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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Buckwalter, Stephen E. [Bearb.]; Wilhelmi, Thomas [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 16): Nachträge 1531 - 1541 — Gütersloh, 2013

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https://doi.org/10.11588/diglit.30653#0347
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Nr.16
Erklärung Bucers zur Antwort Philipps von Hessen an die
Grafen von Manderscheid und Neuenahr

[vermutlich nach 19. April 1539]
bearbeitet von Thomas Wilhelmi

Einleitung
1. Entstehung und Inhalt

Über den Anlaß zur Abfassung und die Entstehung der vorliegenden Erklärung läßt
sich leider fast nichts sagen. In dem vermutlich von einem Schreiber der Kanzlei
Landgraf Philipps von Hessen hinzugesetzten Titel (auf fol.56 ᵛ ) wird ausdrücklich
vermerkt, daß es sich um eine Erklärung Bucers zu einer den Grafen von Manderscheid
und Neuenahr gegebenen Antwort handelt. Auch Inhalt und Duktus dieser
Erklärung – insbesondere die darin enthaltenen ausführlichen Darlegungen zur
Frage der Verwendung der Kirchengüter – sprechen durchaus für eine Abfassung
Bucers.

In den Akten Landgraf Philipps von Hessen ¹ und auch in den Straßburger Akten
² läßt sich kein an Bucer ergangener Auftrag zur Abfassung dieser Erklärung
und auch kein Entwurf Bucers nachweisen. Bei dem vorliegenden Schriftstück
scheint es sich um eine in Straßburg von zwei Straßburger Schreibern erstellte, an
die Kanzlei des Landgrafen geschickte Reinschrift zu handeln.

Bucers Erklärung ist nicht datiert. Die in den landgräflichen Akten sonst oft vorkommenden
Kanzleivermerke über das Eintreffen und die Vorlage von Schriftstükken
fehlen leider auch. Eingeordnet ist das Dokument in Akten aus der zweiten
Hälfte des Jahres 1538 ³ . Auf fol.41 ʳ oben findet sich eine mit Bleistift geschriebene,
in Klammern stehende Datierung: »1538 Aug. 1«. Sie ist vermutlich von Max Lenz,
dem Herausgeber des Briefwechsels Landgraf Philipps und Bucers, in den Jahren
vor 1880 angebracht worden. Lenz erwähnt in einer Anmerkung zu seiner Edition
von Bucers Brief vom 3. November 1538 an Philipp von Hessen zwei Gutachten
Bucers zur Kirchengüterfrage. ⁴ Damit meint er aber die beiden Bedenken Bucers

1. Politisches Archiv des Landgrafen Philipp des Großmütigen von Hessen: Marburg/L. SArch,
Bestand 3. Inventar: Küch I–IV.

2. Bestände in Straßburg StArch: Akten des Thomasstifts. Verzeichnis: Adam, Inventaire; Städtische
Akten. Verzeichnisse (u. a.): Brucker, Inventaire sommaire.

3. Die Chronologie wird allerdings nicht konsequent eingehalten. So finden sich auf fol. 20–39
Handschriften aus dem Jahre 1535.

4. Lenz I, S.48f., Anm. 1.
 
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