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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Arend, Sabine [Oth.]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (17. Band, 2. Teilband = Baden-Württemberg, 4): Reutlingen, Ulm, Esslingen, Giengen, Biberach, Ravensburg, Wimpfen, Leutkirch, Bopfingen, Aalen — Tübingen: Mohr Siebeck, 2009

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30657#0101
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Einleitung

Konzeptionelle Übereinstimmungen lassen sich auch mit der Esslinger Zuchtordnung von 1532 feststel-
len.210
Die Ulmer Zuchtordnung von 1558 umfasst Maßgaben zu Kirchen- und Sittenzucht, Gotteslästerung,
Zutrinken und Spielsucht sowie Ehehindernissen und Scheidungsrecht.211 Das Ulmer Regelwerk wurde
1574, 1581 und 1616 in überarbeiteten Fassungen gedruckt, wobei zum Teil erhebliche Veränderungen
vorgenommen wurden: In der Neuauflage von 1574 wurde der Abschnitt vom Zutrinken um zahlreiche
Absätze erweitert sowie eine Kleiderordnung212 hinzugefügt. Die beiden Texte von 1581 und 1616 beinhal-
ten umfangreiche Abschnitte zur heimlichen Eheschließung.
Die beiden Ordnungen von 1558 und 1574 sowie diejenigen von 1581 und 1616 weisen jeweils zahlreiche
Gemeinsamkeiten auf: In den beiden älteren Texten ist die Rede von „ein ehrbarer Rat“, in den beiden
jüngeren wurde diese Wendung durch „unser“ ersetzt. Auch der Umfang variiert: Die Ordnungen von 1558
und 1574 weisen nur 16, die Fassungen von 1581 und 1616 hingegen 20 Kapitel auf. Die Anordnung der
Kapitel weicht ebenfalls zwischen den beiden älteren und den beiden jüngeren Auflagen ab:213

1558/1574
[1.] Vom Gotslösteren, Fluchen etc.
[2.] Vom Zutrincken
[3.] Vom Spilen
[4.] Abmanung der Laster
[5.] Vom Wucher
[6.] Von Hurey

[7.] Vom Eehbruch
[8.] [Von denen, die Ehebruch dulden]
[9.] Von Notzogen
[10.] Von Mägd verfellen
[11.] Von Kupplern
[12.] [Von Winkelehen]
[13.] Von Eeschaiden
[14.] Von sonderung deß Guts
[15.] Der Khinder guts ... aus voriger Eeh
[16.] Von denen, wölche die straff fliehen

210 Siehe unten, S. 335, Nr. 5.
211 Vgl. Köhler, Ehegericht II, S. 78f.
212 Diese wurde nicht in die Edition aufgenommen, weil sie
unmittelbar an mittelalterliche Kleider- und Luxusord-
nungen anknüpft und damit den Charakter einer reinen
Sozialordnung hat. Die Überschriften der ausgelassenen
Kapitel sind unten, S. 223 am Schluss von Anm. x
genannt.

1581/1616
Vom Gottslestern, Fluchen, Schwörn (I.)
Vom Zutrincken (XVII.)
Vom Spilen (XVIII.)
[Von der Laster abmanung] (XIX.)
Vom Wucher (XVI.)
Von Hurerey (IX.)
Von ungebürlichem Verheuraten (X.)
Vonn der Kinder aigenwilliger Ehe (XI.)
Vom Ehebruch (II.)
[Von denen, die Ehebruch dulden] (III.)
Von Notzogen (VII.)
Junckhfrawen oder Mägdt verfellen (VIII.)
Von Kuplern (XIIII.)
[Von falschen Jungfrauen] (XV.)
Von den Winckel Ehen (XII.)
[Von der Verwandtschaftsehe] (XIII.)
Vom Ehescheiden (IIII.)
Von Sönderung des Guts (V.)
Der Kinder Guts halber (VI.)
Von denen, welche die Straff fliehen (XX.)

213 Die Reihenfolge der Kapitel in den Ordnungen von
1581/1616 wurde in der Übersicht derjenigen von
1558/1574 angepasst. Die tatsächliche Anordnung der
Kapitel ist in römischen Ziffern in runden Klammern
angegeben. Nummerirungen und Überschriften in ecki-
gen Klammern finden sich nicht im Original, sie wurden
der Übersichtlichkeit halber von der Bearbeiterin einge-
führt.

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