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Anzulewicz, Henryk; Breitenstein, Mirko [Editor]; Melville, Gert [Editor]
Die Wirkmacht klösterlichen Lebens: Modelle - Ordnungen - Kompetenzen - Konzepte — Klöster als Innovationslabore, Band 6: Regensburg: Schnell + Steiner, 2020

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.54634#0143
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Die Wirtschaftsformen des Zisterzienserordens I 139

rung beauftragten Mönche hatten die Offizialen und Konversen - soweit sie
einzelnen Grangien vorstanden - regelmäßig Rechnung zu legen. Die Einkünfte
waren genau zu verzeichnen unter Angabe von Art, Menge, Tag, Empfänger,
Herkunft der Zahlung, des betreffenden Zeitraums. Diese Informationen waren
zusammenzufassen und mit den jeweiligen Ausgaben dem Abt und dem consilio
domus in jedem Quartal vorzulegen, so dass dieses Führungsgremium der Abtei
zu jeder Zeit über die wirtschaftliche Lage des Hauses informiert war.63 Ent-
scheidungen über die Wirtschaftsführung wurden also auf der Basis genauer
Daten gefällt. Ein etwas abgeändertes Prozedere wurde von Lexington dem
Kloster Furness auferlegt. Neben der normalen Buchführung sollte hier der Ge-
hilfe des Klosters ein contrascriptum haben, in dem alle Geschäftsvorgänge ge-
nau aufgezeichnet werden sollten. Bei den Abrechnungen des Schatzmeisters
und des Cellerars sollten dann die Posten von zwei Mönchen unabhängig vonei-
nander verzeichnet werden. Dieser Kontrollmechanismus der unabhängigen
doppelten Aufzeichnungen war im englischen Schatzamt seit dem 12. Jahrhun-
dert üblich, während der contrarotulus in der englischen Zollverwaltung ver-
mutlich im 13. Jahrhundert eingeführt wurde.64 65 Diese Parallelen sind nicht zu-
fällig, denn obwohl Lexington seine Karriere als Abt von Clairvaux beendete,
behielt er doch immer seine Beziehungen nach England, wo einer seiner Brüder
ein hoher Kronrichter, ein anderer Truchsess des königlichen Haushalts und ein
dritter Bischof von Lincoln war. Diese Konstellation war ideal für einen Infor-
mationsaustausch über Verwaltungsverfahren. Wenn auch offen bleiben muss,
in welcher Richtung ein derartiger Austausch erfolgte, und wenn auch nicht
bekannt ist, ob sich Lexingtons Reformversuche auf Dauer durchsetzen konn-
ten, steht doch außer Zweifel, dass in vielen Zisterzen - Frauen- wie auch Män-
nerklöstern - bis in das späte Mittelalter hinein eine sorgfältige Rechnungs-

63 Ebd.,S. 193.
64 Ebd.,S. 203-204.
65 Rechnungsbücher aus Zisterzienserklöstern: The Account-Book of Beaulieu Abbey, hg. von
Stanley Hockey (Camden Society 4th series 16), London 1975; Charles Talbot, The Ac-
count Book of Beaulieu Abbey, in: Citeaux in de Nederlanden 9, 1958, S. 189-201, hier
S. 194-196; Bruch, Die Zisterze Kaisheim (wie Anm. 2), S. 68-73; Hektor Ammann, Klöster
in der städtischen Wirtschaft des ausgehenden Mittelalters, in: Georg BoNER/Heinrich
Meng (Hgg.), Festgabe Otto Mittler (Argovia 72), Aarau 1960, S. 102-133, hier: S. 108. Die
Voraussetzung war eine genaue Aufstellung des Besitzes mit Angaben zu Höhe und Daten
der zu erwartenden Einkünfte, de Dion (Hg.), Cartulaire de l’abbaye de Porrois (wie
Anm. 2), S. 15-20; Chevalier, L’abbaye de Notre-Dame de Valcroissant (wie Anm. 4), S. 11;
Landbuch des Klosters Zinna, ed. Ribbe/Schultze (wie Anm. 30), S. 12; Das Zinsregister
des Klosters Marienstern, hg. von Walter HAUPT/Joachim Huth (Schriftenreihe des Insti-
tuts für sorbische Volksforschung 6), Bautzen 1957, S. 29—101 führt den nach Orten aufgelis-
teten Klosterbesitz mit Nennung der jeweils Zinspflichtigen auf. Alfred Heidacher, Die
 
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