Sergius, Pontianus und Erculianus aufbewahrt sind. Auf einem anderen Zettel mit
Bleisiegel waren die Gebeine des heiligen Alexander noch einmal besonders genannt.
Außen am Fuße des Schreines stand folgende Inschrift in teils gotischen, teils
modernen Buchstaben:
Continentur in hoc Sarcophago ossa S. Alexandri Mart., filii S. Felicitatis, iranslata ex
oppido Hallo per Rokerum Archiepum XVI Kal. Januar. Anno Dominicae Incarna-
tionis M.C.XXIII.
3n tiefem (Sarge finb bte ©ebeine bc$ heiligen iOlartprerö Slleranbcr, bc£ @otmc3 ber heiligen ^clijita^
enthalten. (Sic mürben aue ber (Stabt ^alle burcl) ben (Eqbifcbof Stöger am 17. ©ejember 1123 übertragen.
Auf dem Domplan des Gudenus sieht man östlich vom Hochaltar die vier Stützen des
Gestells für die Reliquienschreine eingezeichnet. Sollten sie maßstäblich genau an-
gegeben sein, so hätten sie ein Geviert von ungefähr 6 bis 7 Meter zu 1 Meter gebildet.
Es war öfters Sitte, die Reliquiare hoch aufzustellen, sodaß man sie von ferne sehen
und unter ihnen durchgehen konnte (vgl. Andlau und Neuweiler im Elsaß).
Die Beschreibung, die Bourdon von den Schreinen gibt, paßt zur äußeren Gestalt
romanischer Reliquienschreine. Auch die Bemerkung, daß die Inschrift „aus go-
tischen und heutigen (modernen) Buchstaben“ gemischt sei, könnte auf eine Ver-
mischung von L-nziale und Antiqua hinweisen, was wiederum in die Zeit des 12. Jahr-
hunderts ungefähr-passen würde.
Wie schon die Inschrift durch die Nennung des Erzbischofs Roger von Magdeburg
(1119—1125) andeutete, stammt der Schrein ursprünglich aus Halle, kam dann wohl
nach Magdeburg und dann auf der Flucht vor der Reformation durch Kardinal Albrecht
von Brandenburg (1514—45) nach Mainz. Durch ihn wird auch das eherne Gestell
für die Schreine zusammen mit dem Hochaltarbaldachin besorgt worden sein.
Die Reliquien des heiligen Alexander in Mainz werden in den Acta Sanctorum (Juli
Bd. 111) nicht erwähnt, obwohl die Bollandisten sich über Mainzer Reliquien im allge-
meinen unterrichtet hatten.
Bourdon — Kdm. Dom. 3.179. — Der Kirchenschmuck XXVI (1869) Heft 3. S. 1 f. A
10 Marktportal Adalbert-Privileg auf der Willigistür 1135
Die Tür selbst und ihre Stiftungsinschrift wurde schon oben beschrieben (Nr. 5).
Auf die beiden oberen Füllungen der zwei Türflügel wurde nachträglich die Erneue-
rung des Gerichts- und Steuerprivilegs von etwa 1119—1122 eingegraben, welches
Erzbischof Adalbert I. von Mainz den Bürgern als Belohnung für ihre Treue ver-
liehen hatte.
Der lateinische Text stimmt bis auf geringfügige Verschiedenheiten mit dem Wort-
laut der im Staatsarchiv München auf bewahrten Erneuerungsurkunde von 1135 über-
ein J. Außer den wenigen Differenzen in der Schreibweise seien hier genannt die irr-
tümlichen Wiederholungen des Textes, die unten in Klammern stehen. Auch die Nach-
tragung des vergessenen conferrem am Rande von Zeile 19 gehört zu den Nachlässig-
keiten des Gravierers. Ob das doppelt vorkommende: Embricho vicedominus in Zeile 32
nun nach der Urkunde abgeschrieben ist oder wahrscheinlicher umgekehrt, sei dahin-
gestellt. In der Urkunde fehlen die auf der Tür in Zeile 38 genannten Zeugen Meingoz
camerarius civitatis, Dudo frater ipsius, camerarii. Man hat das damit erklärt, daß
die beiden Kämmerer an dem Auf stand gegen den 1160 ermordeten Erzbischof Arnold
von Selenhofen beteiligt waren und deswegen aus der Urkunde entfernt wurden.
Tatsächlich weist die Urkunde an dieser Stelle eine Lücke auf. —
10
Bleisiegel waren die Gebeine des heiligen Alexander noch einmal besonders genannt.
Außen am Fuße des Schreines stand folgende Inschrift in teils gotischen, teils
modernen Buchstaben:
Continentur in hoc Sarcophago ossa S. Alexandri Mart., filii S. Felicitatis, iranslata ex
oppido Hallo per Rokerum Archiepum XVI Kal. Januar. Anno Dominicae Incarna-
tionis M.C.XXIII.
3n tiefem (Sarge finb bte ©ebeine bc$ heiligen iOlartprerö Slleranbcr, bc£ @otmc3 ber heiligen ^clijita^
enthalten. (Sic mürben aue ber (Stabt ^alle burcl) ben (Eqbifcbof Stöger am 17. ©ejember 1123 übertragen.
Auf dem Domplan des Gudenus sieht man östlich vom Hochaltar die vier Stützen des
Gestells für die Reliquienschreine eingezeichnet. Sollten sie maßstäblich genau an-
gegeben sein, so hätten sie ein Geviert von ungefähr 6 bis 7 Meter zu 1 Meter gebildet.
Es war öfters Sitte, die Reliquiare hoch aufzustellen, sodaß man sie von ferne sehen
und unter ihnen durchgehen konnte (vgl. Andlau und Neuweiler im Elsaß).
Die Beschreibung, die Bourdon von den Schreinen gibt, paßt zur äußeren Gestalt
romanischer Reliquienschreine. Auch die Bemerkung, daß die Inschrift „aus go-
tischen und heutigen (modernen) Buchstaben“ gemischt sei, könnte auf eine Ver-
mischung von L-nziale und Antiqua hinweisen, was wiederum in die Zeit des 12. Jahr-
hunderts ungefähr-passen würde.
Wie schon die Inschrift durch die Nennung des Erzbischofs Roger von Magdeburg
(1119—1125) andeutete, stammt der Schrein ursprünglich aus Halle, kam dann wohl
nach Magdeburg und dann auf der Flucht vor der Reformation durch Kardinal Albrecht
von Brandenburg (1514—45) nach Mainz. Durch ihn wird auch das eherne Gestell
für die Schreine zusammen mit dem Hochaltarbaldachin besorgt worden sein.
Die Reliquien des heiligen Alexander in Mainz werden in den Acta Sanctorum (Juli
Bd. 111) nicht erwähnt, obwohl die Bollandisten sich über Mainzer Reliquien im allge-
meinen unterrichtet hatten.
Bourdon — Kdm. Dom. 3.179. — Der Kirchenschmuck XXVI (1869) Heft 3. S. 1 f. A
10 Marktportal Adalbert-Privileg auf der Willigistür 1135
Die Tür selbst und ihre Stiftungsinschrift wurde schon oben beschrieben (Nr. 5).
Auf die beiden oberen Füllungen der zwei Türflügel wurde nachträglich die Erneue-
rung des Gerichts- und Steuerprivilegs von etwa 1119—1122 eingegraben, welches
Erzbischof Adalbert I. von Mainz den Bürgern als Belohnung für ihre Treue ver-
liehen hatte.
Der lateinische Text stimmt bis auf geringfügige Verschiedenheiten mit dem Wort-
laut der im Staatsarchiv München auf bewahrten Erneuerungsurkunde von 1135 über-
ein J. Außer den wenigen Differenzen in der Schreibweise seien hier genannt die irr-
tümlichen Wiederholungen des Textes, die unten in Klammern stehen. Auch die Nach-
tragung des vergessenen conferrem am Rande von Zeile 19 gehört zu den Nachlässig-
keiten des Gravierers. Ob das doppelt vorkommende: Embricho vicedominus in Zeile 32
nun nach der Urkunde abgeschrieben ist oder wahrscheinlicher umgekehrt, sei dahin-
gestellt. In der Urkunde fehlen die auf der Tür in Zeile 38 genannten Zeugen Meingoz
camerarius civitatis, Dudo frater ipsius, camerarii. Man hat das damit erklärt, daß
die beiden Kämmerer an dem Auf stand gegen den 1160 ermordeten Erzbischof Arnold
von Selenhofen beteiligt waren und deswegen aus der Urkunde entfernt wurden.
Tatsächlich weist die Urkunde an dieser Stelle eine Lücke auf. —
10