für Trachenberg gab Adam Schaffgottsch am 14. December 1593 eine Schul-Ordnung
(Prusse S. 35).

Halt Grossburg.
Grossburg gehörte früher zum Fürstenthum Breslau. 1230 wurde es mit vier anderen
Dörfern von Herzog Heinrich dem Bärtigen dem Bischof von Lebus geschenkt, wodurch es
unter die Vogtei Kurbrandenburgs kam. 1553 dem Klostervogte zu Lebus, Friedrich von Kanitz,
als bischöfliches Lehen verkauft, kam es mit der bald darauf erfolgenden Säkularisierung des
Bisthums Lebus an den Kurfürsten von Brandenburg.
In Grossburg bestaud eine Probstei. Der Probst soll schon 1535 die Reformation ein-
geführt haben. Entscheidend war jedenfalls das Vorgehen Kurfürst Joachims II. Die Visitation,
welche dieser 1541 auf Grund der Kirchenordnung von 1540 in seinen Ländern vornehmen
liess, ordnete 1541 auch die Verhältnisse im Halt Grossburg und erstreckte die Geltung der
Brandenburgischen Kirchenordnung auch auf dieses Gebiet. Ehrhardt, Presbyterologie des
evangelischen Schlesiens 1, S. 665.

Das Fürstenthum Krossen.
Im Jahre 1482 durch Hans von Glogau an Kurbrandenburg verpfändet, wurde es 1538
durch König Ferdinand dem Markgrafen Johann von Brandenburg völlig abgetreten. Erst
 
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