Ordnung nach dem Stande der Verstorbenen eingehalten1. Vielleicht könnte eine genaue Durch-
sicht der Domkapitelsprotokolle über diese Fragen noch einige Aufschlüsse geben.
Die Grabplatten der Domherrn zeigen diese oft nicht mit dem Attribut des Priesters, nämlich
dem Kelche. Sie halten häufig ein Buch in der Hand. Dementsprechend ist die Gewandung
auch nicht das Meßgewand, sondern die Tunica oder Tunicella des Diakons oder Subdiakons,
wenn der Geistliche nicht überhaupt mit der Albe allein abgebildet wird. Dabei ist noch auf
die Art zu achten, wie die Stola getragen wird, nämlich senkrecht von beiden Schultern herab-
fallend, wie es der Priester, oder schräg über die eine Schulter gelegt und über der Hüfte zu-
sammengenommen, wie es der Diakon hat. Es war eben oft der Fall, daß die Domherren sich
nicht die Priesterweihe geben ließen, mithin werden sie auf den Grabsteinen dementsprechend
mit Buch und in der Kleidung der niederen Weihegrade dargestellt. Meines Wissens wurden
diese Angaben der Grabmäler bisher noch nicht für biographische Angaben von einzelnen
Domherrn benutzt (vergl. Sachregister S. 742).
Das hauptsächliche Erinnerungsmai der Domherrn im Mittelalter war die Grabplatte. Aus-
gesprochene Epitaphien, also kleinere an der Wand hängende Denkmäler, wie wir sie schon
im 14. Jahrhundert in großer Anzahl z. B. im Augsburger Domkreuzgang kennen, sind in
Mainz nicht nachweisbar. Es gab noch eine zweite Art der Verewigung für die Kanoniker,
nämlich die Stiftung irgend eines Ausstattungsstückes, auf dem er etwa selbst abgebildet und
wo sein Name und Sterbejahr verewigt war. Wir wissen von solchen Kunstwerken aus dem
Mittelalter fast nichts. Nur verschiedene Wandgemälde im Dom und im Kreuzgang sind in
kurzer Kennzeichnung ihres Inhaltes und mit ihren Inschriften überliefert, die sie auch meistens
als Gedächtnismaie für Tote kennzeichnen. In der ehemaligen Ausstattung des Domes war die
Wandmalerei gewiß nicht beherrschend. Doch nahm sie sicher eine ansehnliche Stelle ein. Als
ältestes und bedeutendstes Fresko ist uns das der Kuppel der Ostapsis überliefert, das dem
Ende des 12. Jahrhunderts angehört (Nr. 14).
Die Mehrzahl der gotischen Wandmalereien wird allerdings mit dem Zweck einer religiösen
Darstellung auch den einer frommen Erinnerung an den verstorbenen Stifter verbunden
haben. Im Dome wäre das Fresko des Dekans Johann Weise, f 1428 (Nr. 109), zu nennen,
im Kreuzgang sind nach 1410 eine Reihe entstanden (Nr. 83, 89). Von dem Zeitpunkt ab,
wo das Wanddenkmal, das Epitaph, als Gedächtnismai für die Domherrn immer häufiger
angewandt wird, schwindet das Interesse am Wandgemälde. Es werden da mehrere Faktoren
zusammengewirkt haben. Die Blütezeit des gotischen Wandbildes war vorüber, man be-
nötigte nun auch die Wandflächen zur Anbringung der Epitaphien und schließlich hatte
man ja einen dauerhaften und repräsentativeren Ersatz in dem Wandgrabmal gefunden.
Von den verhältnismäßig vielen Wandgemälden im Dom und besonders im Kreuzgang, wo
fast jedes Joch mit einem solchen geziert war, sind allein erhalten geblieben: Im Dom das
stark beschädigte der Dionysiuskapelle von 1630 (Nr. 604) und im Kreuzgang das unschein-
bare, nunmehr auch zerfallende Bild des Stephan Lilienbaum, j" 1560 (Nr. 448). Schuld an
dieser Vernichtung wird hauptsächlich einmal die Anbringung mancher barocker Epitaphien
an den Kreuzgangswänden gehabt haben, andererseits der natürliche Zerfall durch die
Feuchtigkeit der Wände und das jahrelange dachlose Dastehen des Kreuzgangs von 1792 ab.
Ein weiterer Zweig der Malerei diente auch oft dem Gedächtnis der Domherren. Es sind die
gemalten Glasfenster der Seitenkapellen des Doms. Von diesen ist nun nicht soviel überliefert,
da offenbar nur wenige Inschriften auf den Fenstern standen und unsere Quellen im allge-
meinen nur die Inschriftträger berücksichtigen. Hier scheint nun ein guter Teil noch zu Leb-
zeiten von den Erzbischöfen, besonders von Albrecht von Brandenburg, und den Domherrn
gestiftet worden zu sein zum Zwecke einer würdigen Ausgestaltung des Domes. Darauf
weisen auch schon die Themen hin, wie die Verherrlichung des Erzstiftes in der Dionysius-
kapelle (Nr. 38). — Auch die Wappenscheiben des Kapitelsaales (Nr. 114) waren keine Epi-
taphien im weiteren Sinne. Es wird jedoch auch solche Fenster im Dom gegeben haben, wo zu
1 Die Consuetudines des Domes zu Merseburg aus der Zeit um 1323 geben eine Ordnung für den Ort des Begräbnisses der
verschiedenen Würdenträger, wie sie ähnlich aus der Lage der Gräber des Mainzer Domes nachträglich abzuleiten ist. Es
heißt da: Nullus nisi episcopus aut prepositus in navi ecclesie, canonicus in lateribus in ecclesia, et vicarius et alia membra
in ambitu, layci foris sanctum michaelem, nisi essent insignes, in ambitu sepelientur et non in ecclesia (H. Otte, Handbuch
der kirchl. Kunstarchäologie. 5. Aufl. Leipzig 1883. I S. 334 Anm. 2). — Kdm. Dom S. 417 Anm. 1. —
Weitere Beispiele s. F. Zöpfl, Bestattung, in: O. Schmitt, Reallexikon zur dt. Kunstgeschichte. Stuttgart 1948. II Sp. 342. -
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sicht der Domkapitelsprotokolle über diese Fragen noch einige Aufschlüsse geben.
Die Grabplatten der Domherrn zeigen diese oft nicht mit dem Attribut des Priesters, nämlich
dem Kelche. Sie halten häufig ein Buch in der Hand. Dementsprechend ist die Gewandung
auch nicht das Meßgewand, sondern die Tunica oder Tunicella des Diakons oder Subdiakons,
wenn der Geistliche nicht überhaupt mit der Albe allein abgebildet wird. Dabei ist noch auf
die Art zu achten, wie die Stola getragen wird, nämlich senkrecht von beiden Schultern herab-
fallend, wie es der Priester, oder schräg über die eine Schulter gelegt und über der Hüfte zu-
sammengenommen, wie es der Diakon hat. Es war eben oft der Fall, daß die Domherren sich
nicht die Priesterweihe geben ließen, mithin werden sie auf den Grabsteinen dementsprechend
mit Buch und in der Kleidung der niederen Weihegrade dargestellt. Meines Wissens wurden
diese Angaben der Grabmäler bisher noch nicht für biographische Angaben von einzelnen
Domherrn benutzt (vergl. Sachregister S. 742).
Das hauptsächliche Erinnerungsmai der Domherrn im Mittelalter war die Grabplatte. Aus-
gesprochene Epitaphien, also kleinere an der Wand hängende Denkmäler, wie wir sie schon
im 14. Jahrhundert in großer Anzahl z. B. im Augsburger Domkreuzgang kennen, sind in
Mainz nicht nachweisbar. Es gab noch eine zweite Art der Verewigung für die Kanoniker,
nämlich die Stiftung irgend eines Ausstattungsstückes, auf dem er etwa selbst abgebildet und
wo sein Name und Sterbejahr verewigt war. Wir wissen von solchen Kunstwerken aus dem
Mittelalter fast nichts. Nur verschiedene Wandgemälde im Dom und im Kreuzgang sind in
kurzer Kennzeichnung ihres Inhaltes und mit ihren Inschriften überliefert, die sie auch meistens
als Gedächtnismaie für Tote kennzeichnen. In der ehemaligen Ausstattung des Domes war die
Wandmalerei gewiß nicht beherrschend. Doch nahm sie sicher eine ansehnliche Stelle ein. Als
ältestes und bedeutendstes Fresko ist uns das der Kuppel der Ostapsis überliefert, das dem
Ende des 12. Jahrhunderts angehört (Nr. 14).
Die Mehrzahl der gotischen Wandmalereien wird allerdings mit dem Zweck einer religiösen
Darstellung auch den einer frommen Erinnerung an den verstorbenen Stifter verbunden
haben. Im Dome wäre das Fresko des Dekans Johann Weise, f 1428 (Nr. 109), zu nennen,
im Kreuzgang sind nach 1410 eine Reihe entstanden (Nr. 83, 89). Von dem Zeitpunkt ab,
wo das Wanddenkmal, das Epitaph, als Gedächtnismai für die Domherrn immer häufiger
angewandt wird, schwindet das Interesse am Wandgemälde. Es werden da mehrere Faktoren
zusammengewirkt haben. Die Blütezeit des gotischen Wandbildes war vorüber, man be-
nötigte nun auch die Wandflächen zur Anbringung der Epitaphien und schließlich hatte
man ja einen dauerhaften und repräsentativeren Ersatz in dem Wandgrabmal gefunden.
Von den verhältnismäßig vielen Wandgemälden im Dom und besonders im Kreuzgang, wo
fast jedes Joch mit einem solchen geziert war, sind allein erhalten geblieben: Im Dom das
stark beschädigte der Dionysiuskapelle von 1630 (Nr. 604) und im Kreuzgang das unschein-
bare, nunmehr auch zerfallende Bild des Stephan Lilienbaum, j" 1560 (Nr. 448). Schuld an
dieser Vernichtung wird hauptsächlich einmal die Anbringung mancher barocker Epitaphien
an den Kreuzgangswänden gehabt haben, andererseits der natürliche Zerfall durch die
Feuchtigkeit der Wände und das jahrelange dachlose Dastehen des Kreuzgangs von 1792 ab.
Ein weiterer Zweig der Malerei diente auch oft dem Gedächtnis der Domherren. Es sind die
gemalten Glasfenster der Seitenkapellen des Doms. Von diesen ist nun nicht soviel überliefert,
da offenbar nur wenige Inschriften auf den Fenstern standen und unsere Quellen im allge-
meinen nur die Inschriftträger berücksichtigen. Hier scheint nun ein guter Teil noch zu Leb-
zeiten von den Erzbischöfen, besonders von Albrecht von Brandenburg, und den Domherrn
gestiftet worden zu sein zum Zwecke einer würdigen Ausgestaltung des Domes. Darauf
weisen auch schon die Themen hin, wie die Verherrlichung des Erzstiftes in der Dionysius-
kapelle (Nr. 38). — Auch die Wappenscheiben des Kapitelsaales (Nr. 114) waren keine Epi-
taphien im weiteren Sinne. Es wird jedoch auch solche Fenster im Dom gegeben haben, wo zu
1 Die Consuetudines des Domes zu Merseburg aus der Zeit um 1323 geben eine Ordnung für den Ort des Begräbnisses der
verschiedenen Würdenträger, wie sie ähnlich aus der Lage der Gräber des Mainzer Domes nachträglich abzuleiten ist. Es
heißt da: Nullus nisi episcopus aut prepositus in navi ecclesie, canonicus in lateribus in ecclesia, et vicarius et alia membra
in ambitu, layci foris sanctum michaelem, nisi essent insignes, in ambitu sepelientur et non in ecclesia (H. Otte, Handbuch
der kirchl. Kunstarchäologie. 5. Aufl. Leipzig 1883. I S. 334 Anm. 2). — Kdm. Dom S. 417 Anm. 1. —
Weitere Beispiele s. F. Zöpfl, Bestattung, in: O. Schmitt, Reallexikon zur dt. Kunstgeschichte. Stuttgart 1948. II Sp. 342. -
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