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bestendige verantwortung
in jnen ist vnd sie alles lehret, auch alles des erinnert, das er gesaget hatt Johannis
xiiij[26], Welcher Geyst auch die tieffe Gottes erforschet j. Corinthi ij[10].
Darumb: da der Herr Christus den seinen erstlich mitt mundt ¹ die H. Schrifften
des Alten Testaments fürgegeben vnnd sie sich deren hielten, habenn sie
durch die selbigen vnnd den H. Geist leicht können auch vnderscheiden
vnder den Schrifften, so vnder der Apostel namen herfür bracht wurden, welche
ware Apostolische schrifften weren oder nit. Welches vorvrtheil ² der ersten
Kirchen bey den Nachkomenden billich ³ ein groß ansehen gehabt hat.
Noch ⁴ so ist der rechte hauptgrundt dieser erkantnüß bey den nachkomenden
Kirchen nicht auff dem vorvrtheyl vnd mundtlichem dargeben der ersten
Kirchen gestanden, sonder auff dem gewissen ⁵ Schrifftlichen Wort Gottes
vnd der jnnerlichen Lehre deß H. Geystes, Auß welchem Geyst vnd Wort
auch die nachkomenden Kirchen haben erkennet, daß solche Schrifften warlich
Apostolische schrifften vnd auß dem Hey- | IXb/Biijb | ligen Geyst fürgegeben
seindt, nit weniger dann die erste Kirche solches auß dem vorgeschribenen
wort vnd Geist erkennet hat.
Zum Dritten ist in dieser Disputation auch das zumercken, wo die H. Vät-
ter schon etwan von den eusserlichen Ordinantzen ⁶ oder auch on Schrifft
dargeben Lehren gantz herlich reden vnd jnen vil zugeben, das diese jre reden
auch zu vrtheilen seint nach der H. Schrifft. Dan man in diesem wie in anderen,
daß sie geschrieben vnd gelehrt haben, sich deß halten solle, daß alle H.
Vätter von jren Schrifften vnd Bücheren selbs geschrieben vnd bezeuget, auch
sich selb gehalten haben, daß man nemlich aller H. Vätter (wie alt heylig vnd
gelehrt die jmmer gewesen seindt) lehren vnd zeugnissen nit darumb für
war vnd recht erkennen, annemen oder halten solle, daß solche Lehren vnd
Haltungen von also alten, heyligen vnd gelehrten Vätteren gelehret vnd geschrieben
seindt, sonder darumb allein, das diese Lehren vnd fürgebungen
mit Göttlicher Schrifft oder sonst bewegenden vrsachen bewäret ⁷ werden,
Jtem, das man auch fähl ⁸ in aller Vätter schrifften ⁹ findet, wie sie dann, als
auch vorgemeldet ¹⁰ , weder alle miteinander noch jeder mit sich selb zu aller
zeyt concordiert haben, Welche fähl man (jnen jhre gepürende ehr vorbehalten)
straffen vnd widerlegen mag vnd soll, Dann den Biblischen schrifften die
1. mündlich.
2. vorhergehende Urteil.
3. zu recht.
4. Dennoch.
5. zuverlässigen.
6. Ordnungen.
7. bewiesen.
8. Fehler.
9. Augustin, Epistola 148,4,15.PL33, Sp.628–629; CSEL 44,S.344–345.–Nach der alten
Zählung (wie oben in der Marginalie) wäre der Brief 213 (PL 33, Sp.966–968; CSEL 57,
S. 372–379) heranzuziehen. Augustin, De baptismo contra Donatistas I,3,4. PL 43, Sp. 110–
112; CSEL 51, S.148–150.
10. Vgl. oben S.74–75.
89
Warumb vnd
wenn der Heyligen
Vätter schrifften
als war angenommen
vnd
gehalten sollen
werden.
Augustinus ad
Fortunatianum
Epistola 118. Idem
Lib. 1. deBaptismo
contra Donatistas
cap. 3.
