672 bestendige verantwortung
ZVm letsten werffen die Gegengelehrten ¹ vnserm Gnedigsten Herren für
die Reichs tage vnd -Abscheidt vnnd das auffschieben der Religion sachen
auff solche tage.
Da wissen aber alle frommen Christen, das das ist Christum, den HER-
REN, verleugnen wöllen, da man seine klare vngezweiffelte Gebott hat, mit 5
gehorsame der selbigen auff menschliche Concilien vnd beschluß verziehen,
als ob, das er gebeutet, nicht ehe recht vnnd, vns zuthun, aufferlegt sein solte,
es werde dan solches erst von den Menschen für recht vnd zu thun erkennet.
Vnser Gnedigster Herr hat in seiner Churfürstlichen Gnaden Reformation
nichts vberal ² fürgenomen, dann ³ das jhr von dem Herren klar vnd offenbar 10
gebotten ist, Also hat sie auch in dem nichts anders gethan, das sie das Euangelium
den jren durch Bucerum vnd andere, die den Gegeng. gleich so vbel
gefallen, predigen lassen. Darumb würdt sie auch Christus, vnser HERR, des
alles wol verantworten, verthetigen ⁴ vnnd darbey schutzen. Der wölle seiner
Churfürstlichen Gnaden in jhrem Christlichen werck jmmer seliglich fürt- 15
helffen vnd alle hindernüß gnediglich abwenden vnnd allen denen, die der
Vatter seinem lieben Son Christo zum leben geschenckt, in dem allen seinen
allein guten willen bald zu erkennen geben vnd, das die anderen nichts daran
jrren, gnediglich fürkommen. Amen.
Diß alles hat sich Bucerus, den Cölnischen zugegen, auff gedachtem Land- 20
tage vnd offtmals für vnd nach ⁵ zu gnugsamer verantwortung erbotten vnd
vmb solch verhöre vilfeltig vnd auffs ernstlichs gebetten vnd angehalten. Das
ist war. Der Gegentheyl ⁶ aber hat das liecht alwegen ⁷ geflohen ⁸ vnd noch,
dann jre sachen darnach sein vnd stehen. Gott erbarme sich jrer vnnd besser
sie. Amen. 25
1. Gropper, Christliche und Catholische Gegenberichtung, Bl. CLIIIb (lat. Text); Bl.
clxia (deutscher Text).
2. nirgendwo etwas.
3. als.
4. verteidigen.
5. sc. vor und nach dem Landtag.
6. Die Gegenpartei.
7. stets.
8. Vgl. Joh 3,20.
ZVm letsten werffen die Gegengelehrten ¹ vnserm Gnedigsten Herren für
die Reichs tage vnd -Abscheidt vnnd das auffschieben der Religion sachen
auff solche tage.
Da wissen aber alle frommen Christen, das das ist Christum, den HER-
REN, verleugnen wöllen, da man seine klare vngezweiffelte Gebott hat, mit 5
gehorsame der selbigen auff menschliche Concilien vnd beschluß verziehen,
als ob, das er gebeutet, nicht ehe recht vnnd, vns zuthun, aufferlegt sein solte,
es werde dan solches erst von den Menschen für recht vnd zu thun erkennet.
Vnser Gnedigster Herr hat in seiner Churfürstlichen Gnaden Reformation
nichts vberal ² fürgenomen, dann ³ das jhr von dem Herren klar vnd offenbar 10
gebotten ist, Also hat sie auch in dem nichts anders gethan, das sie das Euangelium
den jren durch Bucerum vnd andere, die den Gegeng. gleich so vbel
gefallen, predigen lassen. Darumb würdt sie auch Christus, vnser HERR, des
alles wol verantworten, verthetigen ⁴ vnnd darbey schutzen. Der wölle seiner
Churfürstlichen Gnaden in jhrem Christlichen werck jmmer seliglich fürt- 15
helffen vnd alle hindernüß gnediglich abwenden vnnd allen denen, die der
Vatter seinem lieben Son Christo zum leben geschenckt, in dem allen seinen
allein guten willen bald zu erkennen geben vnd, das die anderen nichts daran
jrren, gnediglich fürkommen. Amen.
Diß alles hat sich Bucerus, den Cölnischen zugegen, auff gedachtem Land- 20
tage vnd offtmals für vnd nach ⁵ zu gnugsamer verantwortung erbotten vnd
vmb solch verhöre vilfeltig vnd auffs ernstlichs gebetten vnd angehalten. Das
ist war. Der Gegentheyl ⁶ aber hat das liecht alwegen ⁷ geflohen ⁸ vnd noch,
dann jre sachen darnach sein vnd stehen. Gott erbarme sich jrer vnnd besser
sie. Amen. 25
1. Gropper, Christliche und Catholische Gegenberichtung, Bl. CLIIIb (lat. Text); Bl.
clxia (deutscher Text).
2. nirgendwo etwas.
3. als.
4. verteidigen.
5. sc. vor und nach dem Landtag.
6. Die Gegenpartei.
7. stets.
8. Vgl. Joh 3,20.