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Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste [Mitarb.]; Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin [Mitarb.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Bayerische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig [Mitarb.]; Österreichische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Akademie der Wissenschaften in Göttingen [Mitarb.]; Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz [Mitarb.]; Arens, Fritz [Bearb.]; Bauer, Konrad Friedrich [Bearb.]
Die deutschen Inschriften: DI (Band 2 : Heidelberger Reihe ; Band 2): Die Inschriften der Stadt Mainz von frühmittelalterlicher Zeit bis 1650: auf Grund der Vorarbeiten von Konrad F. Bauer — Stuttgart: Druckenmueller, 1958

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https://doi.org/10.11588/diglit.52057#0025
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es ist bis heute noch nicht wieder aufgetaucht4- Gamans bemerkt nämlich in einer Randnotiz
im Anfang seines Bandes II, daß Helwich die Domdenkmäler 1608 in einer Foliohandschrift
gesammelt hat. 1613 habe er einen zweiten Band mit den übrigen Inschriften in den anderen
Kirchen geschrieben.
Daß Helwich wirklich der Urheber der Vorlage der Gamans-Handschrift war, sehen wir z. B.
daraus, daß es bei der Inschrift der Viktorkapelle des Domes heißt: „descripsi 1609.“ Ferner
konnte ja nur Helwich die Gruftplatte des Philipp Cratz von Scharfenstein f 1604, die
später unsichtbar in der Gruft vermauert war, vor dem Versetzen abschreiben.
Eine andere zwischen 1611 und 1615 entstandene Handschrift, die uns für diesen Band der
Mainzer Inschriften nicht weiter dienlich sein kann, ist die der mittelrheinischen Inschriften,
die die Bibliothek des Mainzer Priesterseminars verwahrt. Ein prächtiges Manuskript mit Wap-
pen in Aquarellfarben, das Helwich offenbar druckreif von seinem Notizheft abschrieb1 2.
Diese Handschrift ist 1802 von Bodmann abgeschrieben worden, allerdings mit Lesefehlern,
die in den Nachdrucken nach dieser Abschrift, die das Darmstädter Staatsarchiv besitzt, unan-
genehm stören3 4.
Mit vielen Inschriften durchsetzt sind die Annales Archiepiscoporum, Praelatorum et Canoni-
corum Ecclesiae Metropoiitanae Moguntinae, die das Staatsarchiv Darmstadt bewahrt.
Gewiß finden sich meist darin die Inschriften, die wir aus den Gamans’schen Fragmenten ken-
nen, doch auch einige Notizen und Abschriften Helwichs, die sonst nicht vorkommen.
Emen kurzen Auszug aus diesem größeren Werk publizierte Helwich selbst unter dem Titel:
Elenchus Nobilitatis Ecclesiae Moguntinae im Jahre 1623, welchen Joannis II S. 205—256
neu herausgab, mit einem Nachtrag erweiterte und berichtigte, auch bis zu seiner Zeit fort-
setzte, ohne die umfassendere und später vollendete Arbeit Helwichs gesehen zu haben.
Die wissenschaftlichen Vorbereitungen, die Helwich zu den „Annales“ traf und die ganz neu-
zeitlich in ihrer Art der Zettelsammlung und des Briefwechsels mit Adelsfamilien anmuten,
haben sich bruchstückhaft für einige Familien im Archiv der Freiherren von Frankenstein auf
Schloß Ullstadt in Mittelfranken erhalten.
Helwich stellte noch Inschriften zusammen für die Kämmerer von Worms, genannt von Dal-
berg, wobei er seine Sammlungen aus Mainz und Umgebung einfach ausziehen konnte. Diese
kleine Handschrift befindet sich ebenfalls im Staatsarchiv Darmstadt.
Daß Helwich auch einmal Inschriften nicht selbst vom Original abschrieb, ist bei seiner Be-
arbeitung der Geschichte der Landschad von Steinach nachgewiesen worden4.