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in jnen ist vnd sie alles lehret, auch alles des erinnert, das er gesaget hatt Johannis
xiiij[26], Welcher Geyst auch die tieffe Gottes erforschet j. Corinthi ij[10].
Darumb: da der Herr Christus den seinen erstlich mitt mundt ¹ die H. Schrifften
des Alten Testaments fürgegeben vnnd sie sich deren hielten, habenn sie
durch die selbigen vnnd den H. Geist leicht können auch vnderscheiden
vnder den Schrifften, so vnder der Apostel namen herfür bracht wurden, welche
ware Apostolische schrifften weren oder nit. Welches vorvrtheil ² der ersten
Kirchen bey den Nachkomenden billich ³ ein groß ansehen gehabt hat.
Noch ⁴ so ist der rechte hauptgrundt dieser erkantnüß bey den nachkomenden
Kirchen nicht auff dem vorvrtheyl vnd mundtlichem dargeben der ersten
Kirchen gestanden, sonder auff dem gewissen ⁵ Schrifftlichen Wort Gottes
vnd der jnnerlichen Lehre deß H. Geystes, Auß welchem Geyst vnd Wort
auch die nachkomenden Kirchen haben erkennet, daß solche Schrifften warlich
Apostolische schrifften vnd auß dem Hey- | IXb/Biijb | ligen Geyst fürgegeben
seindt, nit weniger dann die erste Kirche solches auß dem vorgeschribenen
wort vnd Geist erkennet hat.
Zum Dritten ist in dieser Disputation auch das zumercken, wo die H. Vät-
ter schon etwan von den eusserlichen Ordinantzen ⁶ oder auch on Schrifft
dargeben Lehren gantz herlich reden vnd jnen vil zugeben, das diese jre reden
auch zu vrtheilen seint nach der H. Schrifft. Dan man in diesem wie in anderen,
daß sie geschrieben vnd gelehrt haben, sich deß halten solle, daß alle H.
Vätter von jren Schrifften vnd Bücheren selbs geschrieben vnd bezeuget, auch
sich selb gehalten haben, daß man nemlich aller H. Vätter (wie alt heylig vnd
gelehrt die jmmer gewesen seindt) lehren vnd zeugnissen nit darumb für
war vnd recht erkennen, annemen oder halten solle, daß solche Lehren vnd
Haltungen von also alten, heyligen vnd gelehrten Vätteren gelehret vnd geschrieben
seindt, sonder darumb allein, das diese Lehren vnd fürgebungen
mit Göttlicher Schrifft oder sonst bewegenden vrsachen bewäret ⁷ werden,
Jtem, das man auch fähl ⁸ in aller Vätter schrifften ⁹ findet, wie sie dann, als
auch vorgemeldet ¹⁰ , weder alle miteinander noch jeder mit sich selb zu aller
zeyt concordiert haben, Welche fähl man (jnen jhre gepürende ehr vorbehalten)
straffen vnd widerlegen mag vnd soll, Dann den Biblischen schrifften die
1. mündlich.
2. vorhergehende Urteil.
3. zu recht.
4. Dennoch.
5. zuverlässigen.
6. Ordnungen.
7. bewiesen.
8. Fehler.
9. Augustin, Epistola 148,4,15.PL33, Sp.628–629; CSEL 44,S.344–345.–Nach der alten
Zählung (wie oben in der Marginalie) wäre der Brief 213 (PL 33, Sp.966–968; CSEL 57,
S. 372–379) heranzuziehen. Augustin, De baptismo contra Donatistas I,3,4. PL 43, Sp. 110–
112; CSEL 51, S.148–150.
10. Vgl. oben S.74–75.
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Warumb vnd
wenn der Heyligen
Vätter schrifften
als war angenommen
vnd
gehalten sollen
werden.
Augustinus ad
Fortunatianum
Epistola 118. Idem
Lib. 1. deBaptismo
contra Donatistas
cap. 3.