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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (11. Band = Bayern, 1. Teil): Franken: Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach-Kulmbach - Reichsstädte Nürnberg, Rothenburg, Schweinfurt, Weissenburg, Windsheim - Grafschaften Castell, Rieneck und Wertheim - Herrschaft Thüngen — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1961

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https://doi.org/10.11588/diglit.30627#0085
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in Aussicht gestellten Neuerungen (Deutsche Messe, Laienkelch) zu bitten. Ansbach, Gunzenhausen,
Schwabach, Roth, Uffenheim, Bayreuth und Kitzingen taten das auch Ende Januar 152541. Auch durch
eine dem Markgrafen übergebene Widerlegung des katholischen Ansbacher Ratschlags, die bald auch im
Druck erschien, suchte man seine Entscheidung zu beschleunigen und zu beeinflussen42. Ebenso wurde
wohl auch jetzt der evangelische Ansbacher Ratschlag gedruckt verbreitet - nicht nur, um Entstellungen
zuvorzukommen, sondern auch, um die Bewegung voranzutreiben43; doch war alles vergeblich. Schon
am 4. Februar lehnte der Markgraf ab. Darauf erschien eine ,,Getreue, christliche und nützliche War-
nung etlicher Obrigkeiten, die das Evangelium zu predigen zulassen und befehlen und strafen doch des-
selben Vollziehung“ als Flugschrift im Druck. Als ihren Verfasser darf man den Stadtrichter Herbst in
Schwabach vermuten44.
Der nun aufflammende Bauernkrieg verlieh der evangelischen Bewegung im Volk außerordentlichen
Auftrieb, zumal als sich im Frühjahr 1525 auch in der Markgrafschaft die Bauern zusammenrotteten.
Als aus Feuchtwangen die Chorherren flohen, konnte jetzt dort der dabei zum Pfarrverweser bestellte
Stiftsvikar Gorg Vogtherr die katholischen Zeremonien beseitigen und deutsche Gottesdienste einführen45.
Schon vorher, noch ohne Zusammenhang damit, hatte am Palmsonntag (9.April) Rurer in Ansbach
zum ersten Male deutsche Messe mit Abendmahlsfeier unter beiderlei Gestalt gehalten46
Auch Markgraf Kasimir ging weiter. Er verbot mit Rücksicht auf die Bauern den Mönchen, wei-
terhin die Klostertracht zu tragen. Er zog zur Deckung seiner Kriegsausgaben sämtliche Klostergüter
ein, wobei er sie zugleich auch zur teilweisen Tilgung der gewaltigen Schuldenlast seines Landes ver-
wendete, und erhob eine Sieuer von den Geistlichen. Auch rechnete er mit der Möglichkeit, daß ihm der
Bauernkrieg zum Besitz wenigstens eines Teiles des Hochstifts Würzburg verhelfen könne. Er verhielt
sich daher im geheimen den Bauern gegenüber recht zweideutig. Darum kam er jetzt in dem am 27. und
28.April 1525 gehaltenen Landtag47 der evangelischen Bewegung noch ein Stück entgegen. Ein feier-
licher Abschied wurde angesichts der zweigesichtigen Haltung des Markgrafen wohl überhaupt nicht ge-
geben, am allerwenigsten aber im Druck veröffentlicht. Doch ließ Kasimir zum mindesten an die zur
Bauernschaft neigenden Orte eine abschiedsartige Erklärung schreiben, wie sie in Kitzingen erhalten ge-
blieben ist. Er ließ mit ihr48 nicht nur die Geistlichen zu bürgerlichem Mitleiden heranziehen, sondern
betonte auch, daß er ,,nit allein das heilig evangelium und wort Gottes allenthalben... lauter und rein
predigen lasse, sondern auch solches allenthalben zu tun ernstlich befohlen habe“49.
Dabei drückte er sich freilich doppelt zweideutig aus. Einmal war das ,,Wort Gottes“ eben umstrit-
ten. So dann aber: Was wollte er ,,zu tun“ befohlen haben - das evangelisch verstandene Wort Gottes
oder die Predigt eines in sich unklaren ,,Wortes Gottes“? Seinen evangelischen Untertanen gegenüber
behauptete er damit auf alle Fälle für die Vergangenheit ebenso sehr zu viel, wie ihm die Flugschrift
eben nach der anderen Seite Unrecht getan hatte. Aber für die Zukunft war nun die Genehmigung erteilt.
Kasimir handelte auch selbst entsprechend: die Stimmung in Schwabach war so geworden, daß er
den Pfarrer zur Abdankung zwingen und noch vor dieser unter Übergehung des Klosters Ebrach als
Patron selbst einen der vorher verjagten evangelischen Prediger als Pfarrer einsetzen mußte50. Der neue
Pfarrer führte natürlich sogleich die entsprechenden gottesdienstlichen Änderungen durch.
41 von der Lith 118-124.
42 Weller 3365 (dazu: Götz, Glaubensspaltung 50-53.— Clauß 81.— Schornbaum, Kasimir 65. 192). — Spä-
terer Druck: (Schülin) Reformationsgeschichte 51-96. - Schmidt und Schornbaum 340-380.
43 Weller 3617f. - Will, Bibl. Nor: II Nr. 92f. 44 Simon, Flugschrift, in: ZbKG 22, 183-192.
45 Schornbaum, Kasimir 89f. — Simon, APfB Nr. 3128. 46 Schornbaum in: BbKG 9, 26-29.
47 K. Jäger, Markgraf Kasimir und der Bauernkrieg in den südlichen Grenzämtern des Fürstentums unterhalb Ge-
birgs, in: Mitteilung des Vereins für Geschichte der Stadt Nürnberg 9 (1892) 39f. — L. Böhm, Kitzingen und der
Bauernkrieg, in: Archiv des Hist. Vereins von Unterfranken 36 (1893) 41. 48. 49. 51-57.— Schornbaum, Ka-
simir 67f. - Götz, Glaubensspaltung 61. 48 Unsere Nr. II 4. 49 Schornbaum, Kasimir 67f.
50 Clauß 64-76. — Der amtierende Prediger hatte eine andere Stelle angenommen.

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