Nr.22
Entwurf zur Verteidigung Philipps von Hessen gegen die
Vorwürfe Heinrichs d.J. von Braunschweig-Wolfenbüttel
Bedenken Buceri, wie wir sollen Herzog Heinrich antworten
10. März 1541
bearbeitet von Stephen E. Buckwalter
Einleitung
1. Entstehung und Inhalt
Seit 1538 befand sich Landgraf Philipp von Hessen in einer zunehmend verbitterten
Auseinandersetzung mit seinem einstigen Jugendfreund, Herzog Heinrich d.J. von
Braunschweig-Wolfenbüttel ¹ . Dieser Konflikt, der politische, religiöse und persönliche
Aspekte miteinander verband, wurde bald auch als literarische Fehde geführt
² . In zahlreichen Druckschriften ³ – vor allem der Jahre 1540 und 1541 – griffen
sich beide Herrscher außerordentlich heftig an und schreckten hierbei vor
bissiger Polemik nicht zurück ⁴ . So provozierte etwa Herzog Heinrich in seiner am
22. Juli 1540 vollendeten Schrift ›Dritte bestendige Antwort‹ ⁵ Landgraf Philipp mit
den Fragen: »Wer hat von einem Fürsten des Reichs jhe gehört, der jnn lebens seins
Eheweibs zu der andern ehe gegriffen hette? als jtzunder vber das gantz Reich außgeschollen,
das der Landgrafe zu dern andern Ehe noch bey leben seins ersten Eheweibs
gegriffen? Wer hat auch gehört von einem Fürsten des Reichs, der mehr
1. Zu ihm vgl. unten. S.467, Anm. 1.
2. Ausführlich hierzu: Koldewey, Heinz von Wolfenbüttel, S. 7–13; von Heinemann, Geschichte
von Braunschweig und Hannover, S. 353–359; Rockwell, Doppelehe, S. 101–110; Petri, Herzog
Heinrich, S. 139–145. Auch Luther beteiligte sich mit seiner Schrift ›Wider Hans Worst‹ (WA 51,
S. 461–572) an diesem publizistischen Streit (vgl. hierzu Brecht, Martin Luther 2, S.219–222).
3. Von seiten Heinrichs vgl. etwa die in VD16 B 7273–7291 und 7304–7310 verzeichneten Schriften;
von seiten Philipps vgl. etwa die unter VD16 H 2834–2838, 2906–2909, 2916–2919 und S 1091
genannten Werke. Eine systematische Analyse aller dieser Drucke, die bereits Friedrich Hortleder
(1579–1640) in seinem Werk ›Von den Ursachen des Teutschen Kriegs‹ (Frankfurt a. M. 1617, Teil 1,
Buch 4, S.28–693) umfassend wiederzugeben versuchte, steht noch aus.
4. Der Streit gehöre »nach Inhalt und Form zu dem Stärksten [...], was wohl je in polemischer
Litteratur geleistet worden ist« (von Heinemann, Geschichte von Braunschweig und Hannover,
S.353).
5. Dritte, bestendige, warhafftige, redliche, Göttliche vnd ergründte vnablegliche antwort des
[...]Fürsten [...] herrn Heinrichs des Jüngern [...] Auff des Landgrafen [...] assertion. Wolfenbüttel:
Henning Rüdem, 1540. VD16 B 7282.
Entwurf zur Verteidigung Philipps von Hessen gegen die
Vorwürfe Heinrichs d.J. von Braunschweig-Wolfenbüttel
Bedenken Buceri, wie wir sollen Herzog Heinrich antworten
10. März 1541
bearbeitet von Stephen E. Buckwalter
Einleitung
1. Entstehung und Inhalt
Seit 1538 befand sich Landgraf Philipp von Hessen in einer zunehmend verbitterten
Auseinandersetzung mit seinem einstigen Jugendfreund, Herzog Heinrich d.J. von
Braunschweig-Wolfenbüttel ¹ . Dieser Konflikt, der politische, religiöse und persönliche
Aspekte miteinander verband, wurde bald auch als literarische Fehde geführt
² . In zahlreichen Druckschriften ³ – vor allem der Jahre 1540 und 1541 – griffen
sich beide Herrscher außerordentlich heftig an und schreckten hierbei vor
bissiger Polemik nicht zurück ⁴ . So provozierte etwa Herzog Heinrich in seiner am
22. Juli 1540 vollendeten Schrift ›Dritte bestendige Antwort‹ ⁵ Landgraf Philipp mit
den Fragen: »Wer hat von einem Fürsten des Reichs jhe gehört, der jnn lebens seins
Eheweibs zu der andern ehe gegriffen hette? als jtzunder vber das gantz Reich außgeschollen,
das der Landgrafe zu dern andern Ehe noch bey leben seins ersten Eheweibs
gegriffen? Wer hat auch gehört von einem Fürsten des Reichs, der mehr
1. Zu ihm vgl. unten. S.467, Anm. 1.
2. Ausführlich hierzu: Koldewey, Heinz von Wolfenbüttel, S. 7–13; von Heinemann, Geschichte
von Braunschweig und Hannover, S. 353–359; Rockwell, Doppelehe, S. 101–110; Petri, Herzog
Heinrich, S. 139–145. Auch Luther beteiligte sich mit seiner Schrift ›Wider Hans Worst‹ (WA 51,
S. 461–572) an diesem publizistischen Streit (vgl. hierzu Brecht, Martin Luther 2, S.219–222).
3. Von seiten Heinrichs vgl. etwa die in VD16 B 7273–7291 und 7304–7310 verzeichneten Schriften;
von seiten Philipps vgl. etwa die unter VD16 H 2834–2838, 2906–2909, 2916–2919 und S 1091
genannten Werke. Eine systematische Analyse aller dieser Drucke, die bereits Friedrich Hortleder
(1579–1640) in seinem Werk ›Von den Ursachen des Teutschen Kriegs‹ (Frankfurt a. M. 1617, Teil 1,
Buch 4, S.28–693) umfassend wiederzugeben versuchte, steht noch aus.
4. Der Streit gehöre »nach Inhalt und Form zu dem Stärksten [...], was wohl je in polemischer
Litteratur geleistet worden ist« (von Heinemann, Geschichte von Braunschweig und Hannover,
S.353).
5. Dritte, bestendige, warhafftige, redliche, Göttliche vnd ergründte vnablegliche antwort des
[...]Fürsten [...] herrn Heinrichs des Jüngern [...] Auff des Landgrafen [...] assertion. Wolfenbüttel:
Henning Rüdem, 1540. VD16 B 7282.