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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (1. Band = 1. Abtheilung, 1. Hälfte): Die Ordnungen Luthers, die Ernestinischen und Albertinischen Gebiete — Leipzig: O.R. Reisland, 1902

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https://doi.org/10.11588/diglit.26586#0275
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19b. Process oder memoriale der visitation. 1569.

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nicht zu gottes furcht und erbarkeit aufziehen,
kinder, welche ihren eltern ungehorsam, ihnen
fluchen, sie schlahen, die mit spielen und saufen
ihr gut umbbringen, eheleuth welche ubel leben,
ehebrecher, unzuchtige oder die solch volck auf-
hielten, wucherer, die fluchen und gottes nahmen
missbrauchen mit leichtfertigen schweren.
Von der schule. Ob es auch eine schule
bei ihnen habe; ob der schulmeister darzu tuchtig;
wie und worin die jugend unterrichtet werde; ob
der pfarrer der billich inspector mit ist, auch zu-
sehe ob die jugend was lerne.
Von mehr gebrechen und mängeln.
Ob das pfarrhaus auch wolgebauet und unter dach
sei. Ob ihm sein einkomen gereicht und gegeben
werde. Ob auch jemand den pfarhern lestere oder
vordriess thue. Ob der pastor etwas mangel habe
an seinem kirchner. Ob er was mangel habe an
der alter leute vleis und traue. Ob er wisse, das
etwas von christlichen gutern entwandt, das man
wiederumb dar zu bringen möchte.
Vom einkommen des pfarrern. An
gelde. Alles stuck weise, von weme, wie viel, zu
welcher zeit es fellig. An korn. Wie viel, von
weme in sonderheit. An garben. Von weme, von
welchen stucken, wo dieselben gelegen. Acker.
Alle stuck in sonderheit, wie viel acker sie haben,
wo sie gelegen, zwischen weme. Weinberge. Stuck-
weise, wo und zwischen weme sie gelegen. Wiesen.
Stuckweise, wo und zwischen weme sie gelegen.
Weidich. Wo es gelegen und wie viel es sei.
Holz. Wie viel stuck weiss, wo es gelegen, wer
das hauer lohn gibt, wer es einführet. Garten.
Wie viel, wo gelegen. Crautland. Wie viel, wo
gelegen. Hüener. Federvihe. Von weme ein ied-
liches, von der lehenwahr. Kuhe. Ob er auch
eiserne kuhe habe, wie viel khue er auf der
pfarr halten konne. Accidentalia. Was er habe,
von den taufe, von der beichte, vom opfer wie es
vor alters genennet, vom ausgebot und copulation,
krancke zu besuchen, von der begrebnis, quartal
geld und wer es gebe. Pfarrecht wie viel, auf
welche zeit es fellig. Inventarium. Was der pfarr
gefunden und lassen muss nach seinem sterben
oder abziehen an korn, an garben, an hau, an
beseheten eckern und dergleichen.
Vom kirchner. Wie er heisse, von weme
er sei berufen und in welhen jhare; was sein ampt
in der kirchen sei und ob er alles rein und zier-
lich halte; ob er mit dem pfarhern auf die filial
gehe; ob er mit zu den krancken gehe; ob er eine
schule halte; was er die jugend instituire; hie mag
er auch etwas examiniret werden.
Von des kirchners einkommen. An
gelde. Wie viel, von weme ides stück weise,
was ein ider knabe ein quartal in der schulen
gebe. An korn. Wie viel, von weme, was er habe

an ackern, weinberg, wiesen, garten, krautland, holz,
wo gelegen, wie viel, alles in sonderheit. Acci-
dentalia. Was gegeben werde von der taufe,
kranke zu besuchen, von der begrebnuss. Vier-
zeiten pfennig. Ob er einen brotgang habe, eier
oder dergleichen.
Gebrechen. Ob er mangel am pfarrhern
habe. Ob er mangel an den alterleuten habe. Ob
er wisse, das etwas der kirchen entwandt werde.
Ob ihme sein vordinter lohn auch werde. Ob seine
behausung vorwahret sei.
Vom gotteshause und von alterleut-
nen. Wie sie heissen, wer sie vorordnet habe,
ob sie ihre alte und neue register mit bringen,
was ihre erbzinse sei, von gelde, von wachse, von
eisernen kuhen, alles in sonderheit von weme und
zu welcher zeit. Acker. Was sie an ackern haben
stückweis, wie viel ein ider hat und zwischen
weme derselbe gelegen. Weinberge. Stuckweise,
wie viel acker, wo und zwischen weme gelegen.
Wiesen. Wie viel und wo, zwischen weme die-
selben gelegen. Holz. Wo gelegen, wie viel.
Weidich; heuser. Wie viel, was sie zinsen.
Huener wie viel, wer sie gibt und wovon.
Lehenwar.
Brauhaus. Was sie geben von einem brau,
was vom covent, was vom krautsieden, was von
der kelter.
Hospitalien. Ob und wievil sie hospitalien
haben; wie die spittelmeister oder aufseher heissen;
was der hospitalien einkommen sei; was ihre
guter sind, alles stuckweis; wer die leute einnimpt
und einsetzt; wie vil im hospital sein sollen; wie
man ihnen austeilet; ob sie auch mit einander
beten; was die sterbenden im hospital lassen
sollen; wer die rechnung verhört und nimpt.
Beutel. Ob sie mit dem beutel für die
armen auch almosen samlen; wie sie soliches aus-
teilen.
Kirche. Ob die kirche im beulichen
wesen sei.
Kirchhof. Ob der kirchhof verwahret sei;
ob er rein gehalten werde.
Vom pfarrer. Ob sie an dem pfarrer
mangel haben, an seiner lehre, item ob er auch
der declaration Victorini oder anderer irthume im
predigen gedenke und diesselben verteidige; an
seinen leben; ob er auch sich truncken trincke;
ob er auch zu den kranken vleissig gehe.
Vom kirchner. Ob sie mangel an des
kirchners vleisse oder an seinem leben haben.
Von ergernus. Ob sie in ihrer gemeine
ergerliche leute wissen, als gottesvorechter, die
nicht in die kirche noch zum sacrament gehen,
ihr gut versaufen, spielen, unzucht treiben, gottes
nahmen mit fluchen missbrauchen etc.
 
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