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Einleitung
Als Leithandschrift der Edition wurde für die Statuten von 1271-1324 der Text-
zeuge M2 gewählt, da er die meisten und ausführlichsten Einträge besitzt. Aus den
gleichen Gründen dient für die Statuten von 1251, 1340 und 1348 der Textzeuge
C als Leithandschrift. Die Überschriften der einzelnen Paragraphen entsprechen
denjenigen der jeweiligen Leithandschrift oder sind im Falle eines Fehlens (wie
oben ausgeführt) vom Editor zugewiesen.
Weil Ml und A2, wie ebenfalls oben schon anskizziert, als Transkripte von M2
und Al erkennbar sind, können sie in diesem Apparat mehrheitlich unberücksich-
tigt bleiben.
Übernahmen aus anderen Vorlagen, namentlich aus den Gesetzeswerken weite-
rer Orden, etwa der Zisterzienser und Dominikaner und der Benediktsregel, sind
in Kursivschrift wiedergegeben.
Dem Text sind zwei Anmerkungsapparate beigeordnet: Zum einen ist dies ein
kritischer Apparat, der sich unterhalb des lateinischen Quelltextes befindet. Dar-
in werden differente Titel der einzelnen Statuten und sämtliche Varianten der an-
deren Handschriften erfasst. Einfache Wortdrehungen wurden dabei nur aufge-
nommen, wenn sie mögliche Rückschlüsse auf Verwandtschaften oder zumindest
Ähnlichkeitsfamilien der Manuskripte zulassen. Eigentümlichkeiten der Hände
sind im Apparat ebenso nachgewiesen. Sie wurden mit sic! gekennzeichnet. Zum
anderen findet sich unterhalb der deutschen Übersetzung ein Zitations- und Er-
klärungsapparat. Dieser Apparat enthält namentlich Referenzstellen aus der Be-
nediktsregel und den Statutenwerken anderer Orden. Auch finden sich darin Ver-
ständnishilfen als Angebot für den Leser.
3.3.2. Interpunktion, Polygraphien und Normalisierungen
Die Interpunktion erfolgt in der Regel entsprechend den Vorgaben der Leithand-
schriften M2 und C. Kommata sind ebenda nur selten vorhanden und werden
auch in der Edition vorsichtig verwendet. Dennoch sind in einigen Fällen nicht
zwangsweise notwendige Satzteichen gesetzt worden, um das Verständnis zu er-
leichtern.
Die Polygraphien auch innerhalb der jeweiligen Leithandschriften M2 und C
(etwa: adm- / amm-) wurden weitestgehend beibehalten; diejenigen der anderen
Textzeugen im kritischen Apparat ausgewiesen.
Einleitung
Als Leithandschrift der Edition wurde für die Statuten von 1271-1324 der Text-
zeuge M2 gewählt, da er die meisten und ausführlichsten Einträge besitzt. Aus den
gleichen Gründen dient für die Statuten von 1251, 1340 und 1348 der Textzeuge
C als Leithandschrift. Die Überschriften der einzelnen Paragraphen entsprechen
denjenigen der jeweiligen Leithandschrift oder sind im Falle eines Fehlens (wie
oben ausgeführt) vom Editor zugewiesen.
Weil Ml und A2, wie ebenfalls oben schon anskizziert, als Transkripte von M2
und Al erkennbar sind, können sie in diesem Apparat mehrheitlich unberücksich-
tigt bleiben.
Übernahmen aus anderen Vorlagen, namentlich aus den Gesetzeswerken weite-
rer Orden, etwa der Zisterzienser und Dominikaner und der Benediktsregel, sind
in Kursivschrift wiedergegeben.
Dem Text sind zwei Anmerkungsapparate beigeordnet: Zum einen ist dies ein
kritischer Apparat, der sich unterhalb des lateinischen Quelltextes befindet. Dar-
in werden differente Titel der einzelnen Statuten und sämtliche Varianten der an-
deren Handschriften erfasst. Einfache Wortdrehungen wurden dabei nur aufge-
nommen, wenn sie mögliche Rückschlüsse auf Verwandtschaften oder zumindest
Ähnlichkeitsfamilien der Manuskripte zulassen. Eigentümlichkeiten der Hände
sind im Apparat ebenso nachgewiesen. Sie wurden mit sic! gekennzeichnet. Zum
anderen findet sich unterhalb der deutschen Übersetzung ein Zitations- und Er-
klärungsapparat. Dieser Apparat enthält namentlich Referenzstellen aus der Be-
nediktsregel und den Statutenwerken anderer Orden. Auch finden sich darin Ver-
ständnishilfen als Angebot für den Leser.
3.3.2. Interpunktion, Polygraphien und Normalisierungen
Die Interpunktion erfolgt in der Regel entsprechend den Vorgaben der Leithand-
schriften M2 und C. Kommata sind ebenda nur selten vorhanden und werden
auch in der Edition vorsichtig verwendet. Dennoch sind in einigen Fällen nicht
zwangsweise notwendige Satzteichen gesetzt worden, um das Verständnis zu er-
leichtern.
Die Polygraphien auch innerhalb der jeweiligen Leithandschriften M2 und C
(etwa: adm- / amm-) wurden weitestgehend beibehalten; diejenigen der anderen
Textzeugen im kritischen Apparat ausgewiesen.