Dieser hat in seinem Gebiet die kirchliche Ordnung Friedrichs III. in vollem Umfange aufrecht-
erhalten, ja sein Land wird zu einem förmlichen Bollwerk des reformierten Bekenntnisses ausgebaut.
Nachdem schon im August 1577 eine Synode in Neustadt wegen der Versorgung der entlassenen refor-
mierten Kirchendiener in eine Korrespondenz mit den andern reformierten Kirchen getreten war, waren
Johann Casimir und seine Theologen führend am Frankfurter Konvent vom September 1577 gegen die
lutherischen Konkordienbestrebungen beteiligt. Auch die Synoden der Fremdengemeinden niederländi-
scher und französischer Zunge tagten unter seinem Schutz. Im März 1578 findet in Neustadt eine
Provinzialsynode der drei Ämter statt, die der Konformität von Lehre und Kirchenbrauch gewidmet
ist81.
Zeugnis landesfürstlicher Selbständigkeit Johann Casimirs ist
79. Des durchleuchtigen, hochgebornen fürsten und herrn, herrn Johann Casimirs, pfaltzgrafen bey
Rhein, hertzogen in Bayern etc., christliche eheordnung [vom 24. August 1578].
Noch am 28. Juni 1577 hatte Johann Casimir in den Verhandlungen mit seinem kurfürstlichen
Bruder sich bereit erklärt, in Ehesachen die Zuständigkeit des Heidelberger Ehegerichts anzuerkennen82.
Ob der endgültige Vertrag der Brüder eine diesbezügliche Regelung traf, ist ungewiß. Auf Grund dessen
aber wird Johann Casimir eine Neuordnung veranlaßt haben. Die Gründe liegen nicht in konfessionellen
Differenzen, da sie das Eherecht nicht berührten, sondern in politischen Selbständigkeitsbestrebungen
der fürstlichen Pfalz. So setzt diese Erneuerung der Eheordnung von 1562 (Nr. 27) überall dort, wo das
Vorbild von den verordneten Eherichtern (in Heidelberg) spricht, den Statthalter und die fürstlichen Bäte
ein. Die Vorrede der Ordnung gebietet darüber hinaus eine halbjährliche öffentliche Verlesung dieser
Eheordnung.
Beschreibung, Text und Varianten notieren wir bei Nr. 27.
Die Verfassung der reformierten Kirche in den Ämtern Johann Casimirs entbehrte anscheinend
eines eigenen Kirchenrats. Sie besaß Superintendenten in den einzelnen Ämtern, wobei Neustadt als
kirchlicher und geistiger Mittelpunkt eine gewisse Vorrangstellung einnahm. Dies läßt den dortigen
Pfarrer und Superintendenten Daniel Tossanus als die leitende Gestalt erscheinen83. Sonst aber ist das
synodale System beherrschend.
Trotz des geringen Umfangs seines Landes und der Begrenztheit seiner Mittel hat Johann Casimir
in diesen Jahren zweimal, 1578179 in den Niederlanden und 1583 im Erzstift Köln, mit Truppen-
kontingenten interveniert. Seine damit verbundenen, hochfliegenden Pläne freilich verwirklichten sich
nicht. Im Kriegslager zu Bamersdorf erreichte ihn am 16. Oktober 1583 die Nachricht vom Ableben
seines kurfürstlichen Bruders. In einem dreitägigen Ritt eilte er nach Heidelberg, um die Administration
der Kurpfalz anzutreten. Damit mündet die kirchliche Gesetzgebung der Ämter Johann Casimirs nach
einer kurzen Übergangszeit wieder in die der gesamten Kurpfalz ein, wiewohl die drei Ämter bis zu
Johann Casimirs Tode 1592 eine Sonderstellung behalten.
VII. Die Regierungszeit Johann Casimirs als Administrator der Kurpfalz
(1583-1592)
Ohne große Skrupel und mit tatkräftiger Eile hat sich Johann Casimir als Administrator
(1583-1592) sofort und wirkungsvoll die Regierung des verwaisten Landes angeeignet. Sein Recht
dazu leitete er aus der Goldenen Bulle und einer diesbezüglichen Testamentsbestimmung seines Vaters
81 Vgl. Cuno, Tossanus I, S. 129. 82 Vgl. Kuhn, Pfalzgraf Johann Casimir, S. 37.
83 Ohne daß man ihn mit Cuno I, S. 126-127 als Generalsuperintendent bezeichnen könnte. Sein Titel und seine
Stellung ist die eines Superintendenten.
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erhalten, ja sein Land wird zu einem förmlichen Bollwerk des reformierten Bekenntnisses ausgebaut.
Nachdem schon im August 1577 eine Synode in Neustadt wegen der Versorgung der entlassenen refor-
mierten Kirchendiener in eine Korrespondenz mit den andern reformierten Kirchen getreten war, waren
Johann Casimir und seine Theologen führend am Frankfurter Konvent vom September 1577 gegen die
lutherischen Konkordienbestrebungen beteiligt. Auch die Synoden der Fremdengemeinden niederländi-
scher und französischer Zunge tagten unter seinem Schutz. Im März 1578 findet in Neustadt eine
Provinzialsynode der drei Ämter statt, die der Konformität von Lehre und Kirchenbrauch gewidmet
ist81.
Zeugnis landesfürstlicher Selbständigkeit Johann Casimirs ist
79. Des durchleuchtigen, hochgebornen fürsten und herrn, herrn Johann Casimirs, pfaltzgrafen bey
Rhein, hertzogen in Bayern etc., christliche eheordnung [vom 24. August 1578].
Noch am 28. Juni 1577 hatte Johann Casimir in den Verhandlungen mit seinem kurfürstlichen
Bruder sich bereit erklärt, in Ehesachen die Zuständigkeit des Heidelberger Ehegerichts anzuerkennen82.
Ob der endgültige Vertrag der Brüder eine diesbezügliche Regelung traf, ist ungewiß. Auf Grund dessen
aber wird Johann Casimir eine Neuordnung veranlaßt haben. Die Gründe liegen nicht in konfessionellen
Differenzen, da sie das Eherecht nicht berührten, sondern in politischen Selbständigkeitsbestrebungen
der fürstlichen Pfalz. So setzt diese Erneuerung der Eheordnung von 1562 (Nr. 27) überall dort, wo das
Vorbild von den verordneten Eherichtern (in Heidelberg) spricht, den Statthalter und die fürstlichen Bäte
ein. Die Vorrede der Ordnung gebietet darüber hinaus eine halbjährliche öffentliche Verlesung dieser
Eheordnung.
Beschreibung, Text und Varianten notieren wir bei Nr. 27.
Die Verfassung der reformierten Kirche in den Ämtern Johann Casimirs entbehrte anscheinend
eines eigenen Kirchenrats. Sie besaß Superintendenten in den einzelnen Ämtern, wobei Neustadt als
kirchlicher und geistiger Mittelpunkt eine gewisse Vorrangstellung einnahm. Dies läßt den dortigen
Pfarrer und Superintendenten Daniel Tossanus als die leitende Gestalt erscheinen83. Sonst aber ist das
synodale System beherrschend.
Trotz des geringen Umfangs seines Landes und der Begrenztheit seiner Mittel hat Johann Casimir
in diesen Jahren zweimal, 1578179 in den Niederlanden und 1583 im Erzstift Köln, mit Truppen-
kontingenten interveniert. Seine damit verbundenen, hochfliegenden Pläne freilich verwirklichten sich
nicht. Im Kriegslager zu Bamersdorf erreichte ihn am 16. Oktober 1583 die Nachricht vom Ableben
seines kurfürstlichen Bruders. In einem dreitägigen Ritt eilte er nach Heidelberg, um die Administration
der Kurpfalz anzutreten. Damit mündet die kirchliche Gesetzgebung der Ämter Johann Casimirs nach
einer kurzen Übergangszeit wieder in die der gesamten Kurpfalz ein, wiewohl die drei Ämter bis zu
Johann Casimirs Tode 1592 eine Sonderstellung behalten.
VII. Die Regierungszeit Johann Casimirs als Administrator der Kurpfalz
(1583-1592)
Ohne große Skrupel und mit tatkräftiger Eile hat sich Johann Casimir als Administrator
(1583-1592) sofort und wirkungsvoll die Regierung des verwaisten Landes angeeignet. Sein Recht
dazu leitete er aus der Goldenen Bulle und einer diesbezüglichen Testamentsbestimmung seines Vaters
81 Vgl. Cuno, Tossanus I, S. 129. 82 Vgl. Kuhn, Pfalzgraf Johann Casimir, S. 37.
83 Ohne daß man ihn mit Cuno I, S. 126-127 als Generalsuperintendent bezeichnen könnte. Sein Titel und seine
Stellung ist die eines Superintendenten.
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