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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (11. Band = Bayern, 1. Teil): Franken: Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach-Kulmbach - Reichsstädte Nürnberg, Rothenburg, Schweinfurt, Weissenburg, Windsheim - Grafschaften Castell, Rieneck und Wertheim - Herrschaft Thüngen — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1961

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https://doi.org/10.11588/diglit.30627#0023
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Die Obrigkeiten schlossen sich rasch der reformatorischen Bewegung in mehr als nur passiver Hal-
tung an. Dazu trug nicht wenig bei, daß der 1. Nürnberger Reichstag in seinem Abschied vom 6. März
1523 auf das Drängen der evangelischen Stände das Wormser Edikt dadurch ins Zwielicht brachte, daß
er verlangte, das Evangelium wahr, rein, lauter und heilig zu verkündigen11. Dabei gingen die Reichs-
städte voran, weil in ihnen ja weithin Gemeinde und Obrigkeit zusammenfielen. Unter ihnen wieder
führte Nürnberg. Rothenburg und Windsheim standen kaum zurück. Weißenburg folgte bald nach. Nur
Schweinfurt hatte Schwierigkeiten, weil es nicht nur von bischöflichem Gebiet ganz umschlossen war, sondern
auch unter fremder - hennebergischer - Vogtei stand. Auch der Graf von Wertheim ließ sich schon 1522
von Luther einen evangelischen Prediger vermitteln, womit die ruhige Entwicklung eines evangelischen
Kirchenwesens in seinem Lande angebahnt wurde. In Brandenburg-Ansbach-Kulmbach gewann die refor-
matorische Bewegung in dem markgräflichen Sekretär Georg Vogler einen sehr tatkräftigen Vorkämpfer.
Doch konnte auch der Landesherr, Markgraf Kasimir, der Bewegung nicht ernstlich widerstehen.
Der Nürnberger Reichsabschied am 18. April 1524 erwartete nur noch, daß die Stände dem Worm-
ser Edikt „so viel ihnen möglich“ gehorsamlich nachleben wollten. Das geschah nicht zum wenigstens
deshalb, weil Lazarus Spengler am Ostersonntag in einer heldischen Ansprache die Städteboten zu klarer
Entscheidung angespornt hatte12. Gleichzeitig sollte der Papst um ein freies Universalkonzil innerhalb
Deutschlands gebeten, zunächst aber auf den 11. November eine gemeine Versammlung deutscher Na-
tion, die die kirchlichen Verhältnisse bis zu diesem allgemeinen Konzil regeln sollte, nach Speyer ein-
berufen werden. Darauf sollten sich die Stände vorbereiten und einstweilen das Heilige Evangelium und
Gottes Wort nach rechtem wahrem Verstand und Wahrheit gemäß der von gemeiner Kirchen angenommen
Lehre gepredigt werden13. Zu dieser Vorbereitung suchte Ansbach den fränkischen Kreis als Vermittler
einzuschalten. Während bis dahin an seiner Verwaltung nur die drei geistlichen Fürsten (Bamberg, Eich-
stätt und Würzburg) und Brandenburg teilgehabt hatten, veranlaßte jetzt Vogler zusammen mit dem im
Steigerwald reich begüterten Hans von Schwarzenberg, der Mitglied des 1522 geschaffenen Reichsregi-
ments und seit dem Frühjahr Hofmeister in Ansbach war, die weltlichen Stände zum Erwerb der Kreis-
standschaft und damit zu Erlangung des Stimmrechtes auf den Kreisen. Gleichzeitig schlossen sich diese
Stände - Nürnberg, Windsheim, Rothenburg und Schweinfurt, die Grafen von Henneberg, Wertheim
und Castell und die Herren von Limpurg und Schwarzenberg - am 26. August 1524 zu gemeinsamem
Vorgehen auf dem für Speyer in Aussicht gestellten Nationalkonzil zusammen14. Weißenburg schloß sich
bald darauf an. Eine wohl von dem Ansbacher Stadtpfarrer Rurer ausgearbeitete Vorlage (dreiundzwan-
zig Punkte) sollte den Ständen als Grundlage für die theologisch-kirchliche Vorbereitung übergeben wer-
den. Diese unterband freilich das kaiserliche Verbot der Nationalversammlung. Die meisten der Teil-
nehmer aber ließen doch noch Gutachten ausarbeiten und übersenden. So kamen denn -freilich erst Ende
Januar 1525 - an solchen Ratschlägen zusammen zwei von Ansbach (einer evangelisch, einer katho-
lisch), drei von Nürnberg (zwei evangelisch, einer katholisch), zwei von Rothenburg (einer evangelisch,
einer katholisch), einer von Windsheim (evangelisch), einer von Wertheim (evangelisch), einer von Schwa-
bach (evangelisch) und einer von Henneberg (evangelisch; ein katholischer, der nur eine Abschrift des
Ansbacher katholischen Ratschlags ist15, wurde von dem Grafen nicht weitergegeben)16. Davon waren der
evangelische Ratschlag von Rothenburg uud der Wertheimer und Schwabacher Ratschlag nur wenig ge-

11 Egelhaaf 1, 425-434. 12 von Schubert, Spengler 435jf. 13 Egelhaaf 1, 518-525.
14 Hartung 169-175. - Bergdolt 41f. - Schornbaum, Kasimir 27-37. - C. Höfler, Fränkische Studien,
in: Archiv für Kunde österreichischer Geschichtsquellen 8 (1855) 245ff. — Fr.C.Moser, Des hochlöblichen
fränkischen Crayses Abschiede und Schlüsse. Nürnberg 1752. 1273-1282. - R. Fellner, Die fränkische Ritter-
schaft von 1495—1524 (= Historische Studien 50) Berlin 1905. 289 294. — von Schubert, Spengler 414ff.
15 Schmidt und Schornbaum 10.
16 Götz, Glaubensspaltung 49f. — Schornbaum, Kasimir 59-60. — Zu den einzelnen am jeweiligen Ortl

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