I. DIE FRANKFURTER KONKORDIE VOM 9. DEZEMBER I 542
17
der für den Rat als Syndikus tätige Advokat Hieronymus zum Lamb1 im Auftrag
des Rates ein Gutachten. Danach stellte der Rat aus den Punkten, in denen Geltner
und Ambach übereinstimmten, in eigener Regie einen Katechismus zusammen.
Ambach erklärte sich damit einverstanden, nicht aber Geltner, der eine »clare defini-
tion des h. nachtmals« forderte. Auch der gerade in Frankfurt weilende Theologe
Johannes Pistorius aus Nidda wurde vom Rat konsultiert und um einen Katechis-
musentwurf gebeten. Pistorius’ Entwurf, der demjenigen von Ambach ähnlich ist,
wurde vom Rat gutgeheißen. Es gelang dem Rat allerdings nicht, Geltner und seine
Mitstreiter zu überzeugen und zum Einlenken zu bewegen. Der Rat, der allmählich
die Geduld verlor, ermahnte die Prediger, von weiteren Diskussionen vorerst abzu-
sehen, und ordnete an, sich an Pistorius, Melanchthon und Bucer zu wenden und
diese eine endgültige Entscheidung treffen zu lassen.
Bucer, der sich gerade auf dem Wege von Straßburg nach Bonn befand und am
7. Dezember 1542 in Frankfurt Station machte, wurde vom Rat um Vermittlung ge-
beten. Noch an demselben Tag nahm Bucer mit allen Frankfurter Prädikanten im
ehemaligen Barfüsserkloster die Diskussion auf. Er hielt ihnen vor, daß uneinige
Christen keine guten Christen seien und gegenseitige Liebe erforderlich sei. Wer
beim Abendmahl eine abweichende Meinung habe, müsse vom Rat zum Gehen ge-
bracht werden. Am Tage darauf wurden die Diskussionen im Beisein des Ratssyndi-
kus zum Lamb und des Stadtarztes Cornarius fortgesetzt. Der mit den Zusätzen
Ambachs versehene letzte Katechismusentwurf wurde weiter verändert. Diese Fas-
sung erhielt die Zustimmung ausnahmslos aller Prediger und der übrigen an der
Diskussion Beteiligten. Zudem wurde von allen an der Diskussion Beteiligten, den
Predigern und den Vertretern des Rates, zum Abschluß der Verhandlungen am 9.
Dezember 1542 die von Bucer verfaßte Konkordie unterzeichnet. Bei dieser im vor-
liegenden Band edierten Konkordie, die wesentlich von Bucers Unionsbestrebun-
gen geprägt war, wurde allerdings das Bilderproblem ausgeklammert.
Am 14. Dezember 1542 arbeitete Cornarius den einige Tage zuvor erzielten Kom-
promiß in den Katechismusentwurf ein und legte das Ergebnis nochmals den Prädi-
kanten vor.2 Der Rat ermahnte die Prädikanten, die mit diesem Kompromiß3
ohne Ausnahme einverstanden waren, sich in jeder Hinsicht nach diesem Katechis-
mus zu richten und weiteren Streit zu vermeiden. Schon Ende Mai 1543 entflammte
aber über Fragen zur Taufzeremonie neuer Streit, als sich Ligarius, Ambach und
Lullius in einer Klage gegen Geltner, Zöpfel, Haberkorn und Limberger wandten.4
1. Haas, Reformation, Konfession, Tradition. Frankfurt am Main im Schmalkaldischen Bund
1536-1547, S. 246; zu Hieronymus Lamb vgl. auch BDS io, S. 569f.
2. Bauery Der Bekenntnisstand der Reichsstadt Frankfurt a. M. 1m Zeitalter der Reformation II,
S. 146.
3. Edition aus einer am 29. Januar 1944 verbrannten Handschrift des Frankfurter Stadtarchivs in:
Quellen zur Geschichte des Katechismus-Unterrichts, Bd. II: Mitteldeutsche Katechismen, Abt. 2:
Texte, S. 1104—1114. Wiedergabe in neuhochdeutscher Ubersetzung bei Telschow, Rechtsquellen
zur Frankfurter Kirchengeschichte, S. 13—18.
4. Bauer, Der Bekenntmsstand der Reichsstadt Frankfurt a. M. 1m Zeitalter der Reformation II,
S-151-155.
