I. DIE FRANKFURTER KONKORDIE VOM 9. DEZEMBER I 542
Inhalt der Konkordie:
I. Im Abendmahl werden der wahre Leib Christi und das wahre Blut Christi
wahrhaftig und wesentlich gereicht und empfangen.
II. Dabei wird keine räumliche oder umschriebene Gegenwart des Herrn voraus-
gesetzt.
III. Christus ist im Himmel, aber auch im Abendmahl zugegen.
IV. Das Geheimnis des Abendmahls soll angenommen und nicht weiter erforscht
werden.
V. Christus ist im Himmel, dort aber nicht an einem bestimmten Ort eingeschlos-
sen.
VI. Ort und Weise des Aufenthalts Christi im Himmel sollen nicht weiter er-
forscht werden.
VII. Es ist schlechthin zu glauben und zu bekennen, daß Christus in der Glorie
des Vaters ist und bleibt und uns so im Abendmahl gegenwärtig ist.
VIII. Christus ist im Abendmahl durch sein Wort und seine Zeichen auf eine gött-
liche und himmlische Weise zugegen.
IX. Der Herr gibt sich unserem Herzen und Gemüt im Abendmahl als eine Speise
für die Seele und den neuen Menschen, die das ewige Leben bringt.
X. Es ist unpassend und töricht zu sagen, Christus sei im Himmel und könne so-
mit im Abendmahl nicht zugegen sein.
XI. Derartigen falschen Auffassungen im Volk muß entgegengewirkt werden.
XII. Im Abendmahl werden zwei Dinge gegeben: der Leib und das Blut Christi
als das Himmlische, die Symbole Brot und Wein als das Irdische. Im Irdischen wird
uns tatsächlich und in Wahrheit das Himmlische dargereicht. Es findet im Abend-
mahl keine Transsubstantiation statt.
XIII. Die beiden Naturen, die göttliche und die menschliche, sind in Christus
vollständig und unvermischt.
XIV. Die menschliche Natur Christi bleibt in ihm neben der göttlichen ganz und
vollkommen bestehen.
XV. Die Auferstehung hat dem Menschen Christus die himmlische Herrlichkeit
gebracht, seine menschliche Natur dadurch aber nicht weggenommen.
XVI. Uber die Ubiquität des Leibes Christi soll man nicht weiter disputieren, da
hierüber nichts in der Bibel steht.
XVII. Die Grundlage für die Lehre ist die Heilige Schrift und was dazu in Be-
kenntnisschriften wie der Augsburger Konfession, der Apologie dieser Konfession,
den Regensburger Artikeln und der Wittenberger Konkordie erklärt wird.
XVIII. Die Frankfurter Prediger verpflichten sich zur Verkündigung von Buße
und Vergebung der Sünden in Christi Namen. Voraussetzung zum wahren Bereuen
der Sünden ist der Glaube, daß Christus Vergebung anbietet.
XIX. Die Prediger haben verschiedene ihnen verliehene Begabungen: Der eine
kann in Predigten zur Buße aufrufen, der andere die Gnade Christi preisen. Beide
Begabungen sind nötig. Die Prediger sollen sie in ihrem Dienst in der Gemeinde so
gut wie möglich nutzbringend einsetzen.
Inhalt der Konkordie:
I. Im Abendmahl werden der wahre Leib Christi und das wahre Blut Christi
wahrhaftig und wesentlich gereicht und empfangen.
II. Dabei wird keine räumliche oder umschriebene Gegenwart des Herrn voraus-
gesetzt.
III. Christus ist im Himmel, aber auch im Abendmahl zugegen.
IV. Das Geheimnis des Abendmahls soll angenommen und nicht weiter erforscht
werden.
V. Christus ist im Himmel, dort aber nicht an einem bestimmten Ort eingeschlos-
sen.
VI. Ort und Weise des Aufenthalts Christi im Himmel sollen nicht weiter er-
forscht werden.
VII. Es ist schlechthin zu glauben und zu bekennen, daß Christus in der Glorie
des Vaters ist und bleibt und uns so im Abendmahl gegenwärtig ist.
VIII. Christus ist im Abendmahl durch sein Wort und seine Zeichen auf eine gött-
liche und himmlische Weise zugegen.
IX. Der Herr gibt sich unserem Herzen und Gemüt im Abendmahl als eine Speise
für die Seele und den neuen Menschen, die das ewige Leben bringt.
X. Es ist unpassend und töricht zu sagen, Christus sei im Himmel und könne so-
mit im Abendmahl nicht zugegen sein.
XI. Derartigen falschen Auffassungen im Volk muß entgegengewirkt werden.
XII. Im Abendmahl werden zwei Dinge gegeben: der Leib und das Blut Christi
als das Himmlische, die Symbole Brot und Wein als das Irdische. Im Irdischen wird
uns tatsächlich und in Wahrheit das Himmlische dargereicht. Es findet im Abend-
mahl keine Transsubstantiation statt.
XIII. Die beiden Naturen, die göttliche und die menschliche, sind in Christus
vollständig und unvermischt.
XIV. Die menschliche Natur Christi bleibt in ihm neben der göttlichen ganz und
vollkommen bestehen.
XV. Die Auferstehung hat dem Menschen Christus die himmlische Herrlichkeit
gebracht, seine menschliche Natur dadurch aber nicht weggenommen.
XVI. Uber die Ubiquität des Leibes Christi soll man nicht weiter disputieren, da
hierüber nichts in der Bibel steht.
XVII. Die Grundlage für die Lehre ist die Heilige Schrift und was dazu in Be-
kenntnisschriften wie der Augsburger Konfession, der Apologie dieser Konfession,
den Regensburger Artikeln und der Wittenberger Konkordie erklärt wird.
XVIII. Die Frankfurter Prediger verpflichten sich zur Verkündigung von Buße
und Vergebung der Sünden in Christi Namen. Voraussetzung zum wahren Bereuen
der Sünden ist der Glaube, daß Christus Vergebung anbietet.
XIX. Die Prediger haben verschiedene ihnen verliehene Begabungen: Der eine
kann in Predigten zur Buße aufrufen, der andere die Gnade Christi preisen. Beide
Begabungen sind nötig. Die Prediger sollen sie in ihrem Dienst in der Gemeinde so
gut wie möglich nutzbringend einsetzen.