Der H. Schrifft
zeugnuß soll
mann vor allen
Kirchen zeugnussen
halten.
Basilius weicht
vom vngewissern
grund der Vätter
auff das gewissest
fundament der ᵃ
Heyligen Schrifft.
96
bestendige verantwortung
schrifftlich vnnd mundtlich gelehrt, warlich gegleubet vnd dem nach auch gelebt
würdt, das man daher auch zeugnüß Göttlicher Lehren vnd gebreuchen
neme, das widerspricht das Buch der Reformation ¹ gar nit, ob es gleichwol
vor allen die H. Schrifft heisset ansehen vnd den willen Gottes auß derselbigen
begreiffen vnd lehrnen, welches auch alle H. Vätter selbs also gelehret vnd 5
gethon haben. Dann das gewisser je ² dem vngewissen solle fürgesetzet werden
³ , Ja, weil alles, das zur Gottseligkeit jemer meer nutz oder gut sein mag,
in der H. Schrifft auffs best verfasset ist vnd die Apostolen auch in jren
Schrifften alle notwendige vnd nutzliche erklerung der H. Schrifften, alle lehren
vnnd ordnungen, die zur Gottseligkeyt jemer fürderlich sein mögen, auch 10
auffs aller getrewlichest vnnd reychlichest fürgegeben haben, So seindt keine
Vätter je gewesen, die etwas hetten durch die obgeschribnen Traditionen allein
oder fürnemlich beweren ⁴ wöllen, sonder haben alweg ⁵ den gewissen vnd
steifferen ⁶ grundt auff bewerung ⁷ der Heiligen Schrifften zum fordersten gesetzet.
| XIIIa/Cja | Basilius ⁸ in angezogenem ohrt ⁹ , als er wider die Arrianer 15
bewären ¹⁰ wolte den brauch des wörtleins »Mit«, inn dem, so man spricht
»Ehr sey dem Vatter vnd dem Son mit dem H. Geist« ¹¹ , welches die Arrianer
dardurch verwerffen wolten, das die Schrifft diß wörtlein nit brauchet, hat er
wol vil daruon geschriben, das die Kirch allerlei wort vnd vbungen geprauche,
welche sie von Apostolen vnd deren Nachkommen entpfangen habe on 20
Schrifft, Erzelet ¹² auch vil alter Vätter, die das wörtlein »Mit« auch geprauchet
haben, damit zu beweisen, das der gebrauch dieses worts vor langest were für
recht gehalten. Noch ¹³ getröstet sich dieser Lehrer mit nichten deß allein, sonder
erbeut sich, den gebrauch dieses wörtleins auch auß der Schrifft zu erweisen,
das er auch thut vnd das mit recht schliessender folge auß den worten des 25
Tauffs vnd dan auch auß den worten Pauli j. Cor. v[4] ¹⁴ . Also haben auch die
anderen Vätter, Jreneus, Tertullianus vnd Augustinus, gegen die Marcioniter
vnd Manicheer gethan, ob sie wol auff die zeugnüß vnd das ansehen der recht
a) Drf. drr.
1. Bucers »Einfältiges Bedenken«.
2. immer, jedenfalls.
3. Plautus, Pseudolus 685: Certa amittimus, dum incerta petimus. Vgl. Otto, Sprichwörter,
Nr.375, undWander, Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Bd.1, Sp.1664, Nr.12.
4. beweisen.
5. stets.
6. festeren.
7. Beweisung.
8. Basilius von Caesarea,Despiritu sancto 27 und 29.PG32, Sp.185–196 und 199–210.
9. S. oben S.91, Anm. 4 und S.93, Anm. 2.
10. beweisen.
11. Zur arianischen Auffassung vgl. TRE 3, S.694–698.
12. zählt auf.
13. Dennoch.
14. Basilius von Caesarea, Despiritu sancto 27. PG32, Sp.196.
zeugnuß soll
mann vor allen
Kirchen zeugnussen
halten.
Basilius weicht
vom vngewissern
grund der Vätter
auff das gewissest
fundament der ᵃ
Heyligen Schrifft.
96
bestendige verantwortung
schrifftlich vnnd mundtlich gelehrt, warlich gegleubet vnd dem nach auch gelebt
würdt, das man daher auch zeugnüß Göttlicher Lehren vnd gebreuchen
neme, das widerspricht das Buch der Reformation ¹ gar nit, ob es gleichwol
vor allen die H. Schrifft heisset ansehen vnd den willen Gottes auß derselbigen
begreiffen vnd lehrnen, welches auch alle H. Vätter selbs also gelehret vnd 5
gethon haben. Dann das gewisser je ² dem vngewissen solle fürgesetzet werden
³ , Ja, weil alles, das zur Gottseligkeit jemer meer nutz oder gut sein mag,
in der H. Schrifft auffs best verfasset ist vnd die Apostolen auch in jren
Schrifften alle notwendige vnd nutzliche erklerung der H. Schrifften, alle lehren
vnnd ordnungen, die zur Gottseligkeyt jemer fürderlich sein mögen, auch 10
auffs aller getrewlichest vnnd reychlichest fürgegeben haben, So seindt keine
Vätter je gewesen, die etwas hetten durch die obgeschribnen Traditionen allein
oder fürnemlich beweren ⁴ wöllen, sonder haben alweg ⁵ den gewissen vnd
steifferen ⁶ grundt auff bewerung ⁷ der Heiligen Schrifften zum fordersten gesetzet.
| XIIIa/Cja | Basilius ⁸ in angezogenem ohrt ⁹ , als er wider die Arrianer 15
bewären ¹⁰ wolte den brauch des wörtleins »Mit«, inn dem, so man spricht
»Ehr sey dem Vatter vnd dem Son mit dem H. Geist« ¹¹ , welches die Arrianer
dardurch verwerffen wolten, das die Schrifft diß wörtlein nit brauchet, hat er
wol vil daruon geschriben, das die Kirch allerlei wort vnd vbungen geprauche,
welche sie von Apostolen vnd deren Nachkommen entpfangen habe on 20
Schrifft, Erzelet ¹² auch vil alter Vätter, die das wörtlein »Mit« auch geprauchet
haben, damit zu beweisen, das der gebrauch dieses worts vor langest were für
recht gehalten. Noch ¹³ getröstet sich dieser Lehrer mit nichten deß allein, sonder
erbeut sich, den gebrauch dieses wörtleins auch auß der Schrifft zu erweisen,
das er auch thut vnd das mit recht schliessender folge auß den worten des 25
Tauffs vnd dan auch auß den worten Pauli j. Cor. v[4] ¹⁴ . Also haben auch die
anderen Vätter, Jreneus, Tertullianus vnd Augustinus, gegen die Marcioniter
vnd Manicheer gethan, ob sie wol auff die zeugnüß vnd das ansehen der recht
a) Drf. drr.
1. Bucers »Einfältiges Bedenken«.
2. immer, jedenfalls.
3. Plautus, Pseudolus 685: Certa amittimus, dum incerta petimus. Vgl. Otto, Sprichwörter,
Nr.375, undWander, Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Bd.1, Sp.1664, Nr.12.
4. beweisen.
5. stets.
6. festeren.
7. Beweisung.
8. Basilius von Caesarea,Despiritu sancto 27 und 29.PG32, Sp.185–196 und 199–210.
9. S. oben S.91, Anm. 4 und S.93, Anm. 2.
10. beweisen.
11. Zur arianischen Auffassung vgl. TRE 3, S.694–698.
12. zählt auf.
13. Dennoch.
14. Basilius von Caesarea, Despiritu sancto 27. PG32, Sp.196.