Metadaten

Sonntag, Jörg [Hrsg.]; Verlag Schnell & Steiner [Hrsg.]; Ziegler, Thomas A. [Bearb.]
Die Statuten der Wilhelmiten (1251-1348): Zeugnisse der Verfassung eines europäischen Ordens : Edition und Übersetzung — Klöster als Innovationslabore, Band 5: Regensburg: Schnell + Steiner, 2019

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.53725#0353
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Edition

349

J.3: Von denen, die weggeschickt werden
Durch Beschluss verkünden wir, dass kein Bruder, der wegen seiner Schuld des
Hauses verwiesen wurde, zu ebendiesem und in dessen Terminierbezirk zurück-
kehren darf, es sei denn mit der brieflich ausgewiesenen Lizenz des Herrn Pro-
vinzials. Den Prioren schreiben wir vor, dass sie diese Brüder nicht aufnehmen
sollen, es sei denn aufgrund der genannten Briefe.
Wir legen fest, dass im Übrigen keiner rechtswidrig in unseren Orden aufge-
nommen wird.

J.4: Vom Kollektengebet für den heiligen Wilhelm
UND VON DEN FESTEN DER VIER KIRCHENLEHRER
Es wird festgelegt und angeordnet, dass, wann immer die Messe für die selige
Jungfrau im Konvent zelebriert wird, das drittletzte Kollektengebet für den seli-
gen Wilhelm, unseren Patron, gesungen wird.
Ferner (wird festgelegt), dass gemäß der Ordnung des Papstes Bonifaz die Feste
der vier Kirchenlehrer, deren Namen diese sind: Gregor, Hieronymus, Ambrosi-
us, Augustinus, wie die Apostelfeste durchgeführt werden.
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften