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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Franz, Gunther [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (15. Band = Württemberg, 1. Teil): Grafschaft Hohenlohe — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1977

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https://doi.org/10.11588/diglit.30654#0663
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54. Schul- und G-esangsordmmg samt Yerbesserungen der Kirchenzeremonien 1596

schon am 29. 12. 1596 nm verschiedene Änderungen 14. Assum und Horold in Weikersheim waren
gegen jede Änderung: ,,da man dergleichen exceptionibus stattgebe, alle nun angestellet ordnungen
bald widerumb zu grund gehen und die alte confusio von neuem in schwung gebracht würde“. Graf
Wolfgang bekräftigte, daß eine „durchgehende gleichheit“ in allen Kirchen gehalten werden soll
und keinerlei Ausnahme von der Ordnung gewährt werclen kann 15. Eine gewisse Einschränkung
wurde dem Pfarrer zu Bächlingen im Schreiben vom 24. 1. 1597 allerdings gewährt (Nr. 54 c).

Die Änderung der Zeremonien ließ Graf Wolfgang seine Pfarrer am 2. Juli 1595 „beschließen“.
Am selben Tag noch wurden alle Chorröcke, etwa 20 an der Zahl, zur Weikersheimer Kanzlei ge-
bracht. Auch aus Vorbachzimmern, dessen Pfarrer von Weikersheim und Bartenstein (Waldenbur-
ger Herrschaft) besoldet wurde und wo das Bistum Würzburg Rechte hatte, wurden eigenmächtig
zwei Chorröcke abgeholt 16. Der Graf verbot der Gemeincle mehrmals bei Strafe, dem Befehl des
Würzburger Bischofs zur Beibehaltung des Wetterläutens nachzukommen 17. Obwohl Graf Wolf-
gang 1595 die Administration von Nieclernhall hatte, wollte er dort die Änderungen nicht ohne Zu-
stimmung seines Bruclers Philipp vornehmen 18.

1601 und 1602 wurden besonclers die ersten drei Kapitel der Schulorclnung, dem ersten Teil
des Ordnungswerkes, geändert. Ursache war clie Ansbau des Schulwesens in Weikersheim (Latei-
nische und deutsche Knaben- und Mädchenschulen) und die Bestallung des bedeutenden Musikers
Erasmus Wiclmann (1572-1634) zum Präzeptor an der Lateinschule in Weikersheim am 13. 2. 1602.
Schon am 31. 10. 1602 meldete sich Widmann mit einer ganzen Reihe von Vorschlägen zur Verbes-
serung der Schulordnung 19. Im Dezember erging mit einer Ergänzung der Befehl, die Schulorclnung
zu halten 20.

Ein Gesangbuchentwurf von 1598 ist erhalten (BH 5 g 12):

Psalmen Dauidts und gaistliche lieder, sampt etlichen gebettlein, welche in den kirchen der loehlichen
graveschaft Hohennloe (Weickherßhaimischen teils) ühlich, zusamen gefast etc.

Inhalt: ,,An den christlichen leser“ (8. Oktober 1598), „Vorredt an den christlichen leßer.“ „Volgen die
psalmen Davidts“, Lobwasser und andere Psalmlieder ineinander geordnet, nur Lobwasserpsalmen mit (einstim-
migen) Noten. „Geistliche geseng und lieder“ enthalten Lobgesänge, Katechismusgesänge, Festlieder, Lehr-,
Bet-, Tröst- und Lobpsalmen und Begräbnislieder. „Folgen nun die in dieser loeblichen graveschaft gewohnliche
kirchengebett“, Litanei, Gloria Patri (5 Formen), „Gemein gebett“ und andere Gebete. Im Liederregister sind die
enthaltenen Lieder gekennzeichnet. Es ist nur ein Teil der in der Ordnung vorgeschriebenen Gesänge.

Gesangbuch 1604

Graf Wolfgang beauftragte den 1602 nach Weikersheim gekommenen E.Wiclmann mit der
Bearbeitung des Gesangbuchs. Er solle alle die gebräuchlichen uncl nun festgelegten Lieder in ein
Gesangbuch vereinen und - wie Widmann in der Vorrede schrieb - so bearbeiten, daß sie ,,nicht

14 Schreihen an den Weikersheimer Rat L. C.Hugwer-
ner, Lang LXXII, 7, 9. Mögner hielt am Freitag
Liedpredigten und wollte das passende Lied singen
lassen; er wollte andere Lobwasserpsalmen weiter-
singen; beim Verhör der Kommunikanten und Ab-
solution „So wahr ich leb...“ singen und an einem
Sonntag die 6 Katechismusstücke ganz aufsagen
lassen.

16 Bedenken der Geistlichen an Hugwerner, 31.12.1596,
und Hugwerner an Mögner, 3.1.1597, Lang LXXII,
7.

16 Graf Wolfgang an Graf Georg Friedrich in Walden-
hurg und gleichzeitig in derh humoristischer Form
der Weikersheimer Rat L. C. Hugwerner an den

Waldenburger Kollegen D. Heyner, 3. 7. 1595, PA
93, 4, 1.

17 Mayer in WF 7 (1865-67), 300.

18 Konzeptschreiben von Graf Wolfgang an Graf
Philipp vom 3. 7. 1595, PA 93, 4, 1.

19 Georcj Reichert, Erasmus Widmann (1572-1634).
Stuttgart 1951. (Darstellungen aus der Württ. Ge-
schichte 36.), 23f. Über das Gesangbuch von 1604
S. 71 und 105f.

20 Befehl von Graf Wolfgang, Konzept, 16. 12. 1602,
Weik B I 32, 28b, 22. Hinten ist vermerkt: „Bevelch,
so der schulordnung addirt. 26. Decembris ao. etc.
1603.“ Die Jahreszahl setzt den Jahresbeginn mit
Weihnachten voraus.

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