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Arens, Fritz [Bearb.]; Bauer, Konrad Friedrich [Bearb.]; Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste [Mitarb.]; Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin [Mitarb.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Bayerische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig [Mitarb.]; Österreichische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Akademie der Wissenschaften in Göttingen [Mitarb.]; Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz [Mitarb.]
Die deutschen Inschriften: DI (Band 2 : Heidelberger Reihe ; Band 2): Die Inschriften der Stadt Mainz von frühmittelalterlicher Zeit bis 1650: auf Grund der Vorarbeiten von Konrad F. Bauer — Stuttgart: Druckenmueller, 1958

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https://doi.org/10.11588/diglit.52057#0040
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unsichtbaren unterirdischen Grabkennzeichen zu verweisen ist. Ferner den konischen
Grabstein von St. Stephan (Nr. 664), der sehr gut auf einem Sarg gelegen haben kann, den
Stein von Mechtild und Rudolph im Altertumsmuseum (Nr. 667) und den nur ornamen-
tierten Deckel aus St. Mauritius im Domkreuzgang (Nr. 249), den man auch im Fußboden
gesehen haben wird.
Eine entwickeltere Form ist das Tumbengrab. Woraus es ursprünglich entstand, ist vorerst
nicht ganz ersichtlich. Ob es von vornherein eine Zierform war, oder ob ein oberirdisch aufge-
stellter ornamentierter Sarg die Grundform war, ist nicht ganz klar. In Mainz ist keine solche
Tumba mehr erhalten, nur die Tumbendeckel sind auf uns gekommen. Doch wissen wir
aus der Überlieferung vom Steine Peters von Aspelt (Nr. 33) und des heiligen Bonifatius
(Nr. 41), daß sie in Tumbenform aufgestellt waren.
Allmählich kam aber das Wanddenkmal auf. Im 14. Jahrhundert beobachten wir zum Bei-
spiel in Augsburg das kleine Andachtsepitaph an der Wand, dem ein Grabstein im Fußboden
entsprochen haben wird. In Mainz ist der Übergang von der Tumbaplatte zum Wanddenkmal
besonders schön zu sehen. Das Denkmal des Erzbischofs Konrad von Weinsberg, J 1396
(Nr. 61), wurde erstmalig an der Wand aufgerichtet, vielleicht steht es heute noch an alter
Stelle. Man könnte seine Eigenschaft als Wanddenkmal auf die stilistisch unverkennbaren
Würzburger Einflüsse zurückführen. Diese Wanddenkmäler verlangen auch eine Grabplatte
als eindeutiges Kennzeichen des Grabes. Diese Grabplatte ist schon von Konrad von Weins-
berg überliefert, der sie mit dem Propst Andreas von Brauneck f 1388 (Nr. 62) teilte.
Das jetzige Denkmal Adolphs v. Nassau (Nr. 56) lag wahrscheinlich noch waagerecht als
Tumbaplatte, als sein Bruder Johann von Nassau 1419 an gleicher Stelle, also über dem
Steinsarg Adolphs v. Nassau beerdigt wurde. Man hob also die Tumbaplatte und setzte sie
an einen Mittelschiffspfeiler als Wanddenkmal und legte auf das Grab eine schlichte Grab-
platte (Nr. 99) für die beiden Brüder. So wurde aus einer Tumbaplatte ein Wanddenk-
mal gemacht, gleichzeitig entstand nach 1419 ein weiteres Wanddenkmal (Nr. 98). Das Denk-
mal Konrads v. Weinsberg wird vielleicht die Anregung zum Auf stellen der Monumente an
die Wand gegeben haben. Die Form aber mit dem Architekturbaldachin und den rahmenden
Heiligenfigürchen nahm das Wanddenkmal von der einheimischen Tumbaplatte1.
In der Folgezeit kommen Denkmäler und Grabplatten bis 1800 immer nebeneinander vor.
Gegen 1500 zu verläßt der Denkmalsstein immer mehr die Form des liegenden Grabsteins,
Figuren und Baldachin werden hochplastischer und reicher, es verschwinden die Kissen unter
dem Kopf und die symbolischen Tiere unter den Füßen. (Die Figuren standen nämlich ur-
sprünglich nicht auf den Tieren, sondern die Tiere lagen ihnen zu Füßen, da ja die Grabmäler
liegend aufzufassen sind.)
Die Grabplatte hat weniger Wandlungen durchgemacht. Figuren und Wappen sind ihr
Schmuck, die Inschrift steht am Rande. Im 16. Jahrhundert entsteht mit der Grabplatte
Albrechts von Brandenburg (Nr. 400) der Typ des Grabsteins mit Wappen, unter dem die
Inschrift in vielen Zeilen untereinander steht. Dieser Typus wird in der Folgezeit beibehalten
(Nr. 531, 601, 621).
Die hier besprochene Entwicklung des Wanddenkmals schließt auch selbstverständlich eine
räumliche Trennung von Denkmal und Grabstätte ein. In den genannten Fällen des 15. Jahr-
hunderts (Nr. 56 u. 98, 99, 61, 62, 195, 196, 209, 210) ist das Denkmal immer noch in un-
mittelbarer Nähe des Grabes angebracht. Man hat dabei sogar eine gewisse chronologische
Reihenfolge des Aufstellungsortes der Denkmäler beobachtet, so daß man vom Ostchor zum
Westchor schreitend im Mittelschiff gleichsam eine geordnete Ahnenreihe vor sich hat. Im
16. Jahrhundert wird sie im nördlichen Seitenschiff fortgesetzt (Nr. 399, 428, 482, 530).
Von Erzbischof Berthold von Henneberg ab nehmen Denkmal und Grabstätte ganz ver-
schiedene, weit auseinanderliegende Stellen des Domes ein (Nr. 278, 279, 291, 292, 309, 310,
399, 400, 428, 530, 531). Nur Erzbischof Daniel Brendel von Homburg, ft 1582, liegt in der
Nähe seines eigenen Denkmals (Nr. 482—484) und zu Füßen seines Familiendenkmals in der
benachbarten Marienkapelle (Nr. 451).
1 Im Inschriftenteil dieses Buches ist immer zwischen Tumbaplatte, Denkmal und Grabplatte unterschieden. Der Ausdruck Grab-
mal sagt jedoch, daß die Lage und Anbringung nicht zu ermitteln ist.
Schrifttum: E. Eorgwardt, Die Typen des mittelalterlichen Grabmals in Deutschland. Phil. Diss. Freiburg 1935* Schramberg
1939. — P. Kutter, Der Einfluß des kirchlichen Bestattungswesens (Totenmesse) auf die ältere Grabmalkunst, in: Die christliche
Kunst 14 (1917/18) S. 202—222. —

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