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Knorr, Walburga; Zipp, Gerhard; Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste [Contr.]; Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften [Contr.]; Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin [Contr.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Contr.]; Bayerische Akademie der Wissenschaften [Contr.]; Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig [Contr.]; Österreichische Akademie der Wissenschaften [Contr.]; Akademie der Wissenschaften in Göttingen [Contr.]; Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz [Contr.]; Meier, Beate [Oth.]
Die deutschen Inschriften: DI (Band 40 = Münchener Reihe, 8. Band, Regensburg, 1): Minoritenkirche — Wiesbaden: Dr. Ludwig Reichert Verlag, 1995

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https://doi.org/10.11588/diglit.57399#0019
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Weihbischöfen, die aus dem Konvent hervorgegangen sind (s. Kat.-Nrr. 80, 92). Man bevorzugte an-
scheinend für dieses in Regensburg seit dem 14.Jahrhundert nachweisbare Amt33 die in der Seelsorge
und in der Zusammenarbeit mit dem Bischof und dem Domkapitel zuverlässigen Ordensleute.34
Während die Dominikaner vornehmlich gegen Häresie und Ketzertum kämpften, war es Ziel der
Franziskaner, durch die „cura animarum“ die Menschen zur Kirche zurückzufuhren.3 5 Strenger Ge-
horsam gegenüber den Päpsten, welche den Minoriten durch eine Fülle von Mandaten und Privile-
gien die Teilhabe an der Seelsorge verschafften, bildeten die Grundlage für das Wirken dieses Bettel-
ordens.36
Die Erfüllung der Forderungen des Evangeliums, die Nachfolge Jesu und der Apostel, Buße und Ver-
breitung des Wortes Gottes bilden das Fundament für die seelsorgerischen Aufgaben, die ihnen bei
der Aussendung gestellt worden waren: Predigt, Beichtehören, Betreuung und Pflege von Kranken
und Notleidenden sowie die Abhaltung von Begräbnissen und Jahrtagen.
Vor allem durch das Privileg des Begräbnisrechtes, die Erlaubnis, Beichte zu hören und öffentliche
Gottesdienste abzuhalten, gewannen die Brüder zum einen nicht nur weite Teile der städtischen Be-
völkerung für sich, sie durchbrachen andererseits auch die Zuständigkeit der Pfarreien.37
Daraus resultierten offensichtlich Konfliktsituationen zwischen den neuen Orden und dem Weltkle-
rus, wobei wohl hauptsächlich um die Verteilung der Einkünfte aus der Seelsorge gestritten wurde.38
Kirchliche Synoden versuchten verschiedentlich den Wirkungsbereich der Orden einzugrenzen, die
Päpste Gregor IX., Innocenz IV und Alexander IV. schwankten in ihrer Haltung gegenüber den Bet-
telorden, gestanden ihnen jedoch ausdrücklich das Bestattungsrecht in ihren Niederlassungen zu.39
In Regensburg fanden zum Ende des 13.Jahrhunderts Auseinandersetzungen der Bettelorden mit
dem Weltklerus statt, die durch Kompromißlösungen nur notdürftig geschlichtet werden konnten:40
Die Mendikanten sollten von den Regensburger Pfarreien jährlich 23 Beerdigungen bekommen. Für
diese Bestattungen mußte die „portio canonica“ in Höhe eines Drittels des Einkommens abgeführt
werden.41 Einen Ausgleich der Konflikte im überregionalen Rahmen versuchte 1300 Papst Bonifaz
VIII. in der Bulle „Super cathedram“. Sie ordnete an, daß den Bettelorden das Predigen auf Straßen
und in den Kirchen gestattet sein sollte, aber nur zu Zeiten, in denen keine ordentliche Pfarrpredigt
stattfand; ebenso benötigten sie hierzu die Genehmigung der Pfarrämter. Ausdrücklich wurde es den
Bettelorden erlaubt, die Beichte zu hören.42
Die Schriften des in Regensburg wirkenden Kanonikus und Scholastikus Konrad von Megenberg
(1309—14. April 1374)43 lassen darauf schließen, daß die Konflikte, trotz aller Verordnungen, weiter-
schwelten. Konrad von Megenberg war 1348, von Wien kommend, nach Regensburg übersiedelt, in
der Hoffnung auf Heilung seiner Lähmung durch die Fürbitten des Hl. Erhard. Im Jahre 1350 ist er als
„scholasticus Ratisbonensis“ bezeugt; 1359—1363, als Dompfarrer von St. Ulrich, fühlte er sich für
alle Regensburger Pfarreien verantwortlich.44 In unmittelbarer Nachbarschaft zu den Minderen Brü-
dern wirkend, hatte er sich um die Rechte und Einkünfte der „maior parochia“ zu kümmern.45
Konrad äußerte sich wiederholt kritisch über die Minoriten, erstmals in seiner 1337/1338 verfaßten
Schrift „Planctus ecclesiae in Germaniam“46, sodann in der „Yconomica“.47 Am deutlichsten wird
seine Gegnerschaft zu den Bettelorden in dem Traktat „Lacrima ecclesiae (Tractatus contra mendi-

33 Hausberger, Bistumsgeschichte 1, 164-166; ebd. 2, 262.
34 Vgl. Sehi, Oberdeutsche Minoritenprovinz 286.
35 Paztor, Franziskaner, Sp. 804; Braunfels, Klosterbaukunst 179h; Hilz, St. Salvator 9 ff.
36 Hilz, St.Salvator 103h, 257—262; vgl. auch Frank, Kirchengeschichte I28f.
37 Wiesehoff, Bettelorden 17—24; Frank, Kirchengeschichte 128; Elm, Bettelorden, Sp. 2090; Paztor, Franziskaner,
Sp. 805.
38 Schuegraf, Dom II, i8off.
39 Wiesehoff, Bettelorden 19; Bauerreiss, Kirchengeschichte 4, 99f.; Hilz, St. Salvator 51 f.; vgl. auch unten XXIXf.
40 Krüger, Konrad von Megenberg 96f.
41 Schuegraf, Dom II, i8o;Janner, Bischöfe III, 51.
42 Bauerreiss, Kirchengeschichte 4, 100.
43 Schuegraf, Dom I, 129h mit Anm. 93; Ibach, Konrad von Megenberg 1 —16; Krüger, Ökonomik XII-XVII; dies.,
Konrad von Megenberg 83-102; Steer, Konrad von Megenberg, Sp. 221 f; Weber, Konrad von Megenberg 214-239.
44 Krüger, Ökonomik XVI Anm. 53; Meyer, Lacrima Ecclesiae 495h
45 Meyer, Lacrima Ecclesiae 497.
46 Vgl. hierzu Steer, Konrad von Megenberg, Sp. 224h
47 Sie entstand zwischen 1348 und 1352; Krüger, Ökonomik XXII-XXIX; Steer, Konrad von Megenberg, Sp. 228.

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