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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (1. Band = 1. Abtheilung, 1. Hälfte): Die Ordnungen Luthers, die Ernestinischen und Albertinischen Gebiete — Leipzig: O.R. Reisland, 1902

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https://doi.org/10.11588/diglit.26586#0068
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Ernestinisches Sachsen. Cap. I. 1517—1532.

selbst: „Ich hab der Visitation büchlein aufs neu lassen ausgehen, etliche stücke darinnen weg-
gethan und geendert, als die dazumal zum anfang nöthig waren, nachzugeben umb der schwachen
willen, welche nu hinfort nicht mehr sind noch sein sollen; sonderlich in diesem fürstenthumb
und nehesten nachbarn, weil das wort gottes nu klar und gewaltiglich scheinet, das sich niemand
entschuldigen kan.“
Drucke: Wittenberg 1538 (Exemplar in Kgl. Bibl. Dresden). Zwei Drucke Wittenberg
1539 (Exemplare in Univ.-Bibl. zu Jena, Bonn und. in Gotha, Staats-Archiv K.K. 2 Nr. 46;
vgl. Feuerlin S. 273 Nr. 43). Dresden 1539 (Exemplar in Stadt-Bibl. Dresden); 1540 (Exemplar
in Zwickau, Raths-Bibl. XII. VI. 12). Jena 1553. Jena 1554 (Exemplare in Kgl. Bibl. Dresden,
in Jena Univ.-Bibl.; vgl. König S. 38). Jena 1557 (Exemplar in Bonn, Univ.-Bibl.). Leipzig
1570 (besorgt von Pfeffinger; Feuerlin Nr. 45; vgl. Exemplar in Kgl. Bibl. Dresden).
Eine lateinische Übersetzung veranstaltete Bugenhagen für Dänemark. (Drucke: Roescild
1538; Wittenberg 1539; Kopenhagen 1612; vgl. Weber, a. a. O. S. 38.) Für das Bisthum
Naumburg wurde ein eigener Druck dieser Ausgabe von 1538 veranstaltet und erschien 1545
unter dem Titel: Unterricht der Visitatoren an die Pfarrherrn im Bisthumb Naumburg | Gleicher
form der Visitatoren im Kurfürstenthum zu Sachsen gestellet. Wittenberg 1545. (Exemplar
in Druck in Gotha, H.- und Staats - Archiv K.K. 2 [Vol. 1] Nr. 108). Neuere Drucke: Oper.
Luther, ed. Walch. 10, 1902 ff. Op. Luther. Jen. 7, 1 ff. Ansbach 1716. Strobel, Chur-
sächs. Visitations-Artikel. Altdorf 1776. Weber, Melanchthons Ev. Kirchen- und Schul-O.
von 1528, mit histor. Einl. Schlüchtern 1844. Die Schul-O. auch bei Vormbaum, Ev.
Schul-O. 11, 11. Samml. seltener Bücher des 16. und 17. Jahrh. Zschopau 1880, Bd. 5.
Richter, K.O. 1, 82 ff. Richter druckt in den Anmerkungen der Ausgabe von 1528 die
wichtigsten Abweichungen von 1538 ab. Wir werden sämmtliche Abweichungen der Ausgabe von
1538 in Anmerkung hervorheben. Der Druck erfolgt nach den ältesten Originaldrucken. (Nr. 3.)
III. Visitation 1528. 1529.
Nunmehr war die Grundlage für eine wirklich durchgreifende Umgestaltung der Dinge
gegeben, und es beginnt jetzt die Zeit der ordentlichen Visitationen, wie sie Burkhardt mit
Recht genannt hat. Myconius bezeichnet daher nicht ohne eine gewisse Berechtigung in
seiner Reformationsgeschichte die Visitation von 1528 als die erste. (Vgl. Cyprian, Friderici
Myconii Reformationshistorie, im „Andern und letzten theil zu Wilhelm Ernst Tentzel's Histor.
Bericht von Anfang u. s. w. der Reformation“. Leipzig 1718. S. 89.)
Durch eine Weimar, Sonntags nach Egidi, d. i. den 6. September 1528 datirte Verordnung
kündigte der Kurfürst die Visitation in Kirchen- und Schulsachen an. Diese V.O. erging in
zwei, beinahe gleichlautenden Ausfertigungen an die Beamten und an die Städte. Beide Aus-
fertigungen wurden gedruckt; nach einer Notiz auf einem im Staatsarchiv zu Gotha befindlichen
Exemplare in 500 Abzügen. Von diesen befinden sich mehrere im Staatsarchiv zu Gotha, in
X X VII. Nr. 8a, K.K. 2 (Vol. 1) Nr. 41 42. Es soll der Wichtigkeit halber die für die Be-
amten und Schösser bestimmte Ausfertigung zum Abdruck gelangen. (Nr. 4.)
Als Instruktion wurde die Instruktion von 1527 (oben S. 35) in etwas überarbeiteter
Form verwendet. Zwar habe ich von dieser Instruktion von 1528 nur zwei für das Ortland
Franken bestimmte Exemplare gesehen [Staatsarchiv Coburg Loc. B. tit. II. 20. Nr. 6. 7], aber
es ist wohl nicht zweifelhaft, dass dieselbe für die übrigen Landestheile im Wesentlichen gleich-
lautend war. Die für Franken bestimmten Ausfertigungen datiren von Weimar, Sonntag nach Egidi
(6. September) und Sonntag nach Mauricii (27. September) 1528. Sie sind unter sich fast gleich-
lautend und stimmen fast wörtlich mit der Instruktion von 1527 überein. In welchem Verhält-
nisse beide zu einander stehen, bleibe mangels weiterer Nachrichten ununtersucht. Eines Ab-
druckes der Abweichungen bedarf es bei ihrer Geringfügigkeit nicht.
 
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