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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (3. Band): Die Mark Brandenburg, die Markgrafenthümer Ober-Lausitz und Nieder-Lausitz, Schlesien — Leipzig: O.R. Reisland, 1909

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https://doi.org/10.11588/diglit.26784#0495

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Das Fürstenthum Troppau.

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der Sehwenkfelder und Wiedertäufer ein, inder sich besonders der Pfarrer Elogius (1563—1577)
hervorthat. Dieser evangelische Stadtpfarrer richtete an den Prager Erzbischof einen ausführ-
lichen Bericht über seine Thätigkeit in Habelschwerdt, über seine Bemühungen, die Gemeinde
zum richtigen Glauben zu bekehren, wie er in Folge von Machinationen der Schwenkfelder vom
Landeshauptmann abgesetzt worden sei und nun in die Verbannung ziehe. Elogius scheint also
den Prager Erzbischof immer noch als seine Vorgesetzte Behörde betrachtet zu haben (Volkmer,
a. a. O. S. 37).

Das Fürstenthum Troppau.
Litteratur: Biermann, Gesch, des Protestantismus in Österreich-Schlesien. 1897,
S. 19 ff.; Biermann, Gesch, der Herzogthümer Troppau und Jägerndorf. Teschen 1874;
Soffner, a. a. O. S. 340 ff.; Lösche, Gesch. des Protestantismus in Österreich S. 177 ff.
Das Fürstenthum stand unter dem König von Böhmen. Die kirchliche Leitung ge-
bührte dem Bischof von Olmütz. Auch hier gewann die Reformation Anhänger, wozu wohl
die Nachbarschaft von Jägerndorf und der Umstand beitragen mochten, dass der Herzog
Casimir von Besehen als Statthalter, und für kurze Zeit als belehnter Herr dem Fürstenthume
vorgestanden hatte. Insbesondere bildete sich eine lutherische Gemeinde in der Stadt Troppau,
die sich nach der Breslauer Ordnung gerichtet haben soll. Über die Schicksale der letzteren
Gemeinde vgl. Biermann, Gesch, des Protestantismus S. 25 ff., 48.
Die Verträge, welche die Evangelischen der Stadt Troppau 1542 mit Georg Funck,
dem Commendator der Kreuzherrn des deutschen Ordens wegen Begründung der Pfarr-
kirche, und 1556 mit Blasius Sibel, dem Domherrn zu Olmütz und Pfarrherrn zu Troppau
wegen des Patronats der Kirche LJ. L. Frauen schlossen, vgl. Fuchs, Materialien, 2. Stück,
S. 16, 58; Buckisch, Religions-Akten. Vol. IV, c. VIm. 2. Im Jahre 1574 gestattete Kaiser
Maximilian II. dem Magistrat zu Troppau, das S. Barbara-Kloster in ein Spital zu ver-
wandeln.
Über die Gegenströmung seit Kaiser Rudolf II. vgl. Fuchs, 2. Stück, S. 18 ff.
Die Landstände im Fürstenthum gingen selbständig vor. Dies war insbesondere der
Fall in der
Herrschaft Freudenthal.
Heinrich (Hynek) der Ältere von Würben verfasste für seine Herrschaften Freudenthal,
Güldenstein (Goldstein) und Helfenstein im Jahre 1584 eine Kirchen- und Schulordnung, die
er 1591 und 1592 erneuerte und vermehrte. Diese drei Ordnungen sind uns in beglaubigten
Abschriften erhalten, welche der Rath zu Troppau dem Rathe von Freudenthal auf sein Ver-
langen von den Originalen ertheilt hatte. Darnach hat sie Wetzel, im 9. Bande der Schriften
der histor.-statist. Sektion der k. k. mähr.-schles. Gesellschaft des Ackerbaus, der Natur- und
Landeskunde. Brünn 1886, S. 342—354, abgedruckt. Darnach drucken wir wieder ab (Nr. 111
bis 113). (Vgl. dazu Bi er mann, Gesch, der Herzogthümer Troppau und Jägerndorf. Teschen
1874, S. 465 ff. Biermann, Gesch. des Protestantismus in Österr.-Schlesien. Prag 1897,
S. 25, 45 u. A.; Eberlein, Silesiaca S. 227.
Über das Eingreifen Heinrichs in die krypto-calvinische Bewegung vgl. Correspondenzbl.
für die Gesch. der evangel. Kirche Schiesens 4, S. 157 ff. Vgl. auch oben unter Neustadt im
Fürstenthum Oppeln.

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