Metadaten

Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (1. Band = 1. Abtheilung, 1. Hälfte): Die Ordnungen Luthers, die Ernestinischen und Albertinischen Gebiete — Leipzig: O.R. Reisland, 1902

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.26586#0051
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Traubüchlein für die einfeltigen pfarherrn.

23

Wiltu getaufft sein? Antwort: Ja.
Da neme er das kind und tauche es
in die taufe und spreche:
Und ich teufe dich im namen des vaters
und des sons und des heiligen geistes.
Denn sollen die paten des kindlin halten
in der taufe, und der priester

spreche, weil er das
westerhemd an zeucht:
Der almechtige gott und vater unsers herrn
Jhesu Christi, der dich anderweit geporn hat
durchs wasser und den heiligen geist, und hat dir
alle deine sunde vergeben, der sterke dich mit
seiner gnade zum ewigen leben. Amen. Frid
mit dir. Antwort: Amen.

\

III. Trau-Ordnung.
Hier ist nur zu nennen:
Traubüchlein für die einfeltigen pfarherrn.
Die Abfassungszeit des Traubüchleins steht nicht fest. Es findet sich schon in einer
Ausgabe des Katechismus von 1534 (Erfurt) als Anhang. Vgl. Samml. von alten und neuen
theolog. Sachen, 1732, S. 846. Daher setzt die Erlanger Ausgabe die Schrift in das Jahr 1534.
Walch nennt als Entstehungsjahr 1546, Daniel (in Real-Encyklop. für protest. Theol. unter
Kirchen-Agende) 1529. Wir folgen der Erlanger Ausgabe. Man vergleiche weiter: Köstlin,
Gesch, des christl. Gottesdiensts, S. 145; Derselbe, Luther 2, 63; Hering, a. a. O. S. 151.
287. Die Erlanger Ausgabe nennt drei Drucke: im Katechismus von 1534, und von 1545;
Zwickau ohne Datum. In den Gesammtausgaben findet es sich: Wittenberg 6, 99; Jena 8, 389;
Altenburg 8, 567; Leipzig 22, 248; Walch 10, 854; Erlangen 23, 207 ff. Letztere druckt nach
der Wittenberger Ausgabe von 1546. Darnach geschieht auch hier der Abdruck.

So manchs land, so manche sitte, sagt das
gemeine sprüchwort. Demnach, weil die hochzeit
und ehestand ein weltlich geschäft ist, gebührt
uns geistlichen und kirchendienern, nichts darinn
zu ordnen oder regiern, sondern lassen einer iglichen
stadt und land hierinn ihren brauch und gewohn-
heit, wie sie gehen. Etliche führen die Braut
zweimal zur kirchen, beide des abends und des
morgens; etlich nur einmal; etliche verkündigens,
und bieten sie auf auf der kanzel zwo oder drei
Wochen zuvor. Solches alles und dergleichen
lass ich herrn und rath schaffen und machen wie
sie wollen, es gehet mich nichts an. \
Aber so man von uns begehrt, fur die kirchen
oder in der kirchen sie zu segnen, uber sie zu
beten, oder sie auch zu trauen, sind wir schüldig,
dasselbige zu thun. Darumb habe ich wollen diese
wort und weise stellen denjenigen, so es nicht
besser wissen, ob etliche gelüstet, einträchtiger
weise mit uns hierin zu brauchen; die andern,
so es besser können, das ist, die allerdinge nichts
können, und aber sich dünken lassen, dass sie
alles können, dürfen sie dieses meins diensts
nichts, ohn dass sie es uberklügeln und uber-
meistern mügen; und sollen sich ja fleissig hüten,

dass sie mit niemand etwas gleiches halten, man
möchte sonst denken, sie müssten von andern
etwas lernen; das wäre grosse Schande.
Weil man denn bisher mit den münchen und
nonnen so trefflich gross gepränge getrieben hat
in ihrem einsegnen, so doch ihr stand und wesen
ein ungöttlich und lauter menschengedicht ist, das
keinen grund in der schrift hat; wie vielmehr
sollen wir diesen göttlichen Stand ehren, und mit
viel herrlicher weise segenen, beten und zieren ?
Denn obs wohl ein weltlicher stand ist, so hat er
dennoch gottes wort für sich, und ist nicht von
menschen erdichtet oder gestiftet, wie der münche-
und nonnenstand; darumb er auch hundertmal
billiger sollt geistlich geachtet werden, denn der
klösterlich stand, welcher billig der allerwelt-
lichste und fleischlichste sollt geachtet werden,
weil er aus fleisch und blut, und allerdinge aus
weltlicher witze und vernunft erfunden und ge-
stiftet ist.
Auch darumb, dass diesen stand das junge
volk lerne mit ernst ansehen, und in ehren
halten, als ein göttlich werk und gebot, und
nicht so schimpflich dabei seine narrheit treibe,
mit lachen, spotten und dergleichen leichtfertig-
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften