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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (11. Band = Bayern, 1. Teil): Franken: Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach-Kulmbach - Reichsstädte Nürnberg, Rothenburg, Schweinfurt, Weissenburg, Windsheim - Grafschaften Castell, Rieneck und Wertheim - Herrschaft Thüngen — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1961

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https://doi.org/10.11588/diglit.30627#0087
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den freigegeben, wobei höchstbeachtlich die in Speyer den Landesherren gewahrte Gewissensfreiheit in
diesen Fragen auf Geistliche und Gemeindeglieder ausgedehnt wurde. Für die beiden den Hauptteil des
Landes erfassenden Bistümer - Würzburg und Bamberg - wurden deutsche Taufordnungen heraus-
gegeben62. Dabei waren die Bistumsordnungen genau zugrunde gelegt,im allgemeinen aber die Uber-
setzung Osianders63 benützt. Eine längere Unterrichtung, die man nicht nur bei der Taufe, sondern auch
sonst gelegentlich von der Kanzel verlesen lassen wollte, scheint schließlich doch nicht gedruckt wor-
den zu sein64.
Zu diesem Abschied wollte Georg seine Zustimmung nicht geben. So entspann sich ein zähes Ringen
zwischen den beiden Brüdern. Am 20. Januar 152765 erteilte er sie endlich schweren Herzens.
Während sich die Frage nach dem Verfasser der Landtagsabschiede von 1524 und 1525 ohne wei-
teres mit dem Hinweis darauf, daß ja Vogler Kanzleivorstand war, von selbst beantwortet, muß sie
für den so ausführlichen und ins einzelne gehenden Abschied von 1526 offen bleiben. Da ihn Vogler ab-
lehnte, kann höchstens seine Kanzlei und auch diese nur für die endgültige äußere Formulierung in
Betracht gezogen werden. Inhaltlich aber muß der Entwurf wohl von einem an eine Kompromißmög-
lichkeit glaubenden, unentschiedenen und unklaren Ansbacher Chorherrn, der aber sonst nie hervortrat,
stammen.
Was Kasimir mit diesem Abschied erreichen wollte, mißlang ihm vollständig. Die Bischöfe sahen
sich mit Recht in ihrer Zuständigkeit schwer beeinträchtigt. Wurde ja doch unverhohlen ein landesherr-
liches Kirchenregiment ausgeübt, das bis ins forum conscientiae (Fastenspeisen!) griff. Sie verwahrten
sich sofort dagegen und beschritten Rechtswege66.
Noch viel weniger war die Stimmung im Volke beruhigt. Sie entwickelte sich vielmehr so, daß die
Räte die Veröffentlichung des Abschieds überhaupt für bedenklich hielten. Hier hatte Kasimir freilich
auch mit Widerstand gerechnet. Darum ließ er auch auf deutsche oder lateinische Streitschriften achten.
Der Widerstand blieb auch nicht aus. Vor allem Vogler wehrte sich gegen diesen Abschied. Er tat es um
so mehr, als er urteilen konnte: „Wer sage, daß der Ausschuß in diese Artikel bewilligt, der lüge
als ein verzweifelter Bösewicht“67. So wurde er keine 14 Tage nach Landtagsschluß plötzlich als Hoch-
verräter verhaftet und in Neuenmuhr gefangen gesetzt. Das gleiche Schicksal widerfuhr seinem Schwa-
ger, dem Landschreiber auf dem Gebirg, Hans Clauß68. Eine Anklageschrift wurde keinem zugestellt,
auch keine Anklage vor einem Gericht erhoben69.
Im November verließ der Markgraf das Land, um sich nach Ungarn zu begeben. Die entscheidende
Gewalt lag jetzt, da Schwarzenberg in Preußen weilte, in der Hand des der Reformation nur halb ge-
neigten Hans von Seckendorjf, und hinter diesem stand Markgraf Friedrich in Würzburg. Nun setzte
auch eine Verfolgung der verheirateten Geistlichen ein. Einige wurden gefangengenommen und ihren Bi-
schöfen ausgeliefert, so schon am 25. November 1526 der Bayreuther Prediger Georg Schmalzing70. Aber
sogar die im Landtagsabschied ausdrücklich freigestellte Abendmahlsfeier unter beiderlei Gestalt wurde

62 Unsere Nr. II 7. - Kawerau 467ff. 472. - Der oft ausgesprochene Gedanke an Löners Verfasserschaft ist nach
der Aufdeckung des Hergangs auf Grund der Archivalien um so abwegiger, als der früher als Hinweis dafür an-
gesehene Eintrag auf dem Druck der Kirchenbibliothek Neustadt a. d. A. sicher erst aus dem 18. Jahrhundert
stammt und sich durch ein Fragezeichen selbst als Vermutung kennzeichnet. 63 Unsere Nr. 1 2.
64 Inhaltsangabe: Schornbaum, Kasimir 235f. 65 NStA ARA 2f. 257.
66 Götz, Glaubensspaltung 85f. - Schornbaum, Kasimir 107f. 237 Anm. 303-308.
67 Schornbaum, Kasimir 231. — Lippert 30 II 52.
68 1518 Kulmbach Landschreiber auf dem Gebirg, 1552 Ansbach Oberster Sekretär - † vor 1544. — Einer der Träger
der reformatorischen Bewegung. Seine Schwester war Voglers Frau (Schornbaum in: BbKG 11, 271; ZbKG
1, 206). Bearbeitet einen 1542 erschienenen deutschen Psalter (Wackernagel, Bibl. Nr. 445 — Baumgarten
Siegm. Jak., Nachrichten von merkwürdigen Büchern 7 [Halle 1755] 8f.).
69 K. Schornbaum, Zur Lebensgeschichte des... Rurer, in: BbKG 7 (1901) 73f. — Schornbaum, Kasimir 231f.
- Götz, Glaubensspaltung 91. 70 Simon, BPfB Nr. 2196. - Lippert 134jf.

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