Die Schreibung „Badtista“ für „Baptista“ auf einer Glocke (Nr. 109) verrät provinzielle Übung,
ebenso „Apprillis“ (Nr. 37).
Anstößig ist die Konstruktion „in memoriam . . . votique persolutionem hoc monumentum posui“
(Nr. 23), aber nahegelegt durch die bekannte Phrase „in memoriam“. Ferner: „in Vienna“
(Nr. 128). Der Fragesatz in Nr. 35: „qualis erat - quaeris“ ist wohl aus metrischen Gründen un-
abhängig konstruiert an Stelle eines „qualis fuerit“.
Unklassisch ist die Fügung: „rne dulcis satur est quies“ (Nr. 92) und „derelictis deficit esca“
(Nr. 54).
In deutschen Texten wurden lateinische Eigennamen regelmäßig abgewandelt. Es handelt sich
dabei meist um Genetive, die auch richtig gebildet wurden: „Johannis Tresners . . . Havsfraw“
(Nr. 14), „Elisabethae“ (Nr. 38), dann die Monatsnamen „Apprillis“ (Nr. 37), „Septembris“ (Nr. 24),
„Octobris“ (Nr. 41), „Novembris“ (Nr. 65) und „Decembris“ (Nr. 32); ferner „Januarij“ (Nr. 14),
,,Martij“ (Nr. 39 und 73) und „Maii“ (Nr. 71), wobei das „ij“ bzw. „y“ als „ii“ zu gelten hat.
Zweimal kommen aber auch die unflektierten Formen vor: „November“ (Nr. 129) und „Decem-
ber“ (Nr. 43).
Beim Dativ nach der a-Deklination läßt sich nichts entscheiden; es heißt in Nr. 24 richtig: „Heren
Lvcae Follckhl“ und „Rosinae Moritzkhin“, sowie „Martino“ (Nr. 40). Fehlerhaft ist aber „dem
heiligen Sewastiani“ (Nr. 100).
Die Formel „Anno domini“ sagt über die Lateinkenntnisse nichts aus; sie wurde zu einer ganz
farblosen Phrase, wie die gedankenlose Hinzufügung des Wortes ,,jar“ hinter „Anno domini 1525“
(Nr. 31) oder bloß „Anno 1625 jar“ (Nr. 1), sowie Nr. 22 und Nr. 63 zeigt.
Während uns jedoch im 15. und 16. Jahrhundert noch die volle Formel „Anno domini“ begegnet
(Nr. 28 und 32), schliff sie sich im 17. Jahrhundert zu bloßem „Anno“, auch abgekürzt ,,A“, ab
(Nr. 5, 13, 19, 20, 25, 57, 59, 41 u. a.).
Künstlermarken, Hauszeichen. Künstlermarken finden sich auf den Denkmälern des Bur-
genlandes nur selten. Sie konnten nicht identifiziert werden.
Das Zeichen ist auf drei Steinen angebracht, auf Nr. 21 in Breitenbrunn vom Jahre 1611, auf
Nr. 44 in Eisenstadt vom Jahre 1633/5 und auf Nr. 89 in Wimpassing vom Jahre 1639; wir haben
es hier vielleicht mit einem Steinmetz aus Eisenstadt aus der 1. Hälfte des 17. Jahrhunderts zu
tun. Auf einem Wegkreuz bei Kaisersteinbruch befindet sich eine Breze (Nr. 6) als Hausmarke;
im Volksmunde wird daher dieses Kreuz „Bäckenkreuz“ genannt; in Sauerbrunn nannte sich der
Stifter eines Kreuzes als „Fleischhacker“ (Nr. 103); unterhalb des Textes ist sein Hauszeichen, ein
Fleischerbeil, angebracht. Monogrammartige Zeichen sind auf den Denkmälern Nr. 43 und 87
angebracht.
Aus den besonderen Verhältnissen, wie sie sich im Burgenland vorfanden, erklärt sich die Anord-
nung der Inschriften nach topographischen Gesichtspunkten. Die Orte eines Bezirkes sind alpha-
betisch zusammengefaßt, innerhalb der Orte wieder die Inschriften in den Kirchen vor den
profanen Denkmälern behandelt. Nach den Inschriften im geschlossenen Ortsgebiete folgen die In-
schriften in der Gemarkung, wie Wegkreuze, Mautsäulen u. ä. Befinden sich in einer Kirche meh-
rere Inschriften, so sind sie in der Reihenfolge ihres vermutlichen Entstehens geordnet.
Eine streng chronologische Anordnung aller Texte würde die örtlichen Zusammenhänge stören
— Wegkreuze aus dem Mittelalter und der frühen Neuzeit z. B. finden sich überhaupt nur im nörd-
lichen Burgenland - und für eine Anordnung nach Entwicklungsreihen reicht das spärliche Mate-
rial nicht aus. Die beigegebenen Verzeichnisse und häufigen Hinweise ermöglichen es aber leicht,
alles Zusammengehörige aufzufinden und zu vergleichen.
In der Literatur ist das Burgenland bis zur Rückgliederung an Österreich im Jahre 1921 recht
stiefmütterlich behandelt worden, in den Mitteilungen der Zentralkommission, der vornehmsten
Publikation für mittelalterliche und frühneuzeitliche Altertümer und ihre Erhaltung auf dem
Gebiete der gesamten österreichisch-ungarischen Monarchie, finden sich nur einige spärliche No-
tizen. Nach der Rückgliederung kamen in den neugegründeten „Mitteilungen des burgenländischen
Heimat- und Naturschutzvereins“, der Zeitschrift „Burgenland, Vierteljahrshefte“ und den „Bur-
genländischen Heimatblättern“ verschiedentlich Altertumsfreunde und Forscher zu Wort, so daß
besonders für Eisenstadt so manche wertvolle Vorarbeit geleistet wurde. Die Bände 24 und 26
der Kunsttopographie brachten hier einen Abschluß und eine Zusammenfassung aller noch erhal-
tenen Denkmäler, die nur in wenigen Punkten ergänzt zu werden brauchte. Für die anderen Be-
zirke lagen nur einige heimatkundliche Veröffentlichungen vor. Bei allen übrigen Orten, also bei
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ebenso „Apprillis“ (Nr. 37).
Anstößig ist die Konstruktion „in memoriam . . . votique persolutionem hoc monumentum posui“
(Nr. 23), aber nahegelegt durch die bekannte Phrase „in memoriam“. Ferner: „in Vienna“
(Nr. 128). Der Fragesatz in Nr. 35: „qualis erat - quaeris“ ist wohl aus metrischen Gründen un-
abhängig konstruiert an Stelle eines „qualis fuerit“.
Unklassisch ist die Fügung: „rne dulcis satur est quies“ (Nr. 92) und „derelictis deficit esca“
(Nr. 54).
In deutschen Texten wurden lateinische Eigennamen regelmäßig abgewandelt. Es handelt sich
dabei meist um Genetive, die auch richtig gebildet wurden: „Johannis Tresners . . . Havsfraw“
(Nr. 14), „Elisabethae“ (Nr. 38), dann die Monatsnamen „Apprillis“ (Nr. 37), „Septembris“ (Nr. 24),
„Octobris“ (Nr. 41), „Novembris“ (Nr. 65) und „Decembris“ (Nr. 32); ferner „Januarij“ (Nr. 14),
,,Martij“ (Nr. 39 und 73) und „Maii“ (Nr. 71), wobei das „ij“ bzw. „y“ als „ii“ zu gelten hat.
Zweimal kommen aber auch die unflektierten Formen vor: „November“ (Nr. 129) und „Decem-
ber“ (Nr. 43).
Beim Dativ nach der a-Deklination läßt sich nichts entscheiden; es heißt in Nr. 24 richtig: „Heren
Lvcae Follckhl“ und „Rosinae Moritzkhin“, sowie „Martino“ (Nr. 40). Fehlerhaft ist aber „dem
heiligen Sewastiani“ (Nr. 100).
Die Formel „Anno domini“ sagt über die Lateinkenntnisse nichts aus; sie wurde zu einer ganz
farblosen Phrase, wie die gedankenlose Hinzufügung des Wortes ,,jar“ hinter „Anno domini 1525“
(Nr. 31) oder bloß „Anno 1625 jar“ (Nr. 1), sowie Nr. 22 und Nr. 63 zeigt.
Während uns jedoch im 15. und 16. Jahrhundert noch die volle Formel „Anno domini“ begegnet
(Nr. 28 und 32), schliff sie sich im 17. Jahrhundert zu bloßem „Anno“, auch abgekürzt ,,A“, ab
(Nr. 5, 13, 19, 20, 25, 57, 59, 41 u. a.).
Künstlermarken, Hauszeichen. Künstlermarken finden sich auf den Denkmälern des Bur-
genlandes nur selten. Sie konnten nicht identifiziert werden.
Das Zeichen ist auf drei Steinen angebracht, auf Nr. 21 in Breitenbrunn vom Jahre 1611, auf
Nr. 44 in Eisenstadt vom Jahre 1633/5 und auf Nr. 89 in Wimpassing vom Jahre 1639; wir haben
es hier vielleicht mit einem Steinmetz aus Eisenstadt aus der 1. Hälfte des 17. Jahrhunderts zu
tun. Auf einem Wegkreuz bei Kaisersteinbruch befindet sich eine Breze (Nr. 6) als Hausmarke;
im Volksmunde wird daher dieses Kreuz „Bäckenkreuz“ genannt; in Sauerbrunn nannte sich der
Stifter eines Kreuzes als „Fleischhacker“ (Nr. 103); unterhalb des Textes ist sein Hauszeichen, ein
Fleischerbeil, angebracht. Monogrammartige Zeichen sind auf den Denkmälern Nr. 43 und 87
angebracht.
Aus den besonderen Verhältnissen, wie sie sich im Burgenland vorfanden, erklärt sich die Anord-
nung der Inschriften nach topographischen Gesichtspunkten. Die Orte eines Bezirkes sind alpha-
betisch zusammengefaßt, innerhalb der Orte wieder die Inschriften in den Kirchen vor den
profanen Denkmälern behandelt. Nach den Inschriften im geschlossenen Ortsgebiete folgen die In-
schriften in der Gemarkung, wie Wegkreuze, Mautsäulen u. ä. Befinden sich in einer Kirche meh-
rere Inschriften, so sind sie in der Reihenfolge ihres vermutlichen Entstehens geordnet.
Eine streng chronologische Anordnung aller Texte würde die örtlichen Zusammenhänge stören
— Wegkreuze aus dem Mittelalter und der frühen Neuzeit z. B. finden sich überhaupt nur im nörd-
lichen Burgenland - und für eine Anordnung nach Entwicklungsreihen reicht das spärliche Mate-
rial nicht aus. Die beigegebenen Verzeichnisse und häufigen Hinweise ermöglichen es aber leicht,
alles Zusammengehörige aufzufinden und zu vergleichen.
In der Literatur ist das Burgenland bis zur Rückgliederung an Österreich im Jahre 1921 recht
stiefmütterlich behandelt worden, in den Mitteilungen der Zentralkommission, der vornehmsten
Publikation für mittelalterliche und frühneuzeitliche Altertümer und ihre Erhaltung auf dem
Gebiete der gesamten österreichisch-ungarischen Monarchie, finden sich nur einige spärliche No-
tizen. Nach der Rückgliederung kamen in den neugegründeten „Mitteilungen des burgenländischen
Heimat- und Naturschutzvereins“, der Zeitschrift „Burgenland, Vierteljahrshefte“ und den „Bur-
genländischen Heimatblättern“ verschiedentlich Altertumsfreunde und Forscher zu Wort, so daß
besonders für Eisenstadt so manche wertvolle Vorarbeit geleistet wurde. Die Bände 24 und 26
der Kunsttopographie brachten hier einen Abschluß und eine Zusammenfassung aller noch erhal-
tenen Denkmäler, die nur in wenigen Punkten ergänzt zu werden brauchte. Für die anderen Be-
zirke lagen nur einige heimatkundliche Veröffentlichungen vor. Bei allen übrigen Orten, also bei
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