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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (14. Band): Kurpfalz — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1969

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https://doi.org/10.11588/diglit.30629#0591
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Kirchenordnung 1601

gesetz, das sie dich lehren, und nach dem recht,
das sie dir sagen, soltu dich halten, das du von dem-
selben nicht abweichest weder zur rechten noch zur
lincken. Und wo jemand vermessen handlen würde,
daß er dem priester nicht gehorchet, der daselbst
in deß herren, deines Gottes, ampt stehet, oder dem
richter, der soll sterben. Und solt den bösen auß
Israel thun, das alles volck höre und fürchte sich
und nicht mehr vermessen sey. Deut. 17, vers. 10.
11. 12. 13.
Gehorchet euren lehrern und folget ihnen. Denn
sie wachen uber eure seelen, als die rechenschaft da-
für geben sollen, auf das sie das mit freuden thun
und nicht mit seuftzen. Denn das ist euch nicht gut.
Heb. 13, vers. 17.
Lasset das wort Christi unter euch reichlich woh-
nen in aller weißheit. Lehret und vermahnet euch
selbst mit psalmen und lobgesengen und geistlichen
lieblichen liedern und singet dem herren in eurem
hertzen. Und alles, was ihr thut mit worten oder mit
wercken, das thut alles in dem namen des herren
Jesu und dancket Gott und dem vater durch ihn.
Colos. 3, V. 16. 17.
Die eltesten, die wol fürstehen, die halte man
zwiefacher ehren werdt, sonderlich, da die arbeiten
im wort und in der lehre. 1.Tim. 5, V. 17.
Den schulmeistern und schulfrauen.
Wer ein solches kind aufnimpt in meinem namen,
der nimpt mich auf (spricht der herr Christus). Wer
aber ärgert dieser geringsten einen, die an mich
glauben, dem were besser, das ein mülstein an seinen
halß gehenget würde und erseuft würde im meer,
da es am tiefsten ist. Weh der welt der ärgernuß hal-
ben. Es muß ja ärgernuß kommen, doch wehe dem
menschen, durch welchen ärgernuß kompt. Matth.
18, V. 5. 6. 7.
Wer ein solches kindlein in meinem namen auf-
nimpt, der nimpt mich auf. Und wer mich aufnimpt,
der nimpt nicht mich auf, sondern den, der mich ge-
sandt hat. Marc. 9, vers. 37.

Den schulkindern.
Nemet an meine zucht (spricht die weißheit) lie-
ber dann silber und die lehr achtet höher dann köst-
lich gold. Dann die weißheit ist besser dann perlen.
Und alles, was man wündschen mag, kan ihr nicht
gleichen. Prov. 8, vers. 10. 11.
Wer sich gerne lesst strafen, der wird klug werden.
Wer aber ungestraft wil sein, der bleibet ein narr.
Proverb. 12, vers. 1.
Den eheleuten in gemein.
Die ehe soll ehrlich gehalten werden bey allen und
das ehebet unbefleckt. Die hurer aber und ehebre-
cher wird Gott richten. Heb. 13, V. 4.
63Den ehemännern.
Ihr männer, liebet eure weiber, gleich wie Chri-
stus geliebet hat die gemeine63, und hat sich selbst
für sie gegeben. 64Ephes. 5, V. 25.
Ihr männer, liebet euere weiber und seid nicht
bitter gegen sie. Colos. 3, V. 19.
Ihr männer, wohnet bey euern weibern mit ver-
nunft und gebet dem weiblichen geschlecht65 alß
dem schwechsten werckzeuge seine ehre als auch
miterben der gnaden des lebens, auf das euer gebet
nicht verhindert werde. 1.Pet. 3, vers. 764.
66Den eheweibern.
Ihr weiber, seicl unterthan eueren männern als
dem herren, wie sichs gebüret. Dann der mann ist
des weibes haupt, gleich wie auch Christus das haupt
ist der gemeine, 67und er ist seines leibs heyland.
Aber wie nun die gemeine ist Christo unterthan, also
auch die weiber ihren männern in allen dingen67.
Ephes. 5, vers. 22. 23. 24. Colos. 3, vers. 18.
Die weiber sollen ihren männern unterthan sein,
auf das auch die, so nicht glauben an das wort, durch
der weiber wandel ohne wort gewonnen werden,
wenn sie ansehen ihren keuschen wandel in der
furcht. Welcher geschmuck soll nicht außwendig sein
mit haarflechten und goldumbhencken oder kleider-

63-63 Wörtlich aus 1563, vgl. oben S. 376. 66-66 Wörtlich aus 1563, vgl. oben S. 376.
64-64 Wörtlich aus 1563, vgl. oben S. 376. 67-67 Fehlt 1563.
65 Fehlt 1563.

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