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Lysippos
zitierten Komikerstellen auf fr. 1 col. II 28-37 beschränkt sind, das wie ein
excerptum über die Zahl der Komödien-Agone aussieht (vgl. Perrone 2009,
115 und Montana 20122, 238-9).
Interpretation Es geht um die Richter an den Komödien-Agonen, deren Zahl
für einen anonymen Komödiendichter (com. adesp. fr. 1033) vier beträgt, für
Lysippos und Kratinos (Cratin. fr. 177 [Ploutoi]) dagegen fünf (zur Richterzahl
vgl. Pickard-Cambridge 19682, 98 A. 4: „A passage of un unknown literary
critic of about the second Century B. C. [...] though very corrupt, seems to
show that Lysippus in his Βάκχαι and Cratinus in his Πλούτοι spoke of five
judges, though the preceding words may refer to some later period in which
there were four judges of comedy“; vgl. auch Arrighetti 1971/74). Unter den
Komikern hatte sich bereits Epicharmos für die Zahl der Wettkampf-Richter
interessiert (Epich. fr. 237 έν πέντε κριτάν γούνασι κεΐται ,es liegt in den Knien
der fünf Richter“, eine in Zenob. vulg. III 64 überlieferte, nach homerischem
Muster - vgl. Hom. P 514, Y 435, α 267. 400, π 129 θεών έν γούνασι κεΐται -
geprägte, sprichwörtliche Redewendung; vgl. auch Sud. ε 1425; für die fünf
Richter auch in der sizilischen Komödie vgl. Hsch. π 1408, hierzu aber Willi
2008, 160 A. 144: „Die von Cantarella [Cantarella 1969, 317-8] und Guardi
[Guardi 1980, 27-9] angenommene Existenz eines dramatischen Agons in
Syrakus bleibt allerdings trotz Epich. fr. 237 und Hsch. π 1408, s.v. πέντε
κριταί, unsicher“).
Daß dem Lysippos- und Kratinos-Zitat dieselbe Redewendung zugrunde
liegt wie dem Epicharmos-Fragment, ist nicht auszuschließen. In diesem Fall
hätten wir mit einer metatheatralischen Aussage zu tun, die in einem paraba-
tischen Kontext gut vorstellbar wäre (zumal in einer vom Titel für dionysische
Themen günstigen Komödie wie den Bakchai: dies gilt natürlich auch für
andere mögliche Kontexte für das Zitat).
Lysippos
zitierten Komikerstellen auf fr. 1 col. II 28-37 beschränkt sind, das wie ein
excerptum über die Zahl der Komödien-Agone aussieht (vgl. Perrone 2009,
115 und Montana 20122, 238-9).
Interpretation Es geht um die Richter an den Komödien-Agonen, deren Zahl
für einen anonymen Komödiendichter (com. adesp. fr. 1033) vier beträgt, für
Lysippos und Kratinos (Cratin. fr. 177 [Ploutoi]) dagegen fünf (zur Richterzahl
vgl. Pickard-Cambridge 19682, 98 A. 4: „A passage of un unknown literary
critic of about the second Century B. C. [...] though very corrupt, seems to
show that Lysippus in his Βάκχαι and Cratinus in his Πλούτοι spoke of five
judges, though the preceding words may refer to some later period in which
there were four judges of comedy“; vgl. auch Arrighetti 1971/74). Unter den
Komikern hatte sich bereits Epicharmos für die Zahl der Wettkampf-Richter
interessiert (Epich. fr. 237 έν πέντε κριτάν γούνασι κεΐται ,es liegt in den Knien
der fünf Richter“, eine in Zenob. vulg. III 64 überlieferte, nach homerischem
Muster - vgl. Hom. P 514, Y 435, α 267. 400, π 129 θεών έν γούνασι κεΐται -
geprägte, sprichwörtliche Redewendung; vgl. auch Sud. ε 1425; für die fünf
Richter auch in der sizilischen Komödie vgl. Hsch. π 1408, hierzu aber Willi
2008, 160 A. 144: „Die von Cantarella [Cantarella 1969, 317-8] und Guardi
[Guardi 1980, 27-9] angenommene Existenz eines dramatischen Agons in
Syrakus bleibt allerdings trotz Epich. fr. 237 und Hsch. π 1408, s.v. πέντε
κριταί, unsicher“).
Daß dem Lysippos- und Kratinos-Zitat dieselbe Redewendung zugrunde
liegt wie dem Epicharmos-Fragment, ist nicht auszuschließen. In diesem Fall
hätten wir mit einer metatheatralischen Aussage zu tun, die in einem paraba-
tischen Kontext gut vorstellbar wäre (zumal in einer vom Titel für dionysische
Themen günstigen Komödie wie den Bakchai: dies gilt natürlich auch für
andere mögliche Kontexte für das Zitat).