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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (11. Band = Bayern, 1. Teil): Franken: Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach-Kulmbach - Reichsstädte Nürnberg, Rothenburg, Schweinfurt, Weissenburg, Windsheim - Grafschaften Castell, Rieneck und Wertheim - Herrschaft Thüngen — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1961

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https://doi.org/10.11588/diglit.30627#0138
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Hemmungen und Fortschritte.

In Ansbach gab es während dieser Zeit sehr ernste innere Auseinandersetzungen. Im Herbst 1531
gelang es Leonhard von Gendorf56, dem Sachverständigen für Schlesienfragen, der der finanziellen Ver-
hältnisse in Schlesien wegen im geheimen auf seiten der katholischen Richtung stand und daher in Vogler
den gefährlichsten Feind seiner Absichten sah, Georg gelegentlich eines aus Familiengründen nötig ge-
wordenen Besuchs in Schlesien zu einem längeren Aufenthalt in Schlesien zu bewegen. Die dabei not-
wendig gewordene Ernennung von Statthaltern brachte eine schon längere Zeit schleichende Krisis zum
Ausbruch. Die als Statthalter in Aussicht genommenen weltlichen Personen wehrten sich einhellig gegen
eine Zuziehung des Dompropstes Markgraf Friedrich noch dazu mit entscheidendem Stimmrecht. Vogler
stellte für diesen Fall sogar gleich sein Kanzleramt zur Verfügung. Er tat das um so mehr, als er in den
dabei getroffenen Kanzleireformen nur Mißtrauen sehen konnte. Deshcdb beharrte er bei seinem Ent-
schluß, auch als Friedrich weggelassen wurde. Über ein Jahr zogen sich die Verhandlungen hin. Sie
trübten das Verhältnis zwischen Markgraf und Kanzler nur immer mehr. Endlich wurde im Dezember
1532 die Entlassung gewährt57.
Daneben hatte eine neue Verzögerung begonnen. Aus außenpolitischen Gründen waren zwischen dem
Kaiser und den evangelischen Ständen Vergleichsverhandlungen in Gang gekommen. Sie wurden in
Schweinfurt geführt. Um diese nicht durch neue Schritte zu gefährden - war doch die erste Bedingung
des Kaisers, daß Neuerungen bis zum Konzil unterbleiben sollten -, wurde die Arbeit an der Kirchen-
ordnung vorläufig eingestellt. Es kam aber nur zum Nürnberg Anstand vom 23. Juli 153258. Der aber
machte doch auch dem Kaiser gegenüber die Bahn frei.
Sofort wurde nun auch die Arbeit an der Kirchenordnung wieder aufgenommen und zwar dadurch,
daß am 17. Juli 1532 der Nürnberger Entwurf unter Beigabe des dort fehlenden Abschnittes über den
Bann nach Wittenberg gesandt wurde. Hier sprachen Luther, Jonas, Bugenhagen und Melanchthon am
1. August ihr volles Einverständnis mit dem Entwurf aus. Sie erläuterten den Bann dahin, daß er nur
Ausschluß vom heiligen Abendmahl, nicht aber auch eine bürgerliche Angelegenheit sein könne, und
lehnten sehr energisch die Stillmesse und die Elevation ab. Außerdem vermißten sie auch eine volle Ein-
heitlichkeit. Man spüre zu viele Hände59. Gleich kam aber wieder eine Störung. Markgraf Georg hatte
den Entwurf seinem Bruder Albrecht von Preußen gesandt. Dieser regte erneut ein Zusammengehen mit
Wittenberg an, worauf Markgraf Georg sofort einging. Er wollte unbedingt mit Sachsen zusammen-
arbeiten60. Ohne aber weiter nach dem in Schlesien weilenden Herrn zu fragen, trieben die Statthalter
in Ansbach zusammen mit dem Nürnberger Rat weiter. Beide beauftragten Osiander und Brenz mit
der Ausarbeitung eines neuen Entwurfes. Das geschah im Lauf des September in Nürnberg, wohin
Brenz gekommen war. Auf Ansbachs Wunsch wurde nun auch eine Feiertagsordnung eingefügt61. Am
5. Oktober waren sie mit dieser Arbeit fertig62. Über den Bann war man mit Stillschweigen hinwegge-
gangen.

56 Schornbaum, Georg 138-145. - Lang 2, 74ff. 103ff. 113. 170.
57 Schornbaum, Georg 138ff. 182-198. — Götz, Glaubensspaltung 165f.
58 Egelhaaf 2, 218-221. - Th. Kolde, Nürnberger Religionsfriede, in: RE 14, 242-245. - Schornbaum, Georg
199-230. - Engelhardt 2, 293-336.
59 Original: NStA ARA 9f. 317-324. - WA 6, 335ff. 338-343. - Haußdorff 301f.
60 NStA ARA 9f. 389.
61 Die frühere Ansbacher Feiertagsordnung NStA ARA 9f., die frühere Nürnberger Ordnung (vom 24. Mai 1525
[NStA Ratsbuch 13f. 15.— von Soden 248. - Engelhardt 1, 231]): NLA MKA 512 Nr. 5 (mit Spenglers
Vorschlag, am 15. August statt Marias Himmelfahrt Marias Heimsuchung [2. Juli] zu feiern).
62NStA Ratsverlässe 5. Oktober 1532 - Haußdorff 301.

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