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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (3. Band): Die Mark Brandenburg, die Markgrafenthümer Ober-Lausitz und Nieder-Lausitz, Schlesien — Leipzig: O.R. Reisland, 1909

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https://doi.org/10.11588/diglit.26784#0494

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Schlesien.

Quartus führte gegen Ende des 16. Jahrhunderts eine neue Lithurgie ein, die im „gelben
Buche“ beschrieben sei; Minsberg druckt daraus einen kurzen Auszug ab.
Dieses „gelbe Buch“ hat sich weder im Archive der evangelischen Kirche zum Schiff-
lein Christi, noch in dem der Stadt, noch in dem des Königl. Gymnasiums finden lassen. In
den Unschuldigen Nachrichten von alten und neuen theologischen Sachen, 1729, p. 19 wird er-
wähnt „der Kirchen und gemeinde in Glogau Glaubensbekenntniss vom hl. Abendmahl“ vom
13. November 1595, und ebenda 1718, p. 1598, der „Revers, welchen ehemals die Prediger und
Schulbedienten von Glogau wegen einiger Glaubensarticul, in specie wider die Crypto-Calvinisten
unter sich aufgerichtet“ (ca. 1595).

Die Grafschaft Glatz.
Litteratur: Zobel, Die Reformation in der Grafschaft Glatz, in Evangelisches Kirchen-
blatt für Schlesien. 1901, S. 107, 113; derselbe, Die Gegenreformation in der Grafschaft Glatz,
ebenda S. 131, 138, 146, 156; Soffner, a. a. O. S. 415 und die dort citirte Litteratur; Rosen-
berg, a. a. O. S. 200 ff.; Wedekind , Geschichte der Grafschaft Glatz. Neurode 1857, S. 231 ff.;
Bach, Urkundl. Gesch, der Grafschaft Glatz. Breslau 1841, S. 98 ff.; Kögler, Chroniken
der Grafschaft Glatz. Glatz 1841, S. 65; Weltzel, Schles. Pastoralbl. 1887; v. Wiese, Der
Untergang der älteren evangelischen Gemeinden in der Grafschaft Glatz. Glatz 1892; dazu
Correspondenzbl. des Vereins für die Gesch, der evangel. Kirche Schlesiens 4, S. 121; v. Wiese,
Der Kampf um Glatz, in Schriften des Vereins für Reformationsgeschichte. Halle 1896, S. 7 fff.
Vgl. ferner die Litteratur unter Habelschwerdt.
Die Grafschaft Glatz war 1537 von König Ferdinand an Johann von Bernstein ver-
pfändet worden. Über seine konfessionelle Haltung stehen die Ansichten nicht fest. Jedenfalls
hat er das Eindringen der neuen Lehre nicht gehindert. Diese fasste in den Städten Glatz,
Habelschwerdt, Landeck, Wünschelberg festen Boden. Schwer heimgesucht wurde das Land
durch das Sekten wesen der Schwenkfelder, und Wiedertäufer. 1548 kam das Land in den
Pfandbesitz des streng katholischen Herzogs Ernst von Bayern. Dieser suchte die Reformation
wieder zu unterdrücken. Nach seinem 1560 erfolgten Tode drang sie aber wieder siegreich vor.
1604 begann aber wieder unter Rudolf II. die Besetzung der Pfarreien mit katholischen Geist-
lichen, trotz der Vorstellungen insbesondere der Städte Habelschwerdt, Landeck, Reinerz und
Wünschelberg. Im Jahre 1591 schlossen die Stadt Glatz und der Johanniter-Orden wegen der
Pfarrkirche U. L. Frauen einen Vertrag ab, durch welchen ein Simultanem eingeführt wurde
(Wedekind S. 282). Einige genauere Nachrichten besitzen wir von der Stadt Habelschwerdt.
Die Stadt Habelschwerdt.
Litteratur: Thamm, Gesch. der Stadt Habelschwerdt. Habelschwerdt 1841; Volkmer,
Gesch, der Stadt Habelschwerdt in der Grafschaft Glatz. Habelschwerdt 1897.
Hier sind uns einige kirchliche Anordnungen überliefert. Im Jahre 1563 wurde für
die Begräbnisse eine Taxe festgestellt: Für einen Erwachsenen aus der Stadt sind 8 g. Gr.,
für ein Kind 4 g. Gr., aus den Vorstädten für einen Erwachsenen 1 schock, für ein Kind
1/2 schock; für Begräbnisse in der Kirche und einen Stein: 3 schock zu entrichten.
Im Jahre 1570 wurden zwei steinerne Gotteskasten für die Armen in die Kirche ge-
setzt und zwei Personen, eine aus dem Rathe und eine aus den Kirchenvätern, bestellt, um
das gesammelte Geld unter die Armen zu vertheilen.
Einen grossen Platz in der Kirchengeschichte Habelschwerdts nimmt die Bekämpfung
 
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