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der für den Rat als Syndikus tätige Advokat Hieronymus zum Lamb1 im Auftrag
des Rates ein Gutachten. Danach stellte der Rat aus den Punkten, in denen Geltner
und Ambach übereinstimmten, in eigener Regie einen Katechismus zusammen.
Ambach erklärte sich damit einverstanden, nicht aber Geltner, der eine »clare defini-
tion des h. nachtmals« forderte. Auch der gerade in Frankfurt weilende Theologe
Johannes Pistorius aus Nidda wurde vom Rat konsultiert und um einen Katechis-
musentwurf gebeten. Pistorius’ Entwurf, der demjenigen von Ambach ähnlich ist,
wurde vom Rat gutgeheißen. Es gelang dem Rat allerdings nicht, Geltner und seine
Mitstreiter zu überzeugen und zum Einlenken zu bewegen. Der Rat, der allmählich
die Geduld verlor, ermahnte die Prediger, von weiteren Diskussionen vorerst abzu-
sehen, und ordnete an, sich an Pistorius, Melanchthon und Bucer zu wenden und
diese eine endgültige Entscheidung treffen zu lassen.
Bucer, der sich gerade auf dem Wege von Straßburg nach Bonn befand und am
7. Dezember 1542 in Frankfurt Station machte, wurde vom Rat um Vermittlung ge-
beten. Noch an demselben Tag nahm Bucer mit allen Frankfurter Prädikanten im
ehemaligen Barfüsserkloster die Diskussion auf. Er hielt ihnen vor, daß uneinige
Christen keine guten Christen seien und gegenseitige Liebe erforderlich sei. Wer
beim Abendmahl eine abweichende Meinung habe, müsse vom Rat zum Gehen ge-
bracht werden. Am Tage darauf wurden die Diskussionen im Beisein des Ratssyndi-
kus zum Lamb und des Stadtarztes Cornarius fortgesetzt. Der mit den Zusätzen
Ambachs versehene letzte Katechismusentwurf wurde weiter verändert. Diese Fas-
sung erhielt die Zustimmung ausnahmslos aller Prediger und der übrigen an der
Diskussion Beteiligten. Zudem wurde von allen an der Diskussion Beteiligten, den
Predigern und den Vertretern des Rates, zum Abschluß der Verhandlungen am 9.
Dezember 1542 die von Bucer verfaßte Konkordie unterzeichnet. Bei dieser im vor-
liegenden Band edierten Konkordie, die wesentlich von Bucers Unionsbestrebun-
gen geprägt war, wurde allerdings das Bilderproblem ausgeklammert.
Am 14. Dezember 1542 arbeitete Cornarius den einige Tage zuvor erzielten Kom-
promiß in den Katechismusentwurf ein und legte das Ergebnis nochmals den Prädi-
kanten vor.2 Der Rat ermahnte die Prädikanten, die mit diesem Kompromiß3
ohne Ausnahme einverstanden waren, sich in jeder Hinsicht nach diesem Katechis-
mus zu richten und weiteren Streit zu vermeiden. Schon Ende Mai 1543 entflammte
aber über Fragen zur Taufzeremonie neuer Streit, als sich Ligarius, Ambach und
Lullius in einer Klage gegen Geltner, Zöpfel, Haberkorn und Limberger wandten.4
1. Haas, Reformation, Konfession, Tradition. Frankfurt am Main im Schmalkaldischen Bund
1536-1547, S. 246; zu Hieronymus Lamb vgl. auch BDS io, S. 569f.
2. Bauery Der Bekenntnisstand der Reichsstadt Frankfurt a. M. 1m Zeitalter der Reformation II,
S. 146.
3. Edition aus einer am 29. Januar 1944 verbrannten Handschrift des Frankfurter Stadtarchivs in:
Quellen zur Geschichte des Katechismus-Unterrichts, Bd. II: Mitteldeutsche Katechismen, Abt. 2:
Texte, S. 1104—1114. Wiedergabe in neuhochdeutscher Ubersetzung bei Telschow, Rechtsquellen
zur Frankfurter Kirchengeschichte, S. 13—18.
4. Bauer, Der Bekenntmsstand der Reichsstadt Frankfurt a. M. 1m Zeitalter der Reformation II,
S-151-155.