Einleitung
71
3.3. Die Edition in Text und Gestalt
3.3.1. Gliederung, Form, Apparate
Die Statuten der Jahre 1251, 1271, 1290, 1304, 1324, 1340 und 1348 sind als Be-
schlüsse der wilhelmitischen Generalkapitel chronologisch eindeutig zuordenbar.
Sie bilden den Hauptbestandteil der Edition. Die Statuten von Rom, bei denen ei-
ne zeitliche Einordnung nicht möglich war, sind deshalb dem Bereich der Dubia
beigegeben. Hier befinden sich auch die Statutensammlungen I-K, bei denen es
sich möglicherweise um Provinzialstatuten handelt.149
Die der Edition zugrunde liegende Statutennummerierung mit Variablen (A-
K) und mit arabischen Zahlen entspricht ausdrücklich nicht der Kapitelzählung
in den Handschriften. Auch ist sie nicht einer der Leithandschriften entnommen.
Weil allen Handschriften vielmehr eine deutliche Heterogenität zu eigen ist und
zahlreiche Statuten zusätzlich weder Titel noch Zählung aufweisen, ist die Zäh-
lung in der Edition zur besseren Orientierung für den Nutzer eingeführt worden.
Sie gliedert sich wie folgt:
Statuten von 1251
A.1-87
Statuten von 1271
B.l-38
Statuten von 1290
C.l-2
Statuten von 1304
D.l-5
Statuten von 1324
E.l-5
Statuten von 1340
F.l-13
Statuten von 1348
G.l-32
Statuten von Rom
H.l-10
Statuten vor 1305
1.1-25
Statuten von 1305
J.l-8
Statuten ohne Zuordnung
K.l-5
Statuten ohne Titel sind zugunsten einer fokussierten Suche und besseren Hand-
habung, auch des Inhaltsverzeichnisses, im lateinischen Text mit <sine titulo>, in
der Übersetzung jedoch mit zugewiesenen, inhaltserschließenden deutschen Ti-
teln überschrieben.
149 Vgl. erneut die Ausführungen in dieser Einleitung, oben, S. 44-45.
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3.3. Die Edition in Text und Gestalt
3.3.1. Gliederung, Form, Apparate
Die Statuten der Jahre 1251, 1271, 1290, 1304, 1324, 1340 und 1348 sind als Be-
schlüsse der wilhelmitischen Generalkapitel chronologisch eindeutig zuordenbar.
Sie bilden den Hauptbestandteil der Edition. Die Statuten von Rom, bei denen ei-
ne zeitliche Einordnung nicht möglich war, sind deshalb dem Bereich der Dubia
beigegeben. Hier befinden sich auch die Statutensammlungen I-K, bei denen es
sich möglicherweise um Provinzialstatuten handelt.149
Die der Edition zugrunde liegende Statutennummerierung mit Variablen (A-
K) und mit arabischen Zahlen entspricht ausdrücklich nicht der Kapitelzählung
in den Handschriften. Auch ist sie nicht einer der Leithandschriften entnommen.
Weil allen Handschriften vielmehr eine deutliche Heterogenität zu eigen ist und
zahlreiche Statuten zusätzlich weder Titel noch Zählung aufweisen, ist die Zäh-
lung in der Edition zur besseren Orientierung für den Nutzer eingeführt worden.
Sie gliedert sich wie folgt:
Statuten von 1251
A.1-87
Statuten von 1271
B.l-38
Statuten von 1290
C.l-2
Statuten von 1304
D.l-5
Statuten von 1324
E.l-5
Statuten von 1340
F.l-13
Statuten von 1348
G.l-32
Statuten von Rom
H.l-10
Statuten vor 1305
1.1-25
Statuten von 1305
J.l-8
Statuten ohne Zuordnung
K.l-5
Statuten ohne Titel sind zugunsten einer fokussierten Suche und besseren Hand-
habung, auch des Inhaltsverzeichnisses, im lateinischen Text mit <sine titulo>, in
der Übersetzung jedoch mit zugewiesenen, inhaltserschließenden deutschen Ti-
teln überschrieben.
149 Vgl. erneut die Ausführungen in dieser Einleitung, oben, S. 44-45.