III.2. Provenienz, Sprache, Datierung: Die handschriftliche Überlieferung
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der in einer Großzahl der Handschriften überlieferten Schreiber- oder Besitzvermer-
ke, die sich in Form von Anmerkungen am Textbeginn, -ende oder am Seitenrand im
laufenden Haupttext erhalten haben, lassen sich nämlich genauere Aussagen über die
„soziale Provenienz“ der Codices treffen. In Bezug auf die Entstehungskontexte
eröffnet sich dabei ein erstaunlich differenziertes Panorama.27
Provenienz lateinischer Handschriften nach
Schreiber- und Besitzvermerken
(Nennung der Gruppen in alphabetischer Reihenfolge)
■ Augustiner-Chorherren (inkl.
Windesh. Kongreg.)
■ Benediktinerklöster
■ Domkanoniker/Kleriker
■ Gele hrte/Universität/B ärger
■ Kreuzherren
■ OCarm
■ OCart
■ OCist
■ OESA
■ OFM (w/m)
■ OP
■ OPraem
■ Provenienz unklar
■ Ritterorden
Abb. 9: Provenienz lateinischer Handschriften nach Schreiber- und Besitz vermerken.
Zunächst erscheint es im Hinblick auf die Biographie des Thomas von Cantimpre
zwar folgerichtig, dass von 97 zuordnungsfähigen Handschriften 11 (ca. 11%) domi-
nikanischer Provenienz sind28 sowie 14 Codices (ca. 14%) aus Gemeinschaften der
Augustiner-Chorherren kommen.29 Sie bilden aber keinesfalls eine prominente „Spit-
27 Die folgende Zusammenstellung basiert auf Informationen zu den Schreibern, Besitzern und Ins-
titutionen der Handschriften zu ihrer Entstehungszeit. Konnte nur ein späterer Besitzer ermittelt
werden, nicht aber derjenige aus der Entstehungszeit des Codex (z. B. die Handschriften aus Upp-
sala), wurde die Handschrift unter „Provenienz unklar“ eingeordnet. Erfolgte ein Besitzwechsel,
wurde der erste Besitzer vermerkt (Ausnahmen: Manuskripte, die im Auftrag einer Gruppe [z. B.
adelige Besitzer] explizit für eine andere [z. B. Kloster] etwa als Schenkung angefertigt wurden.)
Wechselte ein Kloster seine Ordenszugehörigkeit, wurde die Handschrift ihrem Entstehungsdatum
entsprechend zeitlich zugeordnet. Für 26 Handschriften konnte keine eindeutige Provenienzzuord-
nung aus der Entstehungszeit vorgenommen werden.
28 Abweichend sogar nur 10, wenn man die Handschrift aus Bologna, die ja ursprünglich aus dem
Besitz eines Bischofs kam, der Gruppe der Kleriker zurechnet.
29 Bei dieser Gruppe ist allerdings zu berücksichtigen, dass etliche Handschriften aus Konventen
stammen, die der Windesheimer Kongregation angehörten. Sie wurden nicht als eigene Kategorie
gewertet. S. zur Rezeption des „Bienenbuchs“ in den Reformklöstern der Winderheimer Kongre-
gation Stutvoet-Joanknecht, Der byen boeck, S. 129-154 sowie grundlegend zum Buchgebrauch
der Windesheimer Konvente Kock, Buchkultur und Staubach, Von Deventer nach Windesheini.
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der in einer Großzahl der Handschriften überlieferten Schreiber- oder Besitzvermer-
ke, die sich in Form von Anmerkungen am Textbeginn, -ende oder am Seitenrand im
laufenden Haupttext erhalten haben, lassen sich nämlich genauere Aussagen über die
„soziale Provenienz“ der Codices treffen. In Bezug auf die Entstehungskontexte
eröffnet sich dabei ein erstaunlich differenziertes Panorama.27
Provenienz lateinischer Handschriften nach
Schreiber- und Besitzvermerken
(Nennung der Gruppen in alphabetischer Reihenfolge)
■ Augustiner-Chorherren (inkl.
Windesh. Kongreg.)
■ Benediktinerklöster
■ Domkanoniker/Kleriker
■ Gele hrte/Universität/B ärger
■ Kreuzherren
■ OCarm
■ OCart
■ OCist
■ OESA
■ OFM (w/m)
■ OP
■ OPraem
■ Provenienz unklar
■ Ritterorden
Abb. 9: Provenienz lateinischer Handschriften nach Schreiber- und Besitz vermerken.
Zunächst erscheint es im Hinblick auf die Biographie des Thomas von Cantimpre
zwar folgerichtig, dass von 97 zuordnungsfähigen Handschriften 11 (ca. 11%) domi-
nikanischer Provenienz sind28 sowie 14 Codices (ca. 14%) aus Gemeinschaften der
Augustiner-Chorherren kommen.29 Sie bilden aber keinesfalls eine prominente „Spit-
27 Die folgende Zusammenstellung basiert auf Informationen zu den Schreibern, Besitzern und Ins-
titutionen der Handschriften zu ihrer Entstehungszeit. Konnte nur ein späterer Besitzer ermittelt
werden, nicht aber derjenige aus der Entstehungszeit des Codex (z. B. die Handschriften aus Upp-
sala), wurde die Handschrift unter „Provenienz unklar“ eingeordnet. Erfolgte ein Besitzwechsel,
wurde der erste Besitzer vermerkt (Ausnahmen: Manuskripte, die im Auftrag einer Gruppe [z. B.
adelige Besitzer] explizit für eine andere [z. B. Kloster] etwa als Schenkung angefertigt wurden.)
Wechselte ein Kloster seine Ordenszugehörigkeit, wurde die Handschrift ihrem Entstehungsdatum
entsprechend zeitlich zugeordnet. Für 26 Handschriften konnte keine eindeutige Provenienzzuord-
nung aus der Entstehungszeit vorgenommen werden.
28 Abweichend sogar nur 10, wenn man die Handschrift aus Bologna, die ja ursprünglich aus dem
Besitz eines Bischofs kam, der Gruppe der Kleriker zurechnet.
29 Bei dieser Gruppe ist allerdings zu berücksichtigen, dass etliche Handschriften aus Konventen
stammen, die der Windesheimer Kongregation angehörten. Sie wurden nicht als eigene Kategorie
gewertet. S. zur Rezeption des „Bienenbuchs“ in den Reformklöstern der Winderheimer Kongre-
gation Stutvoet-Joanknecht, Der byen boeck, S. 129-154 sowie grundlegend zum Buchgebrauch
der Windesheimer Konvente Kock, Buchkultur und Staubach, Von Deventer nach Windesheini.