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Zimmerl, Rudolf [Bearb.]; Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste [Mitarb.]; Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin [Mitarb.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Bayerische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig [Mitarb.]; Österreichische Akademie der Wissenschaften [Mitarb.]; Akademie der Wissenschaften in Göttingen [Mitarb.]; Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz [Mitarb.]
Die deutschen Inschriften: DI (Band 3 : Wiener Reihe ; Band 1): Die Inschriften des Burgenlandes — Stuttgart: Druckenmüller, 1953

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https://doi.org/10.11588/diglit.55960#0020
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17. Jahrhundert zur Regel (Nr. 9, 10, 24, 37, 41, 65 u. a.). In vier Fällen ist sogar die Sterbestunde
angegeben (Nr. 10, 45, 65, 116). Meist handelt es sich um Frühverstorbene.
Vom 16. Jahrhundert an wurde den Wappen und ihrem Schmuck, Helm und Flug, größere Auf-
merksamkeit geschenkt und ihre Behandlung immer sorgfältiger und ausführlicher.
Bemerkenswert ist der Text Nr. 43 aus Eisenstadt, ein Stein, der auch in seiner Orthographie auf-
fällt (siehe S. 5). Der Text ist aus zwei alten Formeln „Anno domini ... ist gestorben“ und „Hie
ligt begraben . . zusammengeflickt, so daß er in der vorliegenden Form grammatisch anstößig
ist. Obwohl die Formel „Anno domini...“ aus früherer Zeit stammt, ist sie dennoch zum bloßen
„Anno“ abgeschliffen, wie es eben im 17. Jahrhundert schon gebräuchlich war. (Siehe S. 8.) Dies ist
aber ein Beweis, wie zäh alte Formeln fern von den geistigen Mittelpunkten in der Provinz weiter-
lebten. Daneben weist jedoch auch diese Inschrift die um diese Zeit übliche Altersangabe auf,
ferner den ausführlichen Segens wünsch am Schlüsse der Inschrift.
In der Schlußformel kennzeichnet der Ausdruck „rechtgläubig“ den Verstorbenen als Protestan-
ten (Nr. 116). Auch die Wahl der Sprüche läßt mitunter Schlüsse auf das Bekenntnis zu (Nr. 22).
Im 17. Jahrhundert setzt sich auch bei den Grabsteinen immer mehr das Barock durch; während
sich jedoch barocke Formgebung in Voluten, gedrehten Säulen usw. verhältnismäßig häufig findet,
zeigt nur ein einziger Stein (Nr. 129) auch im Text durchgehend barocke Stilmerkmale (vgl.
R. Zimmerl, aaO. S. 202, 207 ff.). Es ist dies die typische Anspielung auf den Namen der Verstor-
benen in geistreich verklausulierter Form, die uns heute oft so bizarr und gekünstelt anmutet:
hier das mehrfach abgewandelte Wortspiel „Felicitas = glücklich“ und „Georgius = terrenus“.
In Nr. 24 kündigt bloß die Phrase „eine glickhselige Urstent.vergynstigen“ neben einer allgemeinen
Weitschweifigkeit die barocke Neigung an, vom Gewöhnlichen abzuweichen.
Die Frage, ob wir einen Grabstein oder ein Wandgrabmal — Epitaph - vor uns haben, war nicht
immer leicht zu entscheiden. Zweifellos sind die Steine Nr. 15 und 65 Gruft-, bzw. Grabsteine;
sie liegen an ihrem ursprünglichen Platze im Boden, Stein Nr. 15 trägt auch noch die 4 Ringe zum
Heben; der an der Außenwand eingelassene Stein Nr. 14 dicht über dem Erdboden ist ebenfalls ein
Grabstein und am ursprünglichen Platze belassen; durch die Stellung des Stifters des Steines (Erz-
priester und Pfarrer des Ortes) wird auch die Wahl eines begünstigten Platzes unmittelbar an der
Kirche verständlich.
Die beiden Steine Nr. 27 und Nr. 28 mit Umschrift sind ebenfalls keineWandgrabmäler im späteren
Sinn; von Stein Nr. 27 wird berichtet, daß er ursprünglich im Boden der Kirche lag; dasselbe gilt
auch für Stein Nr. 28, wie wohl für alle Steine mit umlaufender Inschrift (vgl. die Grabsteine der
Babenberger in Heiligenkreuz).
Von den Nummern 24,73 und 83 steht fest, daß sie Wandgrabmäler sind, denn in Nr. 24 und Nr. 83
ist ausdrücklich von Epitaphium die Rede und Nr. 75 ist aus Holz, kam also für eine Aufstellung
im Friedhöfe nicht in Frage. Die Zinnplatte des Ritters Veit von Fuerst (Nr. 30) ist ebenfalls ein
Epitaph, denn wir haben von seinem Grabstein und einem zweiten Epitaph in Wien Kunde.
Die übrigen Steine mit ihrer üblichen Schriftanordnung und Wappen mögen alle als Epitaphien
errichtet worden sein, fraglich bleiben nur die wenigen Steine nach der Art von Nr. 71.
Die WEGKREUZE. Obwohl die überwiegende Masse der Wegkreuze in die erste Hälfte des 17. Jahr-
hunderts fällt, lassen sich doch mehrere Grundformen sowohl dem Texte wie der künstlerischen
Form nach unterscheiden.
Das einfache Raaberkreuz von 1595/8 (Nr. 66) und die schöne Lichtsäule in Mattersburg (Nr. 97),
die leider stark restauriert ist, weisen gotische Stilmerkmale auf. Als Vertreter der glatten, vier-
kantigen Säulen mit ruhigen Renaissanceformen sei das Ratkreuz genannt (Nr. 61). Gegen die
Mitte des 17. Jahrhunderts werden die barocken Wegkreuze immer häufiger, gewundene Säulen
mit Rankenwerk und Weinlaub verziert - die meisten von ihnen stehen in Weingärten oder sind
von Weinbauern als Hotterkreuze, das heißt als Grenzzeichen errichtet — oder sie zeigen die Marter-
werkzeuge Christi. Eine Zuordnung bestimmter Textformen zur Architektur der Säulen läßt sich
jedoch bei dem vorliegenden Material nicht treffen.
Die Wegkreuze werden meistens einfach „Kreuz“ genannt (Nr. 1, 2, 5 u. a.), gelegentlich auch
„Säule“ (Nr. 4, 68); nach der bildlichen Darstellung auch „Kruzifix“ (Nr. 26) oder „Figur“
(Nr. 82, 86, 91).
Auf den Säulen Nr. 3, 16 und 97 ist nur das Jahr der Errichtung angegeben, auf den Kreuzen
Nr. 61 und 66 steht ein Spruch; das Wegkreuz Nr. 66, knapp vor dem denkwürdigen Jahr 1598,
der Eroberung Raabs, erhielt als Ergänzung die Widmung, die Kaiser Rudolf II. auf den Raaber-
kreuzen anbringen ließ.

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