einem Deckblatt und vier losen Blättern, enthält, von Nr. 1-154 durchgezählt, nur die in den In-
schriften vorkommenden Namen und Jahreszahlen, selten findet sich ein Hinweis auf figürliche Dar-
stellungen oder Wappen.186
Aber nicht nur Säkularisation und anschließende Profanierung der Kirche und des Klosters brachten
Verluste an Inschriftenträgern. Durch den teilweisen Abriß der beiden Kreuzgänge gingen etliche
Grab- und Gedenkinschriften sowie Scheitelsteine, die Wappen und Inschriften trugen, verloren.187
Aus nicht näher bekannten Gründen gelangte ein Teil der Schlußsteine in die benachbarte Dunzinge-
rische Wachsbleiche am Stärzenbach, wurde dann ms Ulrichsmuseum verbracht und kam nach 1930
in den zum Museum umgewandelten Komplex Minoritenkirche und -kloster zurück.188
Als man 1880 begann, das Museum des Historischen Vereins in der profanierten Ulrichskirche einzu-
richten,189 setzten Bestrebungen ein, die noch vorhandenen Denkmäler aus der Minoritenkirche in
Sicherheit zu bringen. Offensichtlich sind aber auch noch zu dieser Zeit weitere Inschriftenträger
verlorengegangen. So weist beispielsweise ein Schreiben des Königlichen Landbauamtes an Konrek-
tor G. Steinmetz aus dem Jahre 1918 daraufhin, daß vier größere aus dem Kirchenboden ausgebro-
chene Grabplatten, an die Arkaden des Kreuzgangs gelehnt, aufgefunden wurden.190 Die vier Grab-
platten sollten in das Ulrichsmuseum überbracht werden — aus dem Ulrichsmuseum sindjedoch hier-
von nur zwei erhalten (s. Kat.-Nrr. 56, 149).191
5. Die Inschriftenträger
Von den im Original erhaltenen und kopial überlieferten Inschriften der Minoritenkirche und des
angrenzenden Klosters ist der größte Teil als Grab- und Gedenkinschriften zu klassifizieren. Sie zeu-
gen für die von den Päpsten erteilten Privilegien, welche den Mmderbrüdern das Bestattungsrecht in
ihren Niederlassungen ausdrücklich zugestehen.192 Dem kanonischen Recht zufolge waren Bestat-
tungen innerhalb der Kirchen den Bischöfen, Abten, Priestern und vornehmen Laien — Adeligen und
Kirchenstiftern —, die sich um die Kirche verdient gemacht hatten, erlaubt.193 Der niedere Regular-
klerus und das Mönchtum hatten ihre normale Begräbnisstätte in den Kreuzgängen der Klöster oder
in abgetrennten Sepulturen. Seit dem 13.Jahrhundert löste sich der höhere Klerus aus der vita com-
munis und beanspruchte seit dem 14. Jahrhundert auch eigene Grabstätten.194 Laien konnten das Be-
gräbnisrecht innerhalb der Kirchenmauern über das Patronatsrecht erwerben, in dem sowohl das „ius
sepulturae in ecclesia“ als auch das „ius mscriptionis“, d.h. das Recht, Wappen oder Gedenktafeln in-
nerhalb und außerhalb des Kirchenraumes anbringen zu können, enthalten war.19'' Stiftungen von
Kapellen und Altären, eines oder mehrerer Joche in den Kreuzgängen, die Bezahlung von Jahrtagen,
das Spenden von Meßgeräten oder die Übertragung von unbeweglichem Besitz bildeten für die Bet-
telorden eine der Grundlagen ihrer Existenz. Die beiden Seitenkapellen der Minoritenkirche, die
Paulsdorfer- und die Weintingerkapelle, sind Beispiele für Stiftungen reicher Familien, die sich auf
diese Weise ihre eigenen Familiengrablegen erkauften. Vor allem im Großen Kreuzgang, aber auch im
Kirchenraum können zahlreiche Bestattungen von Angehörigen der Regensburger Patrizierfamilien
nachgewiesen werden.
So bekam neben dem höheren Klerus und dem Adel auch das patrizische Bürgertum die Möglichkeit,
den begehrten Platz „ad sanctos“, zum Beispiel in der Nähe des Bertholdgrabes oder zu Füßen der
verschiedenen Altäre, zu erhalten; damit war ihre Präsenz im Kirchenraum gewährleistet und dem so-
zialen Prestige Genüge getan. Neben dem Dom St. Peter und St. Emmeram bildete die Minoritenkir-
che die am häufigsten gewählte Begräbnisstätte in Regensburg, die auch dem Bürgertum offen-
186 Inventarliste des Baron von Weichs, HStAM KL Minoriten 3.
187 Zu den Scheitelsteinen des Großen Kreuzgangs s. Kat.-Nr. 86, und Anhang; zu den Scheitelsteinen des Kleinen
Kreuzgangs s. Kat.-Nrr. 102—105, 107—116, 118, und Anhang.
188 S. oben XVIII.
189 Endres, Führer 11; KDB II 22,3, 24.
190 Historischer Verein für Oberpfalz und Regensburg, Mitteilung.
191 Eine Grabplatte, datiert 1356 (s. Kat.-Nr. 56), befindet sich heute im Westflügel des Domkreuzgangs; in der genannten
Mitteilung ist außerdem von anderen, stark abgetretenen Platten die Rede, die sich zu dieser Zeit noch im Boden der
Minoritenkirche befunden haben müssen.
192 Hilz, St. Salvator 51 f., 257—262.
193 Aries, Tod 63; Sägmüller, Kirchenrecht III, 451; Kloos, Epigraphik 72.
194 Kloos, Epigraphik 71.
195 Sägmüller, Kirchenrecht III, 259; Hinschius, Kirchenrecht 3, 65; Leisching, Patronat; Kloos, Epigraphik 72.
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schriften vorkommenden Namen und Jahreszahlen, selten findet sich ein Hinweis auf figürliche Dar-
stellungen oder Wappen.186
Aber nicht nur Säkularisation und anschließende Profanierung der Kirche und des Klosters brachten
Verluste an Inschriftenträgern. Durch den teilweisen Abriß der beiden Kreuzgänge gingen etliche
Grab- und Gedenkinschriften sowie Scheitelsteine, die Wappen und Inschriften trugen, verloren.187
Aus nicht näher bekannten Gründen gelangte ein Teil der Schlußsteine in die benachbarte Dunzinge-
rische Wachsbleiche am Stärzenbach, wurde dann ms Ulrichsmuseum verbracht und kam nach 1930
in den zum Museum umgewandelten Komplex Minoritenkirche und -kloster zurück.188
Als man 1880 begann, das Museum des Historischen Vereins in der profanierten Ulrichskirche einzu-
richten,189 setzten Bestrebungen ein, die noch vorhandenen Denkmäler aus der Minoritenkirche in
Sicherheit zu bringen. Offensichtlich sind aber auch noch zu dieser Zeit weitere Inschriftenträger
verlorengegangen. So weist beispielsweise ein Schreiben des Königlichen Landbauamtes an Konrek-
tor G. Steinmetz aus dem Jahre 1918 daraufhin, daß vier größere aus dem Kirchenboden ausgebro-
chene Grabplatten, an die Arkaden des Kreuzgangs gelehnt, aufgefunden wurden.190 Die vier Grab-
platten sollten in das Ulrichsmuseum überbracht werden — aus dem Ulrichsmuseum sindjedoch hier-
von nur zwei erhalten (s. Kat.-Nrr. 56, 149).191
5. Die Inschriftenträger
Von den im Original erhaltenen und kopial überlieferten Inschriften der Minoritenkirche und des
angrenzenden Klosters ist der größte Teil als Grab- und Gedenkinschriften zu klassifizieren. Sie zeu-
gen für die von den Päpsten erteilten Privilegien, welche den Mmderbrüdern das Bestattungsrecht in
ihren Niederlassungen ausdrücklich zugestehen.192 Dem kanonischen Recht zufolge waren Bestat-
tungen innerhalb der Kirchen den Bischöfen, Abten, Priestern und vornehmen Laien — Adeligen und
Kirchenstiftern —, die sich um die Kirche verdient gemacht hatten, erlaubt.193 Der niedere Regular-
klerus und das Mönchtum hatten ihre normale Begräbnisstätte in den Kreuzgängen der Klöster oder
in abgetrennten Sepulturen. Seit dem 13.Jahrhundert löste sich der höhere Klerus aus der vita com-
munis und beanspruchte seit dem 14. Jahrhundert auch eigene Grabstätten.194 Laien konnten das Be-
gräbnisrecht innerhalb der Kirchenmauern über das Patronatsrecht erwerben, in dem sowohl das „ius
sepulturae in ecclesia“ als auch das „ius mscriptionis“, d.h. das Recht, Wappen oder Gedenktafeln in-
nerhalb und außerhalb des Kirchenraumes anbringen zu können, enthalten war.19'' Stiftungen von
Kapellen und Altären, eines oder mehrerer Joche in den Kreuzgängen, die Bezahlung von Jahrtagen,
das Spenden von Meßgeräten oder die Übertragung von unbeweglichem Besitz bildeten für die Bet-
telorden eine der Grundlagen ihrer Existenz. Die beiden Seitenkapellen der Minoritenkirche, die
Paulsdorfer- und die Weintingerkapelle, sind Beispiele für Stiftungen reicher Familien, die sich auf
diese Weise ihre eigenen Familiengrablegen erkauften. Vor allem im Großen Kreuzgang, aber auch im
Kirchenraum können zahlreiche Bestattungen von Angehörigen der Regensburger Patrizierfamilien
nachgewiesen werden.
So bekam neben dem höheren Klerus und dem Adel auch das patrizische Bürgertum die Möglichkeit,
den begehrten Platz „ad sanctos“, zum Beispiel in der Nähe des Bertholdgrabes oder zu Füßen der
verschiedenen Altäre, zu erhalten; damit war ihre Präsenz im Kirchenraum gewährleistet und dem so-
zialen Prestige Genüge getan. Neben dem Dom St. Peter und St. Emmeram bildete die Minoritenkir-
che die am häufigsten gewählte Begräbnisstätte in Regensburg, die auch dem Bürgertum offen-
186 Inventarliste des Baron von Weichs, HStAM KL Minoriten 3.
187 Zu den Scheitelsteinen des Großen Kreuzgangs s. Kat.-Nr. 86, und Anhang; zu den Scheitelsteinen des Kleinen
Kreuzgangs s. Kat.-Nrr. 102—105, 107—116, 118, und Anhang.
188 S. oben XVIII.
189 Endres, Führer 11; KDB II 22,3, 24.
190 Historischer Verein für Oberpfalz und Regensburg, Mitteilung.
191 Eine Grabplatte, datiert 1356 (s. Kat.-Nr. 56), befindet sich heute im Westflügel des Domkreuzgangs; in der genannten
Mitteilung ist außerdem von anderen, stark abgetretenen Platten die Rede, die sich zu dieser Zeit noch im Boden der
Minoritenkirche befunden haben müssen.
192 Hilz, St. Salvator 51 f., 257—262.
193 Aries, Tod 63; Sägmüller, Kirchenrecht III, 451; Kloos, Epigraphik 72.
194 Kloos, Epigraphik 71.
195 Sägmüller, Kirchenrecht III, 259; Hinschius, Kirchenrecht 3, 65; Leisching, Patronat; Kloos, Epigraphik 72.
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