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Breitenstein, Mirko
Vier Arten des Gewissens: Spuren eines Ordnungsschemas vom Mittelalter bis in die Moderne : mit Edition des Traktats De quattuor modis conscientiarum — Klöster als Innovationslabore, Band 4: Regensburg: Schnell + Steiner, 2017

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https://doi.org/10.11588/diglit.49623#0078
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4. DER TRAKTAT DE QUATTUOR
MODIS CONSCIENTIARUM

4.1 Entstehung und Zuschreibung
Der Traktat Von den vier Arten der Gewissen ist ein Text des 12. Jahrhunderts.
Eine spätere Entstehung kann aufgrund der handschriftlichen Überlieferung fak-
tisch ausgeschlossen werden, eine frühere ist durch die Rekurse auf bzw. Paralle-
len zu authentischen und datierten Schriften Bernhards von Clairvaux un-
wahrscheinlich. Der terminus post quem des Textes wird durch ein Zitat aus der
23. Hoheliedpredigt Bernhards bestimmt, für die eine Entstehung um 1136
angenommen wird.1 Da die ältesten Handschriften bisher nur recht grob der
zweiten Hälfte des 12. Jahrhundert zugewiesen wurden (Amiens [Am], Cava di
Tirreni [Ca], Florenz [Fz], Soissons [Soz]), ist der zeitliche Rahmen, innerhalb
dessen die Abfassung des Textes angenommen werden kann, noch weit.
Von der kaum bestreitbaren Annahme abgesehen, dass es sich bei dem Verfas-
ser um einen Religiösen gehandelt haben muss, bleibt jedoch unklar, wo die Ent-
stehung des Textes regional und institutionell zu verorten ist. Die räumliche Ver-
breitung der Handschriften gibt hier kaum belastbare Hinweise. Zwar kann ein
Schwerpunkt der Überlieferung - darunter mit jenen aus Amiens und Soissons
zwei der ältesten Handschriften - dem nordostfranzösischem Raum zugeordnet
werden (Am, Charleville-Mezieres [Ch], Metz [Met], Soi), doch stammt eine
weitere der frühen Handschriften aus der Benediktinerabtei von Cava (Ca) und
eine aus Florenz (Fi).
Zwei Thesen scheinen hier mehr oder weniger tragfähig. Beide Szenarien
gründen in gleicher Weise auf Spekulationen und bleiben dabei hypothetisch, da
die tatsächlichen Geschehensabläufe sich nach derzeitigem Kenntnisstand nicht
erhellen lassen. Wir sind mit Texten konfrontiert, deren Geschichte nicht evident
ist, sondern einzig durch Abwägung mehr oder minder plausibler Möglichkeiten
erschlossen werden kann.

1 Der Sermo super Cantica canticorum XXIII zählt zu den frühen Predigten des Zyklus, vgl. J.
Leclercq, Recherches sur les sermons sur les cantiques 4, S. 229-31 und passim. Die ebenfalls
präsente dritte Predigt des AuferstehungsZyklus lässt sich hingegen nicht datieren. Wenig plau-
sibel erscheint es hingegen, eine Abhängigkeit der Hoheliedpredigt vom Gewissenstraktat an-
zunehmen.
 
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