Metadaten

Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Editor]; Neuser, Wilhelm H. [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Strohm, Christoph [Editor]; Bucer, Martin [Oth.]; Wilhelmi, Thomas <PD Dr.> [Oth.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 11,3): Schriften zur Kölner Reformation — Gütersloh, 2006

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30232#0091
License: Free access  - all rights reserved
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
5

10

15

20

25

30
bestendige verantwortung

Schrifft habe vnd wie leicht ein jeder Christ erkennen möge, das diese ordnung
zu besserung deß Glaubens diene, dan in der Schrifft ja außgetrucket ist,
das ein jeder seinen Glauben bekennen soll vnd daß mit höchstem ernst:
»Corde creditur ad iustitiam, ore fit confessio ad salutem« ¹ . Auß dem hat nun Roma. 10[10]
selbs gefolget bey allem recht Gottseligen verstandt, das man ein ordentliche,
gemeine ² form haben solle, solcher bekandtnüß, in deren dem Teuffel abgesagt,
der glaub an Gott mit worten der Schrifft gemäß bekennet werde. Dann
die Schrifft auch das außtrucklich lehret, das man in allen Gottes sachen auffs
ordentlichst vnd dapfferst handlen solle. Also ³ ist schrifftlich gebotten, das
Heylig | VIIIb/Bijb | Abendtmal zur gedechtnüß Christi zu halten vnd zu
niessen vnd da seinen todt zu verkünden ⁴ , darauß hat dann der Geyst Christi Tradition von den
leicht in einem jeden Christen (nit allein inn den Apostolen) die folge zu machen
gehabt, daß man die Leuth bey dem Heyligen Abendtmal der vnauß-

Lectionen der
Schrifft vnd Psalmen
bey dem H.

sprechlichen guthaten Christi desto besser zu
ermanen, solte die Heyligen Abentmal.
Lectionen, Psalmen vnd Gebet vben vnnd das selbige auff das aller herlichest
vnnd andechtigest. Dergleichen lehret die Schrifft, das man in der versamlung
Gottes erscheinen soll mit forcht vnd zitteren vnd ernstlichem auffsehen, das
alles auffs heyligest vnd andechtigest geschehe ⁵ .Dahat der H. Paulus auch,
ehe er den Corintheren daruon geschrieben, in den Gemeinden Christi
mundtlich geordnet, wie er das zeuget j. Cor. xiiij[26–36], Das die Weyber in
den H. versamblungen schweygen ⁶ Vnd man da alles zum verstandt ⁷ vnd besserung
der gegenwertigen reden solte ⁸ , Der gestalt: weil das haupt gebott des
Gesetzes fordret, das ein jeder seinen Nehesten lieben solle wie sich selb ⁹ vnd
jm thun, wie er begert, daß jhm geschehe, Auß dem gab es sich dann auch selb
bey jedem Gottseligen verstand zuordnen, Das vndern Christen jederman et-
was nutzlichs schaffen, sein eygen brot essen vnd niemant beschwären solte
oder aber nit für ein Bruder gehalten werden ¹⁰ , welches der liebe Paulus auch
hat mündtlich geordnet, ehe dan er es zun Thessalonichern geschrieben hat j.
Thessalo. iiij[10–12] vnd ij. cap. iij[6–16]. Solche ordinantzen ¹¹ , die also jren
grundt in der Schrifft vnd notwendige folg auß der Schrifft haben vnd an jn ¹²
selb würcklich ¹³ zur Gottseligkeit dienen, das seindt die recht Apostolischen
Ordinantzen, für die man streyten vnd arbeyten solle, das sie wider in Gottse-

1. Röm 10,10.
2. allgemeine.
3. Ebenso.
4. I Kor 11,23–26; Mk14,22–24; Mt26,26–28; Lk22,19–20.
5. Vgl. I Kor 11,27–29.
6. I Kor 14,34–35.
7. Verständnis.
8. I Kor 14,3.
9. Lev 19,18; Mt22,39.
10. II Thess 3,10.
11. Ordnungen.
12. sich.
13. wirksam.

87

Tradition, das inn
der Gemeinden
Christi alles sol zu
gemeinem verstandt
des gantzen
Volcks geredt oder
gelesenn werden.

Tradition, das alle
Christen etwas
nutzlichs arbeiten
oder gebannet
werdenn sollen.

Das Buch der Reformation
vnderstehet,
die waren
Traditionen der
Kirchen wider
vffzubringen, die
Gegengelehrten
aber schreyben
darwider.
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften