Kat.-Nr. 46). Auch er ließ sich als Ritter darstellen, jugendlich und kraftvoll, rechts das Schwert und
links den Schild haltend. Obwohl der Kopf auf einem Kissen ruht, scheint die Gestalt fest auf dem Bo-
den zu stehen. Beide Grabplatten weisen das Merkmal des Liegenden-Stehenden auf, ein Charakteri-
stikum, das in der Grabplastik der Gotik zu beobachten ist.
Noch 200 Jahre später findet man auf der Deckplatte des Hochgrabes Ludwigs und Hans von Pauls-
dorf(fi482 und 1494; s. Kat.-Nr. 129) aus rotem Salzburger Marmor, dieselbe darstellerische Idee: Im
vertieften Feld, das ein abgeschrägter profilierter Rahmen umschließt, ist die Gestalt eines Ritters in
voller Rüstung, auf einem Hund stehend, im Hochrelief gearbeitet. Wappenschilde zu beiden Seiten
des helmbedeckten Hauptes bezeugen die adelige Herkunft der Bestatteten. Die gebeugten Arme,
Streitkolben und Schwert haltend, signalisieren Entschlossenheit und Kraft; unter halboffenem Visier
ist die Gestalt mit geöffneten Augen dargestellt. Feme Falten um die Augen deuten auf ein reiferes
Alter hin; es fehlen alle Anzeichen des Toten oder Ruhenden. Bildet die dekorative Majuskelum-
schrift der Figurenplatten des 14.Jahrhunderts gleichsam einen festen Bestandteil der Darstellung, so
verschwindet die Mmuskelumschrift dieser Deckplatte fast auf dem abgeschrägten Rand, sie hat
kaum Bezug zur Darstellung.213 Die Grabplatte des Stephan von Paulsdorf (s. Kat.-Nr. 204) ist eben-
falls in diese Gattung der Rittergrabmäler einzuordnen. Im Gegensatz zum mittelalterlichen Ritter
bekleidet die mächtige Gestalt eine leichte Rüstung ohne Helm und Visier mit modischem Bart und
hochgestelltem Kragen. Darstellungen von Rittern in Rüstung auf Grabplatten lassen sich noch bis
zum Ende des 17.Jahrhunderts nachweisen.214
Die einzige bei den Minoriten noch heute erhaltene Doppelgrabplatte, aus rotem Marmor gefertigt,
deckt das Grab zweier weiterer Paulsdorfer, der Brüder Heinrich und Wilhelm (JI4Ö7, fi478; s. Kat.-
Nr. 121). Auf einem großen Kissen ruhend, leicht einander zugewandt, stehen die Gebrüder, die sich
beide ihre Verdienste in der Gefolgschaft der bayerischen Herzöge erwarben, auf einer leicht abge-
schrägten Plmthe. Sowohl die Beinstellung als auch das gemeinsam gehaltene Spruchband verdeutli-
chen ihre Verbundenheit über den Tod hinaus. Sie sind dargestellt, bekleidet mit Schaube und pelz-
verbrämtem Kragen; der Mode der Zeit gemäß tragen sie Pelzkappen. Beide halten die Augen ge-
schlossen. Über dem Ruhekissen befindet sich eine dreizeilige Inschrift (die sodann weiter um den
Stein läuft), zu Füßen der Darstellung zudem ein geteiltes Wappenfeld.
Neben diesen figürlich gestalteten Grabplatten findet sich in der Minoritenkirche, im Langhausboden
eingelassen, eine Grabplatte aus dem 13.Jahrhundert (s. Kat.-Nr. 10), in die ein einfaches Kreuz mit
leicht verdickten Querarmen eingehauen ist. Ein Dreiberg ohne weitere Verzierungen trägt die hohe
Stange des Kreuzes.215 216
Auch der Wappen- und Symbolstein hat in Regensburg Tradition, auf dem em oder mehrere Wappen
in Schilden (später auch in Rundfeldern), mitunter angebracht an Kreuzen auf Kreuzfüßen, einge-
hauen sind.210 Diese Art der Darstellung wählten sowohl Adelige als auch Patrizier und Bürger. Für
die Mmoriten ist der erste Wappengrabstein bereits 1297 (s. Kat.-Nr. 15) überliefert. Darf man der
Abzeichnung Eckhers trauen, so bildete der Schild mit dem Familienwappen den einzigen Schmuck
der Grabplatte.217
Die früheste noch vorhandene Wappengrabplatte läßt sich in die Mitte des 14.Jahrhunderts datieren
(s. Kat.-Nr. 57). Der Stein ist mit einem gezierten Kreuz gestaltet, dessen Stange em Spitzschild nut
Wappen trägt; der schlechte Zustand des Denkmals läßt einen einfachen Kreuzfuß nur noch erah-
nen.218 Eine Wappengrabplatte deckte auch das Grab des Adeligen Friedrich Muggenthaler. Auf dem
stark beschädigten Stein ist die Darstellung allerdings nur noch schwach zu erkennen (s. Kat.-Nr. 79).
Der Rundschild mit dem Familienwappen ist geschmückt mit Helm und Helmzier;219 220 ohne Orna-
ment und weitere Ausgestaltung diente das Wappen im Grabstein zur Bestätigung der Inschrift,2“0 die
bei allen wappengeschmückten Platten des 14.Jahrhunderts gleichsam als Rahmen um den Stein
läuft.
213 Müller, Bildwerke 31, Abb. 16. Die Grabplatte des Jorg Schenk von Neideck (f 1504) in der Regensburger Domini-
kanerkirche, gefertigt von Jörg Gartner, weist ähnliche Gestaltungsmerkmale auf; vgl. KDB II 22,2, 90, Tafel X.
214 Vgl. z.B. Diepolder, Führer 18, Nrr. 22-24.
215 Vgl. Morsbach, Grabkreuzplatten 44, Nr. 22.
216 Beispiele für Grabplatten mit Kreuz und Wappen sind in Regensburg bereits früh nachweisbar: Die Grabplatte des Ul-
rich Zant (-j-1250; KDB II 22,3, 142; Borgwardt, Mittelalterliches Grabbild 33) sowie die Grabplatte der Kunigund
von Sünching (j-1296; KDB II 22,2, 86 und Abb. 62; Borgwardt, Mittelalterliches Grabbild 33).
217 Abzeichnung von 3 Grabplatten nur mit Wappen bei Eckher, fol. j2r; weitere Regensburger Wappensteine bei Eck-
her, fol. 51v, fol. 52v, fol. 53, fol. 53v, fol. 64.
218 Vgl. Morsbach, Grabkreuzplatten 50, Nr. 32.
219 Eckher, fol. 64.
220 Borgwardt, Mittelalterliches Grabbild 33.
XXXII
links den Schild haltend. Obwohl der Kopf auf einem Kissen ruht, scheint die Gestalt fest auf dem Bo-
den zu stehen. Beide Grabplatten weisen das Merkmal des Liegenden-Stehenden auf, ein Charakteri-
stikum, das in der Grabplastik der Gotik zu beobachten ist.
Noch 200 Jahre später findet man auf der Deckplatte des Hochgrabes Ludwigs und Hans von Pauls-
dorf(fi482 und 1494; s. Kat.-Nr. 129) aus rotem Salzburger Marmor, dieselbe darstellerische Idee: Im
vertieften Feld, das ein abgeschrägter profilierter Rahmen umschließt, ist die Gestalt eines Ritters in
voller Rüstung, auf einem Hund stehend, im Hochrelief gearbeitet. Wappenschilde zu beiden Seiten
des helmbedeckten Hauptes bezeugen die adelige Herkunft der Bestatteten. Die gebeugten Arme,
Streitkolben und Schwert haltend, signalisieren Entschlossenheit und Kraft; unter halboffenem Visier
ist die Gestalt mit geöffneten Augen dargestellt. Feme Falten um die Augen deuten auf ein reiferes
Alter hin; es fehlen alle Anzeichen des Toten oder Ruhenden. Bildet die dekorative Majuskelum-
schrift der Figurenplatten des 14.Jahrhunderts gleichsam einen festen Bestandteil der Darstellung, so
verschwindet die Mmuskelumschrift dieser Deckplatte fast auf dem abgeschrägten Rand, sie hat
kaum Bezug zur Darstellung.213 Die Grabplatte des Stephan von Paulsdorf (s. Kat.-Nr. 204) ist eben-
falls in diese Gattung der Rittergrabmäler einzuordnen. Im Gegensatz zum mittelalterlichen Ritter
bekleidet die mächtige Gestalt eine leichte Rüstung ohne Helm und Visier mit modischem Bart und
hochgestelltem Kragen. Darstellungen von Rittern in Rüstung auf Grabplatten lassen sich noch bis
zum Ende des 17.Jahrhunderts nachweisen.214
Die einzige bei den Minoriten noch heute erhaltene Doppelgrabplatte, aus rotem Marmor gefertigt,
deckt das Grab zweier weiterer Paulsdorfer, der Brüder Heinrich und Wilhelm (JI4Ö7, fi478; s. Kat.-
Nr. 121). Auf einem großen Kissen ruhend, leicht einander zugewandt, stehen die Gebrüder, die sich
beide ihre Verdienste in der Gefolgschaft der bayerischen Herzöge erwarben, auf einer leicht abge-
schrägten Plmthe. Sowohl die Beinstellung als auch das gemeinsam gehaltene Spruchband verdeutli-
chen ihre Verbundenheit über den Tod hinaus. Sie sind dargestellt, bekleidet mit Schaube und pelz-
verbrämtem Kragen; der Mode der Zeit gemäß tragen sie Pelzkappen. Beide halten die Augen ge-
schlossen. Über dem Ruhekissen befindet sich eine dreizeilige Inschrift (die sodann weiter um den
Stein läuft), zu Füßen der Darstellung zudem ein geteiltes Wappenfeld.
Neben diesen figürlich gestalteten Grabplatten findet sich in der Minoritenkirche, im Langhausboden
eingelassen, eine Grabplatte aus dem 13.Jahrhundert (s. Kat.-Nr. 10), in die ein einfaches Kreuz mit
leicht verdickten Querarmen eingehauen ist. Ein Dreiberg ohne weitere Verzierungen trägt die hohe
Stange des Kreuzes.215 216
Auch der Wappen- und Symbolstein hat in Regensburg Tradition, auf dem em oder mehrere Wappen
in Schilden (später auch in Rundfeldern), mitunter angebracht an Kreuzen auf Kreuzfüßen, einge-
hauen sind.210 Diese Art der Darstellung wählten sowohl Adelige als auch Patrizier und Bürger. Für
die Mmoriten ist der erste Wappengrabstein bereits 1297 (s. Kat.-Nr. 15) überliefert. Darf man der
Abzeichnung Eckhers trauen, so bildete der Schild mit dem Familienwappen den einzigen Schmuck
der Grabplatte.217
Die früheste noch vorhandene Wappengrabplatte läßt sich in die Mitte des 14.Jahrhunderts datieren
(s. Kat.-Nr. 57). Der Stein ist mit einem gezierten Kreuz gestaltet, dessen Stange em Spitzschild nut
Wappen trägt; der schlechte Zustand des Denkmals läßt einen einfachen Kreuzfuß nur noch erah-
nen.218 Eine Wappengrabplatte deckte auch das Grab des Adeligen Friedrich Muggenthaler. Auf dem
stark beschädigten Stein ist die Darstellung allerdings nur noch schwach zu erkennen (s. Kat.-Nr. 79).
Der Rundschild mit dem Familienwappen ist geschmückt mit Helm und Helmzier;219 220 ohne Orna-
ment und weitere Ausgestaltung diente das Wappen im Grabstein zur Bestätigung der Inschrift,2“0 die
bei allen wappengeschmückten Platten des 14.Jahrhunderts gleichsam als Rahmen um den Stein
läuft.
213 Müller, Bildwerke 31, Abb. 16. Die Grabplatte des Jorg Schenk von Neideck (f 1504) in der Regensburger Domini-
kanerkirche, gefertigt von Jörg Gartner, weist ähnliche Gestaltungsmerkmale auf; vgl. KDB II 22,2, 90, Tafel X.
214 Vgl. z.B. Diepolder, Führer 18, Nrr. 22-24.
215 Vgl. Morsbach, Grabkreuzplatten 44, Nr. 22.
216 Beispiele für Grabplatten mit Kreuz und Wappen sind in Regensburg bereits früh nachweisbar: Die Grabplatte des Ul-
rich Zant (-j-1250; KDB II 22,3, 142; Borgwardt, Mittelalterliches Grabbild 33) sowie die Grabplatte der Kunigund
von Sünching (j-1296; KDB II 22,2, 86 und Abb. 62; Borgwardt, Mittelalterliches Grabbild 33).
217 Abzeichnung von 3 Grabplatten nur mit Wappen bei Eckher, fol. j2r; weitere Regensburger Wappensteine bei Eck-
her, fol. 51v, fol. 52v, fol. 53, fol. 53v, fol. 64.
218 Vgl. Morsbach, Grabkreuzplatten 50, Nr. 32.
219 Eckher, fol. 64.
220 Borgwardt, Mittelalterliches Grabbild 33.
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