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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (3. Band): Die Mark Brandenburg, die Markgrafenthümer Ober-Lausitz und Nieder-Lausitz, Schlesien — Leipzig: O.R. Reisland, 1909

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https://doi.org/10.11588/diglit.26784#0473

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Die Standesherrschaften Oberschlesiens.

453

Die Stadt Oppeln.
Vgl. Diplomatische Beiträge (J. E. Böhme). Berlin 1770, IV, S. 120—147.
Soffner, a. a. O. S. 152ff.
Die Stadt Falkenberg.
1552 erhielt Freiherr Balthasar von Pückler die Herrschaft Falkenberg vom König
Ferdinand zum Pfande. Der Pfandherr war Protestant und führte die neue Lehre ein.
Die Stadt Neustadt.
Die Reformation fand schon um 1532 Eingang. Über kaiserliche Privilegien für Neu-
stadt s. Fuchs, 6. Stück, S. 160.
Zur Reformationsgeschichte in Stadt und Herrschaft Neustadt vgl. Weltzel, Gesch.
der Stadt Neustadt in Oberschlesien. Neustadt in Oberschlesien 1870, S. 586 ff. Die Herr-
schaft war von 1558—1562 im Pfandbesitze von Conrad und Valentin Saurma von und zu der
Jeltsch, und von 1562—1597 im Pfandbesitz der Stadt Neustadt. Eine gewisse Bedeutung
erlangte der Pfarrer Johann Heinschmidt. Diesem liess Hynek der Ältere, Herr auf Freuden-
thal und Goldstein (vgl. unten) zehn Fragen zur Beantwortung vorlegen, welche neun Theologen
der Umgegend gestellt hatten. Als Heinschmidt auf Grund seiner Antwort für einen heim-
lichen Calvinisten erklärt wurde, berief ihn Hynek zum Dekan in seiner Herrschaft. Über den
Kryptocalvinismus in Neustadt vgl. Correspondenzbl. d. Ver. f. d. Gesch. der Kirche Schlesiens
4, S. 150 ff.
Die Stadt Oberglogau.
Auch hier war die Reformation eingedrungen. (Fuchs, 4. Stück, S. 19.) Die Stadt
Oberglogau hatte 1555 von der Königin Isabella einen Freiheitsbrief erhalten, wonach die
Stadt Macht haben solle, für ewige Zeiten in der Stadt eine evangelische Kirche zu bauen,
Prediger zu berufen, Schulen anzulegen und das Bürgerrecht zu gewähren. (Fuchs, 4. St.,
S. 20; Buckisch, Relig.-Akt. Vol. II C. XXIV, m. 1.) Kaiser Maximilian II. hatte 1572
der Stadt ihre Religionsfreiheit durch ein Reskript bestätigt. (Fuchs, 4. St., S. 20. Zur
Geschichte der Reformation in Oberglogau s. insbesondere auch Hensel, a: a. O. S. 229 ff.)
Die Stadt Kosel.
Auch hier fand die Reformation Eingang; das Gleiche gilt für:
Die Stadt Ratibor.
(Vgl. Weltzel, Gesch. der Stadt Ratibor. Ratibor 1861); und für:
Die Stadt Sohrau.
(Vgl. Weltzel, Gesch. der Stadt Sohrau in Oberschlesien. Sohrau in Oberschlesien
1888, S. 363 ff.)

Die Standesherrschaften Oberschlesiens.
I. Pless.
Litteratur: Fuchs, Fortgesetzte Materialien zur evangel. Religionsgesch. Ober-
schlesiens. Pless 1774. Eberlein, Silesiaca S. 234.
Die Herrschaft kaufte 1517 Alexius Thurzo von Bethlemsfelde von Herzog Casimir,
überliess sie aber an Hans Thurzo. Schon um diese Zeit soll die Reformation eingedrungen
 
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