11. Almosenordnung [1600]
daher solch almusen zue nehmen, zue verbeßern und
zue underhalten, jederzeit in frischer angedechtnus
und für augen seien, so soll deren jedem nach gele-
genheit und müglicheit eine sondere rubric in den
jarrechnungen gehalten werden, sich deren nicht al-
lein durchs jar, sondern auch in abhörung der rech-
nungen so viel mehr zueerinnern und darnach zue
richten. I 339r I
VI. Cap.: Wie es mit den spittal- oder pfrund-, auch siechen- und
pestilentzhausern bewant und gehalten werden soll
I. Spittal- oder pfründheuser II. Siechenhäuser
Damit diejenigen inländische, so entweder alte, be-
tagte leuth seindt und ihre haushaltung, nahrung
und güter nicht mehr zue verwalten vermögen oder
sonst bresthafte78, als blinde, lahme, taube und
stumme leuth oder die verstands halben zur haus-
haltung undüchtig, die gleichwol etwas an nahrung
noch haben, doch entweder selbst bedenckens ha-
ben, sich zue ihren freundten79 zuethun oder aber
von denselben umb ihr gelt80 nicht angenommen
werden wolten oder könten, in unserer graf- und
herrschafft besondere orte haben, da sie selbst oder
die ihrigen ihnen ihre pfrunde kaufen mögen, und
zue solchem gebrauch die spittaln zue Hanaw, Win-
decken, Steinaw und Schlüchtern81 mit ihren gefäl-
len darzue verordnet und zuegerichtet, auch under-
schiedliche reiche, mittel und arme pfründten, son-
derlich zue Hanaw, nach eines jeden gelegenheit an-
gestellet seindt. Als beruhet es | 339v | nochmaln da-
bei, also daß, wer solche auf- und innehmung in ei-
nen oder andern gedachter spittaln gebürlichen su-
chen wirt, alsdan mit ihme durch unsere jedes orts
darzue verordnete beampte und kirchendiener end-
liche vergleichung getroffen werden soll, doch daß
sich ein jeder dero daselbst angerichten ordnung
gutwillig underwerfe und gemees verhalte.
78 Gebrechliche, Kranke.
79 Verwandten.
80 Wegen deren geringen finanziellen Mitteln.
81 Das Heilig-Geist-Spital in Hanau bestand bereits 1334,
es lag in der Nähe des Kinzdorfer Tores, Zimmer-
mann, Hanau, S. 275. In Windecken bestand seit dem
15. Jahrhundert das Elisabethspital, dessen Gebäude
heute das Städtische Museum beherbergt, Rosenthal,
Hospital, S. 3-9. In Steinau an der Straße gründete
Friedrich von Hutten 1384 das Huttensche Spital, das
1. Demnach auch in etlichen unsern amptern, als
Hanaw, Steinaw und Schlüchtern besondere heuser
fur die armen außezigen verordnet seindt, so wollen
wir daß, wo im lande eine person mit dieser seuche
behaftet zue sein ordentlich und eigentlich82 erkant
worden, dieselbe ins negste siechhause, so an dem
ampt, darin sie daheim, gelegen, gewiesen und ein-
genommen werden solle.
2. Was aber solche person fur nahrung hat, da-
von soll sie, als weit dieselbige reichet, sich under-
halten, desgleichen, da eins aus eheleuten damit be-
haft, das ander aber noch gesund wehre, soll von
dem gesunden täglich dem krancken stewer gesche-
hen nach 340r | erkantnus des orts, obrigkeit und
aestimation des gesunden vermögens. Wo solches
aber nicht zuereichen mag, soll das ubrige ihnen aus
deßelben hauses oder andern darzue gestiften gefäl-
len und eingesambleten almusen gegeben und nach
ihrer beider todt ihre verlaßenschaft83, da sie keine
kinder hetten, dem siechenhaus zuegestellet und
uberlaßen werden.
3. Es soll aber solchen siechen, frembde landfah-
rer in dieselbe heuser einzueschleifen oder viel darin
zue herbergen, nicht gestattet werden bei vermei-
dung der strafe, daß sie solcher wohnung und un-
derhaltung verlüstiget sein sollen.
unmittelbar vor dem Stadttor der Oberstadt gelegen
war. Im 16. Jahrhundert wurde es durch ein Wohnhaus
ersetzt, Hartmann, Steinau I, S. 440-442; Heil,
Stadt Steinau, S. 21. In Schlüchtern gab es ein Aussät-
zigenhaus, die 1274 erwähnte Pilgerherberge (Gäste-
haus) vor dem Kloster sowie das Spital vor der Katha-
rinenkapelle, Möller, Geschichte, S. 77.
