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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (4. Band): Das Herzogthum Preussen, Polen, die ehemals polnischen Landestheile des Königreichs Preussen, das Herzogthum Pommern — Leipzig: O.R. Reisland, 1911

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https://doi.org/10.11588/diglit.26785#0597
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Einleitung.

11

Der „Rathschlag“ der Theologen liegt bei und handelt im ersten Punkt von der
Nothwendigkeit der Einheit in Lehre und Ceremonien. In Punkt II empfiehlt dieser „Rat-
schlag“ zur Auslegung: die Augsburger Confession, Melanchthon’s Loci communes, Luther’s
Hauspostille, Brenz’ Postille, Luther’s beide Catechismen. Zu diesem zweiten Punkte bemerkt
Osiander: „hab ich leider der kürz so viel gefunden, das Philipp Melanchthons büchlein mer
schedlich denn nutzlich sei“. Man solle die Geistlichen lieber an Luther’s Schriften weisen.
In Punkt III klagt der „Ratschlag“ über Ungleichförmigkeit in den Ceremonien. Der
Fürst möge „unser Königsbergische Kirchenceremonien, wie die zu aller zeit gehalten worden,
schriftlich verfassen lassen“. Der Punkt IV klagt über unchristliches Leben und giebt zu be-
denken, ob man nicht etwa „auf christlichen gebrauch den bann wieder aufrichten“ möchte.
Zu Punkt III und IV bemerkt Osiander, dass über die Ceremonien die Visitatoren wohl am
Besten Entscheidung treffen könnten; was den Bann anlange, so sei er mit der Wiedereinführung
völlig einverstanden; die Hauptsache sei aber die reine Lehre und darauf müsse bei der
Visitation besonders geachtet werden. Zu diesem Zwecke stellt er daher am Schlusse ein ganz
ausführliches Frage-Programm auf. Dieses letztere findet sich ohne irgend welche Angaben ab-
gedruckt bei Jacobson, Anhang Nr. XIV.
Die sehr bald heftig einsetzenden Osiandri’schen Streitigkeiten haben wohl den Ge-
danken der Visitationen in den Hintergrund treten lassen. Wenigstens habe ich aus dieser
Periode nur vereinzelte Nachrichten über solche gefunden, so aus dem Jahre 1562 für Barten-
stein (Kirchen-Archiv Bartenstein. Visitations-Abschied vom 8. September 1562), aus dem
Jahre 1564 für Balga (Staats-Archiv Königsberg Fol. 1279), aus dem Jahre 1565 für Langheim
(Kirchen-Archiv zu Langheim). Im Juni 1568 visitirte Bischof Venediger Mühlhausen im
Kreise Preussiscli-Holland (Pfarr-Archiv Preussisch-Holland. M. IV. A.; dortselbst ist auch der
natsschr. 33, S. 305 ff'.), und auch die zum Patronat
vgl. unter Hermsdorf). Der Visitationsrezess vom
edruckt in der Zeitschrift des Vereins für den
Für Neidenburg wird eine Visitation von 1561 ge-
idenburg. Marienwerder 1883, S. 90 ff'. Für Rasten-
stenburg. S. 43 (dort Inhaltsangabe des Recesses).
s beginnt auch im Visitationswesen ein neues,
ischof Mörlein von Samland visitirte seine Diöcese.
berg Fol. 1276. Ich hebe als wichtigstes Beispiel
spiel Fischhausen, vom 27. April 1569 und theile
t:
ng 4 Hufen Landes. Scheunen und Gräben unter-
Kirchspiel schickt ein Fuder Holz. Für Läuten
r., für Läuten mit einem Theil der Glocken sind
I ililen nichts. Für den alten Pfarrer ist zur Ver-
jlung erfolgt für das Inventar, den Decem, das
[ soll mit Fleiss zugesehen werden, dass die Inst-
ji mit den wirten um die helfte brauchen und der
geben muss, auch den geburlichen decem halb so
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i loco Bl. 67. (Hier wird den Kirchvätern noch
e zur Versorgung der Pfarr-Wittwen und -Waisen

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