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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (1. Band = 1. Abtheilung, 1. Hälfte): Die Ordnungen Luthers, die Ernestinischen und Albertinischen Gebiete — Leipzig: O.R. Reisland, 1902

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https://doi.org/10.11588/diglit.26586#0159
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Kirchen-Ordnung von 1580.

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hern vaters seligen kirchenordnung, etlichen unseren theologen unter handen geben und befohlen,
dieselbige mit fleis wiederumb zu verlesen und nach gelegenheit der zeit, darin zu endern oder
zu verbessern, was zu erhaltung guter ordnung und christlicher einigkeit dienstlich.“
Der Entwurf, „die Proposition“, war im Wesentlichen das Werk Andreae’s. Im Februar
1579 wurden die Landstände und Abgeordneten der Universitäten Leipzig und Wittenberg zu
Torgau mit dem Projekte bekannt gemacht. „Und deswegen unsere getreuen landstände im
monat fehruar.zusammenberufen, ihnen auch etzliche viel artikel eine verfasste schritt
ablesen lassen, und darauf ihr bedenken erfordert und eingenommen“ heisst es in der Einleitung
zur K.O.
Das Gutachten der Landstände ersehen wir aus dem Loc. 9357 im Dresdener H.St.A.,
„Der erfordertten von der landschafft sowohl auch der beiden universitäten Leipzig und Witten-
berg abgefertigter übergeben bedenken, samt den kurzen extrakten uf die proposition, so ihnen
im februario 79 zu Torgau zu berathschlagen untergebenn worden.“ Dieses Bedenken war sehr
gründlich (selbst auf Detailfragen, wie auf die in den Schulen zu gebrauchende Gram-
matik wurde eingegangen), so dass ein Auszug aus dem Bedenken hergestellt wurde (Bl. 30 ff.).
Vgl. hierzu auch noch den interessanten Aufsatz von Georg Müller, Das kursächsische Schul-
wesen beim Erlass der Schul-O. von 1580 (Programm des Wettiner Gymnasiums 1888). Auf
diesem Landtage erstatteten die Vertreter der beiden Universitäten Bericht über die Mängel ihrer
Einrichtungen. Die Leipziger thaten dieses mündlich (Bl. 41 ff. 64 ff.).
„Dieweil sie dann (sc. die Landstände) unser vorhahen inen belieben lassen und nach
bescheenen unterthänigsten erinnerungen uns dasselbich gentzlich anheim gestellt, haben wir
alles nochmals unterschiedentlich in schrifften verfassen durch unsere räthe und andere darzu
verordnete personen wiederumb ablesen, erwegen und mit fleiss berathschlagen lassen“ berichtet
die Einleitung zur K.O. weiter. Der letzte Satz bezieht sich auf Folgendes.
Auch den Geheimräthen zu Dresden hatte Andreae seinen Entwurf mitgetheilt, aller-
dings nur in der Weise, dass er ihnen denselben „cursorie“ vorlas. Die Geheimräthe machten
verschiedene Bedenken geltend. Es scheint jedoch nicht, als wenn man dieselben besonders be-
achtet hätte.
Die Bedenken der Landstände wurden nicht allerwegen berücksichtigt. Die Stände
warnten z. B. (Dresden, H.St.A. Loc. 9357 Bl. 12b) vor der Verlegung des Meissener Consistoriums
nach Dresden, sie befürchteten eine Vermischung geistlichen und weltlichen Regimentes. Trotz-
dem erfolgte diese Verlegung und die Erhebung des Dresdener Consistoriums zu einem Ober-
Consistorium.
Es scheint, als wenn man in den interessirten Kreisen nicht gedacht hatte, dass der
Kurfürst die definitive Feststellung der O. so schnell betreiben würde. Man hatte wohl noch-
malige Vorlage zu eingehender Berathung erwartet. Jedenfalls steht fest, dass die Drucklegung
so unerwartet kam, dass die Geheimen Räthe noch während des Druckes Vorstellungen beim
Kurfürsten erhoben. Die Beschwerdepunkte sind zum Theil recht kleinlicher Natur und man
kann unschwer die Eifersucht der Dresdener Räthe gegen den allmächtigen fremden Theologen
daraus erkennen (der übrigens im Dezember 1580 wegen unehrerbietiger Äusserungen über den
Kurfürsten und seine Gemahlin entlassen wurde; vgl. Heppe, Gesch, des Protestantismus
IV. 256 ff., Marburg 1859; Pressel, Die fünf Jahre des Jacob Andreae in Kursachsen, in
Jahrb. f. deutsche Theol., 1877, 22, S. 1 ff.). Immerhin ist der ganze Zwischenfall, der bisher
aktenmässig noch nicht anfgeklärt ist, für die Entstehungsgeschichte unserer K.O. so interessant,
dass er kurz dargestellt werden soll.
Schon unter dem 29. Dezember 1579 befahl der Kurfürst dein Besitzer der Ernst
Vögelin’schen Druckerei zu Leipzig, Hieronymus Brehm, ihm Alles, was bislang gedruckt sei,
zuzusenden. Brehm führte diesen Befehl am 2. Januar 1580 aus. Aus dem Begleitbriefe Brehm’s
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