82 Genau.
83 Ihr Nachlass.
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daher solch almusen zue nehmen, zue verbeßern und
zue underhalten, jederzeit in frischer angedechtnus
und für augen seien, so soll deren jedem nach gele-
genheit und müglicheit eine sondere rubric in den
jarrechnungen gehalten werden, sich deren nicht al-
lein durchs jar, sondern auch in abhörung der rech-
nungen so viel mehr zueerinnern und darnach zue
richten. I 339r I
VI. Cap.: Wie es mit den spittal- oder pfrund-, auch siechen- und
pestilentzhausern bewant und gehalten werden soll
I. Spittal- oder pfründheuser II. Siechenhäuser
Damit diejenigen inländische, so entweder alte, be-
tagte leuth seindt und ihre haushaltung, nahrung
und güter nicht mehr zue verwalten vermögen oder
sonst bresthafte78, als blinde, lahme, taube und
stumme leuth oder die verstands halben zur haus-
haltung undüchtig, die gleichwol etwas an nahrung
noch haben, doch entweder selbst bedenckens ha-
ben, sich zue ihren freundten79 zuethun oder aber
von denselben umb ihr gelt80 nicht angenommen
werden wolten oder könten, in unserer graf- und
herrschafft besondere orte haben, da sie selbst oder
die ihrigen ihnen ihre pfrunde kaufen mögen, und
zue solchem gebrauch die spittaln zue Hanaw, Win-
decken, Steinaw und Schlüchtern81 mit ihren gefäl-
len darzue verordnet und zuegerichtet, auch under-
schiedliche reiche, mittel und arme pfründten, son-
derlich zue Hanaw, nach eines jeden gelegenheit an-
gestellet seindt. Als beruhet es | 339v | nochmaln da-
bei, also daß, wer solche auf- und innehmung in ei-
nen oder andern gedachter spittaln gebürlichen su-
chen wirt, alsdan mit ihme durch unsere jedes orts
darzue verordnete beampte und kirchendiener end-
liche vergleichung getroffen werden soll, doch daß
sich ein jeder dero daselbst angerichten ordnung
gutwillig underwerfe und gemees verhalte.
78 Gebrechliche, Kranke.
79 Verwandten.
80 Wegen deren geringen finanziellen Mitteln.
81 Das Heilig-Geist-Spital in Hanau bestand bereits 1334,
es lag in der Nähe des Kinzdorfer Tores, Zimmer-
mann, Hanau, S. 275. In Windecken bestand seit dem
15. Jahrhundert das Elisabethspital, dessen Gebäude
heute das Städtische Museum beherbergt, Rosenthal,
Hospital, S. 3-9. In Steinau an der Straße gründete
Friedrich von Hutten 1384 das Huttensche Spital, das
1. Demnach auch in etlichen unsern amptern, als
Hanaw, Steinaw und Schlüchtern besondere heuser
fur die armen außezigen verordnet seindt, so wollen
wir daß, wo im lande eine person mit dieser seuche
behaftet zue sein ordentlich und eigentlich82 erkant
worden, dieselbe ins negste siechhause, so an dem
ampt, darin sie daheim, gelegen, gewiesen und ein-
genommen werden solle.
2. Was aber solche person fur nahrung hat, da-
von soll sie, als weit dieselbige reichet, sich under-
halten, desgleichen, da eins aus eheleuten damit be-
haft, das ander aber noch gesund wehre, soll von
dem gesunden täglich dem krancken stewer gesche-
hen nach 340r | erkantnus des orts, obrigkeit und
aestimation des gesunden vermögens. Wo solches
aber nicht zuereichen mag, soll das ubrige ihnen aus
deßelben hauses oder andern darzue gestiften gefäl-
len und eingesambleten almusen gegeben und nach
ihrer beider todt ihre verlaßenschaft83, da sie keine
kinder hetten, dem siechenhaus zuegestellet und
uberlaßen werden.
3. Es soll aber solchen siechen, frembde landfah-
rer in dieselbe heuser einzueschleifen oder viel darin
zue herbergen, nicht gestattet werden bei vermei-
dung der strafe, daß sie solcher wohnung und un-
derhaltung verlüstiget sein sollen.
unmittelbar vor dem Stadttor der Oberstadt gelegen
war. Im 16. Jahrhundert wurde es durch ein Wohnhaus
ersetzt, Hartmann, Steinau I, S. 440-442; Heil,
Stadt Steinau, S. 21. In Schlüchtern gab es ein Aussät-
zigenhaus, die 1274 erwähnte Pilgerherberge (Gäste-
haus) vor dem Kloster sowie das Spital vor der Katha-
rinenkapelle, Möller, Geschichte, S. 77.
82 Genau.
83 Ihr Nachlass.
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