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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (14. Band): Kurpfalz — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1969

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https://doi.org/10.11588/diglit.30629#0111
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pfalz besitzt nicht wie die Rheinpfalz Waisenhäuser, Hauptspitäler, Pfründhäuser und ein Stipendien-
wesen für arme Schüler, sondern nur ein besonders genanntes Sondersiechenhaus in Amberg. Zur Ver-
besserung von Spitälern und Almosenhäusern werden Maßnahmen erst angekündigt. So erscheint diese
Ordnung als eine verkürzte Ausgabe derjenigen der Rheinpfalz.
Beschreibung, Text und Varianten finden sich bei Nr. 55.
Kurz darauf wurde für die Rheinpfalz die gültige Almosenordnung ebenfalls erneuert in
95. Churfürstlicher Pfaltz verneuerte almusenordnunge und, was deren anhanget [vom 12. Januar
1600].
Auch sie folgt dem Vorbilde von 1582 (Nr. 69), das sie fast wörtlich reproduziert. Als neue Bestim-
mungen fügt sie eine Aufsicht über das örtliche Almosenwesen durch Bürgermeister und Räte, Schultheißen
und Gerichte am Orte hinzu, die die bisher von den Amtleuten gehandhabte Überwachung ergänzt, dem-
entsprechend die Verkündigung der neugewählten Almosenpfleger nicht nur in der Kirche mit ihren
Presbyterkollegen, sondern auch gesondert auf dem Rathaus. Des weiteren wird eine Stipendienkasse
für 50 Kirchendienerwitwen eingerichtet, deren Versorgung bisher nur ungenügend für die Zeit unmittel-
bar nach dem Tode ihrer Männer (vgl. Nr. 86) und weiter durch Maßnahmen der Classicalconvente
gewährleistet war.
Den inzwischen eingetretenen Veränderungen bei Spitälern und ähnlichen Einrichtungen trägt die
neue Ordnung Rechnung. So ist Handschuhsheim jetzt das einzige Waisenhaus. Von den Hauptspitälern
Heidelberg und St.Johann bei Alzey scheint das letztere neben Branchweiler und Germersheim in ein
Pfründhaus umgewandelt worden zu sein. Sondersiechenhäuser bestehen in Heidelberg (wohl Neuen-
heim) und in Germersheim. Wegen Pestilenzhäusern wird weitere Anstellung angekündigt.
Durch einen Befehl an die Amtleute vom 15. Januar 1600 wird die Einhaltung dieser Ordnung
nachdrücklich eingeschärft.
Bechreibung, Text und Varianten finden sich bei Nr. 55.
96. Kirchenordnung, wie es mit der christlichen lehre, heyligen sacramenten und ceremonien in des
durchleuchtigsten, hochgebornen fürsten und herrn, herrn Friderichs, pfaltzgrafen bey Rhein, des
heyligen römischen reichs ertztruchsessen und churfürsten, hertzogen in Bayern, churfürstenthumb
gehalten wirdt [vom 4. Juli 1601].
Die Vorrede erwähnt die Vorgängerinnen von 1563 und 1585 (Nr. 31 und 82) und motiviert diesen
für Rhein- und Oberpfalz, aber auch für das 1598 heimgefallene Fürstentum Pfalz-Simmern bestimmten
Neudruck, den der Kurfürst ,,durch unsere räth und fürneme theologos erwegen und an etlich wenig orten
verbessern und erkleren“ ließ, mit Mangel an Exemplaren. In der Tat ist weithin das agendarische
Material der Vorbilder übernommen worden. Doch sind die Änderungen auch wieder nicht unerheblich.
Insbesondexe ist die Disposition des Buches durchgreifend umgestaltet worden, was der praktischen
Benutzbarkeit als Kirchenagende gewiß zugute kam. Die Vorgängerin hatte darin viele Mängel, weil sie
sich bei Wandlung des Inhalts allzu sklavisch an die Disposition der Kirchenordnung Ottheinrichs von
1556 (Nr. 7) gehalten hatte.
In unserer Ausgabe sehen wir von einer völligen Reproduktion des Textes ab und bieten nur die von
1563 (Nr. 31) abweichenden Partien.Wörtliche oder nahezu wörtliche Übernahmen markieren wir durch
einen eingerückten Hinweis auf das Vorbild, so daß die neue Disposition klar zutage tritt.
Die Änderungen im Formular tragen vielfach den inzwischen eingetretenen der kirchlichen Praxis
Rechnung. So erscheinen jetzt, entsprechend dem mit einer Generalvisitation von 1593/94 eingeführten
Institutionswerk, in den Städten am Sonntagnachmittag zwei Katechismuspredigten, die erste über
einen kleinen Katechismus, die andere über den großen Heidelberger Katechismus. Auf den Dörfern

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