1 Roth schrieb in Geschichtsquellen III S. XVII, er kenne den Aufbewahrungsort der Mainzer Inschriften=Handschrift von Helwich,
ohne ihn zu verraten, denn er wollte sie selbst auswerten. Über die Handschrift s. Falk in: Correspondenzblatt des Gesamt-
Vereins 25, 1875, S. 76. — Ich war anfänglich der Auffassung, Roth kenne die schon lange verschollene Originalhandschrift
Helwichs, die sicher in schöner Aufmachung mit Wappenzeichnungen, wie das später zu besprechende andere Manuskript, aus-
geführt war. Es ist mir jedoch nach langer vergeblicher Suche nach der Originalhandschrift klar geworden, daß Roth die
sogenannten Fragmenta Gamansiana der Würzburger Universitätsbibliothek meint. Die Mainzer Inschriften, die in die Würz-
burger Fragmenta Gamans eingeheftet sind, tragen den oben zitierten Titel, den auch Roth wörtlich so wiedergibt. Bei den
Kirchen (z. B. bei St. Stephan und Johann) ist diese Abschrift zu Streifen zerschnitten, von Gamans Hand ergänzt, manches
kommt doppelt vor und viele nur bruchstückhaft erhaltene Inschriften sind wiedergegeben. Das alles wurde auf die frei-
gebliebenen Rückseiten von Beichtzetteln und Schülerarbeiten gemacht, wie sie offenbar im Gymnasium der Jesuiten angefertigt
wurden. Es kommt auf diesen Rückseiten die Jahreszahl 1677 vor, ebenso wie sich Gamans in Bd. II Aufzeichnungen bei Ein-
richtung der Gruft Christians von Hessen im Jahre 1677 machte.
Pfarrer Severus, der diese Manuscripte von Gamans (ne perirent, collecta) zusammenstellte, bemerkte noch, daß Gudenus
alle Dominschriften veröffentlichte, die Inschriften aus anderen Kirchen habe er mit einem G versehen, soweit sie bei
Gudenus stehen.
2 Es enthält folgende Orte: Aschaffenburg, Bechtolsheim, Bingen, Bleidenstadt, Bodenheim, Dexheim, Dirmstein, Disibodenberg,
Eberbach, Ebernburg, Eltville, Erbach, Erbenheim, Finthen, Flörsheim, Framersheim, Gau=Algesheim, Gau=Odernheim, Gabs-
heim, Geisenheim, Gernsheim, Gottesthal, Guntersblum, Groß=Wintemheim, Hallgarten, Hanau, Hattenheim, Höchst, Idstein,
Johannisberg, Kiedrich, Klarenthal, Kreuznach, Limburg, Lorch a/Rh., Lorsch a. d. B., Lörzweiler, Marienhausen, Marienthal,
Mittelheim, Mommenheim, Nieder=Olm, Nieder=Saulheim, Nierstein, Ober=Ingelheim, Ober=Lahnstein, Oppenheim, Osthofen,
Ostrich, Pfaffenschwabenheim, Partenheim, Rauenthal, Retgen, Sarmsheim, Seligenstadt, Sörgenloch, Speyer, Schierstein,
Staudernheim, Steinheim, Tiefenthal, Waldböckelheim, Wallhausen, Walluf, Weilbach, Wiesbaden, Winkel, Worms.
3 Scriba in: A. H. G. VIII, 1855 S. 291 hat schlechte Abschriften von hess. Orten. — Zaun, Beiträge zur Geschichte des Land-
kapitels Rheingau. 1879 u. F. W. E. Roth, Fontes rerum nassoicarum III, Wiesb. 1880. Beide haben die Inschriften des Rheim
gaues. Roth in: Gesch. Bl. I, 1883/84 S. 8, 41, 71, 105 bringt preußische und pfälzische Orte des Mittelrheins. Roth in: Frei-
burger Diözesanarchiv XIX, 1887 S. 195 hat die Speyrer Grabinschriften. Es ist aber doch notwendig, wegen genauer Lesung
und der meist weggelassenen Schlußformeln auf die Originalhandschrift zurückzugreifen.
4 Robert Irschlinger, Die Aufzeichnungen des Hans Ulrich Landschad von Steinach. Zeitschrift für die Gesch. des Oberrheins.
NF 47, 1934 S. 225. -

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