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Hinüber, Oskar von; Forschungsstelle Felsbilder und Inschriften am Karakorum Highway <Heidelberg> [Hrsg.]
Antiquities of Northern Pakistan: reports and studies (Band 5): Die Palola Ṣāhis: ihre Steininschriften, Inschriften auf Bronzen, Handschriftenkolophone und Schutzzauber ; Materialien zur Geschichte von Gilgit und Chilas — Mainz, 2004

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https://doi.org/10.11588/diglit.36957#0024
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kurz vor einer erheblichen Bereicherung des Materials aus Balür selbst.
Daraus wird deutlich, daß sich heute viele Schlußfolgerungen Jettmars ganz
besonders zur Chronologie nicht mehr halten lassen. Es kann daher hier auch
nicht darum gehen, wiederum ein ähnlich großflächiges Gemälde anzulegen.
Denn bei der Materiallage scheint selbst der Versuch, einige Miniaturen zu
entwerfen, ein Wagnis.
Dazu sind im folgenden die handschriftlichen und inschriftlichen Quellen
aus dem Großraume Gilgit-Chilas, den die Gebiete von Hatun am Ishkoman-
Fluß im Westen, Shigar im Osten und die Umgebung von Chilas im Süden
begrenzen, zusammengestellt und bewertet. Dieser geographische Ausschnitt
ist nach den zufälligen Fundorten des Materials, also der ffandschriften und
Inschriften, gewählt und nach den beiden Hauptorten dieses Raumes be-
nannt.
Eine erneute und vervollständigte Materialsammlung der Nachrichten über
die Palola Sähis bietet zugleich die Gelegenheit, Fesungen von Inschriften zu
überprüfen, frühere Versehen oder Fehleinschätzungen bei der Deutung zu
korrigieren und neue Ergebnisse einzuarbeiten. Damit überholt die Quellen-
sammlung in Kap. II alle früheren Bearbeitungen der entsprechenden Texte
in manchen Einzelheiten.'' Ganz neu hinzu kommt nur weniges, vor allem
die erste Ausgabe der Inschrift von Danyor, deren zunächst vermutetes
Datum von Faukika 6 entsprechend 730/31 n.Chr. zu Faukika 62 entspre-
chend 687 n.Chr. korrigiert werden muß. Das hat durchaus Folgen für die
Abfolge der Herrscher von Palola. Denn daraus ergibt sich, daß es nur einen
Palola Sähi mit dem Namen Jayamangalavikramädityanandi gibt (s.u. Kap.
11.3: Inschrift Nr. 23; Kap. 111, Nr. 6).
Eine ganz besondere Schwierigkeit liegt in der Eingrenzung der Zahl der
Bronzen, die aus dem Gebiet der Palola Sähis stammen, auf ihre Veranlas-
sung hin oder von Personen, die ihnen nahestehen, gegossen sind. Als ge-
sichert darf dies für alle fünf beschrifteten Bronzen gelten, die Namen der
Palola Sähis oder Mitglieder ihrer Familie nennen. Für andere Bronzen kann
nur eine mehr oder weniger hohe Wahrscheinlichkeit gelten.

21 Das gilt auch und besonders für die Lesung und Deutung der Inschrift des Priyaruci
und der des Välamitra (Kap. VII).
 
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