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Metadaten

Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (4. Band): Das Herzogthum Preussen, Polen, die ehemals polnischen Landestheile des Königreichs Preussen, das Herzogthum Pommern — Leipzig: O.R. Reisland, 1911

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https://doi.org/10.11588/diglit.26785#0573
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Nachtrag.

1. Zu Polen. S. 246 ff.
Während des Druckes erschien: Völker, Der Protestantismus in Polen, auf Grund der
einheimischen Geschichtsschreibung dargestellt. Leipzig 1910. (Eine werthvolle, kritische
Würdigung der polnischen Litteratur über den polnischen Protestantismus).
2. Zu Polen. Unitäts-Gemeinde. S. 251, B., und S. 256, VI.
Für die Geschichte der Unitäts-Gemeinden liefert die „Zeitschrift für Brüdergeschichte“.
Herrenhut 1907 ff., manchen werthvollen Beitrag. So z. B. Schmidt, Das religiöse Leben in
den ersten Zeiten der Brüder-Unität. 1907. S. 33 ff.
Ferner sind die Schriften von Skalsky zu nennen:
Skalsky, Schriftdenkmale der evang. Vergangenheit Böhmens. 1906, bringt u. A. zum
Abdruck die „Nothwendige Anweisung in betreff der Brüder-Richter. 1609“ (Zpráva potrebná o
bratrich soudeích. 1609). Von dieser Anweisung werden ältere Drucke vor 1537 und von
1557 erwähnt, sind aber nicht näher bekannt. Um so wichtiger ist dieser Abdruck eines so
wichtigen Stückes der brüderischen Organisation.
Derselbe Verfasser hat 1908 zwei wichtige Stücke aus der Brüdergeschichte im
böhmischen Originaltext herausgegeben: Zwei Visitations-Ordnungen der Brüder-Unität (Dva
visitacni rády Jednoty bratrské) und Die besondere Kirchenordnung der Brüder vom Jahre 1609
(Rád zvlástni mezi Bratrími z v. 1609). Die beiden Visitations-Ordnungen oder -Instruktionen
von 1537 und 1548 (?) bildeten die Grundlage für das 6. Capitel der ratio disciplinae (s. oben
S. 256, VI.). Das Gleiche ist der Fall mit der „besonderen Kirchenordnung“; sie ist ein 1609
verfasster Entwurf für die auf der Synode von Zerawitz 1616 erweiterte Ratio disciplinae (vgl.
Ztschr. Brüdergeschichte. 1908. S. 109).
Besonders werthvoll für die Rechtsgeschichte der Brüdergemeinde ist auch der Aufsatz
von Skalsky, Bruder Lukas und die „Anweisungen für Priester“ vom Jahre 1527, in Ztschr.
für Brüdergeschichte. 1908. S. 1 ff.
Endlich ist noch Folgendes nachzutragen, was ich der freundlichen Mittheilung des
Herrn Pfarrers Bickerich in Lissa verdanke. Die Unität in Polen hat sich auf dem Convent
von Orla (1633) und der Synode von Wlodawa (1634) mit den helvetischen Kirchen Klein-
polens und Litthauens förmlich vereinigt und eine Conformitas rituum beschlossen. Seitdem
bestanden gemeinsame Generalsynoden. Die Provinzialsynoden wurden gegenseitig beschickt.
Es bestanden gemeinsame polnische Agende und Gesangbuch. Man trat gelegentlich, so in Rom
1645, geschlossen auf. Die wichtigen Akten von Orla und Wlodawa sind vor Kurzem im
Archive der Johanniskirche zu Lissa aufgefunden worden.
Berichtigungen.
S. 322, Zeile 5 von unten, muss es statt „Nr. 70“ heissen: Nr. 72.
S. 325, Zeile 10, muss es statt „Nr. 75“ heissen: Nr. 73 u. 75.

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