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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (11. Band = Bayern, 1. Teil): Franken: Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach-Kulmbach - Reichsstädte Nürnberg, Rothenburg, Schweinfurt, Weissenburg, Windsheim - Grafschaften Castell, Rieneck und Wertheim - Herrschaft Thüngen — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1961

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https://doi.org/10.11588/diglit.30627#0674
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sich dabei beruft27, redet von der Reise nach Augsburg, für die nur überliefert ist28, daß dort übernachtet
wurde. Es Jcann also höchstens ein gewiß zu vermutendes Gespräch zwischen den evangelisch gesinnten
Geistlichen und Melanchthon stattgefunden haben.
1533 legte die Stadt ihren Geistlichen die eben aus der Druckerei gekcommene Brandenburg-Nürn-
bergische Kirchenordnung vor. Die Mehrzahl der Geistlichen, auch Pfarrer Minderlein, waren mit ihr
einverstanden. Sie war damit in Weißenburg eingeführt29. Damit war die Messe in Weißenburg besei-
tigt.
Das Interim brachte für Weißenburg nur insofern eine Störung, als die bekenntnismäßig durch-
aus tragbaren Änderungen, wie sie Brandenburg und Nürnberg übernommen hatten, am 27. Novem-
ber 1548 eingeführt wurden30. Die Rückkehr zur ursprünglichen Kirchenordnung von 1533 wurde nicht
ausdrücklich angeordnet. Sie vollzog sich daher stufenweise und das um so mehr, als der Pfarrer Seba-
stian Stieber nichts von dieser ,, Vermehrung“ preisgeben wollte. Vor allen Dingen wollte er nicht von
der Elevation lassen. Es kam zu längeren, sehr unerfreulichen Auseinandersetzungen zwischen ihm und
seinen Kaplänen. Dabei suchte der Rat immer wieder zu begütigen und zu schlichten. Doch kann der un-
datierte Kirchenordnungsentwurf31, den man als Ergebnis dieser Kämpfe betrachten wollte32,, nicht die-
ser Zeit angehören. Er setzt den Religionsfrieden (1555) voraus und kennt nebendem Pfarrer nur noch
zwei Kapläne, während es bis 1581 auch noch einen Prediger in Weißenburg gab. Er kann also erst
aus der Zeit nach 1581 stammen, dürfte aber noch dem 16. Jahrhundert angehören.
Es entsprach nicht nur der herkömmlichen Verbindung mit Nürnberg, sondern auch durchaus der
theologischen Haltung der Weißenburger Geistlichen, wenn die Konkordienformel weder von den Geist-
lichen noch von der Stadt unterzeichnet wurde, so sehr sich auch Pfalzgraf Ludwig von Pfalz-Neuburg
um Weißenburgs Unterschrift bemühte33. Die Stadt tat das, obwohl sie dadurch eigentlich unabsehbare
Streitigkeiten mit Brandenburg heraufzubeschwören schien. Hatte doch dieses mit dem Kloster bzw. Chor-
herrnstift Wülzburg auch das Patronatsrecht über die Pfarrstelle in Weißenburg übernommen, so daß also
weiterhin jeder Pfarrer von Ansbach vorgeschlagen, ja geradezu ernannt wurde. Tatsächlich kam es
jedoch nie zu solchen Auseinandersetzungen, wie sie zuerst um 1580 z.B. in Kornburg und Möhren-
dorf zwischen Nürnberg und Ansbach aus gleichem Anlaß erfolgten34. Man erkannte sich bald im Luther-
tum als Glaubensbrüder an, ob mit oder ohne Konkordienformel.

27 Abgedruckt: Albrecht 280. 28 Döderlein, Jubelfreude 23. 29 Ried 54-57.
30 Ried 69. - Unsere Nr. IV 4. - W.Vogt, Weißenburg und das Augsburger Interim 1548, in: Anzeiger für Kunde
der deutschen Vorzeit. NF 20 [1873] 91ff. 31 Unsere Nr.VIII 2. 32 Ried 63- 85. 33 Ried 103-108.
34 K. Schornbaum, Nürnberg im Geistesleben des 16. Jahrhunderts, in: MVGN 40 (1949) 43f.

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