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Bandini, Ditte [Hrsg.]; Hinüber, Oskar von [Hrsg.]; Dickoré, Wolf Bernhard [Hrsg.]
Die Felsbildstationen Shing Nala und Gichi Nala — Materialien zur Archäologie der Nordgebiete Pakistans, Band 4: Mainz, 2001

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https://doi.org/10.11588/diglit.37089#0126
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ZU DEN BRAHMI-INSCHRIFTEN VON GICHI NALA

OSKAR VON HINÜBER

Die Station Gichi Nala umfaßt etwa 300 Brähml-Inschriften, von denen ungefähr 100 für eine Lesung zu stark be-
schädigt oder unvollständig sind. Aus den verbleibenden Inschriften haben knapp 50 oder ein Viertel einen deut-
lich buddhistischen Inhalt. Siebenmal sind ornamentale Zeichen verwendet (59:2; 78:4; 79:1; 88:1; 117:1; 130:4;
147:1). Der zeitliche Rahmen entspricht dem der Inschriften von Shing Nala und Shatial.
Auffällig zahlreich sind unter den buddhistischen Inschriften Anrufungen an den Buddha mit gut 20 Beispielen,
gelegentlich zugleich an den Dharma und den Samgha (67:1; 97:3). Vielleicht zweimal findet sich namo sarvabud-
dhäya (64:2; 46:3?), wobei der fehlerhafte, auch in Hodar 65:24 bezeugte dat. Sg. durch die häufige Formel namo
buddhäya bedingt ist.
Gelegentlich werden Tathägatas namentlich genannt. Zweimal ist der auch in anderen Stationen von Reisenden an-
gerufene Ratnasikhin erwähnt (6:4; 55:2). Der Name dieses offensichtlich recht beliebten Tathägata eröffnet im
Suvarnaprabhäsottamasütra die Namensliste des Buddha-bodhisattva-nämasamdhäranaparivarta (Suv 119,10).
Emen ungewöhnlich langen Namen enthält die Inschrift 1:1 mit Ratnakusumagunasägaravedüryakanakagirisuva-
makämcanaprabhäsasrl.
Der Name des Tathägata Singhavikri[di]taräja (6:7) ist nach dem im BHSD verzeichneten Simhavikridita wohl so
herzustellen, da vikrlta “verkauft” keinen Sinn in einem Tathägata-Namen ergeben würde. Zugleich erweist diese
Inschrift Siiighavikrlditaräja gegen BHSD als Tathägata. Er ist in eine der innerhalb der Inschriften seltenen Dhä-
rani eingebettet. In der nicht ausgeführten Inschrift 67:5 war die Anrufung eines Tathägata beabsichtigt. Mit Nitya-
prahasitapramuditendriya (6:5) wird schließlich ein Bodhisatva erwähnt.
Wenn in der namo-Formel allein ein Name steht, läßt sich nicht entscheiden, ob ein Tathägata oder Bodhisatva
gemeint ist: Caksuparisodhanaräja (55:3); Sminasena(?) (99:2) und Sutapriya(?) (99:3). Die Namen von Tathäga-
tas oder Bodhisatvas in den Inschriften 6:13, 38:14, 45:7 und 81:2 sind nicht mehr lesbar.
Mehrfach wird der Wortlaut dharmahetuvarada (1:3; 1:4; 1:7; 24:1) wiederholt, dessen Bedeutung ebenso unklar
ist wie sein buddhistischer Inhalt sicher.
Vierzehn Stifterinschriften enthalten die devadharma-Formel, wobei vielleicht dreimal ein Eigenname fehlt (6:9;
6:10; 44:1?). Ganz aus dem Rahmen fällt eine dieser Inschriften (153:3), die mit sri beginnt und in der statt des
Namens ein Pronomen tasya “dessen” steht. Da die devadharma-Inschrift 3:14 zu beiden Seiten des Stüpas steht,
ist sie, wie auch in einigen Fällen in Shing Nala (S. 51), erst nach der Vollendung der Zeichnung angebracht.
Die entsprechende Stiftungsformel, in der krta “gemacht” verwendet ist, erscheint siebenmal. Nur in der Inschrift
des Vuge (84:1) fehlt das Pronomen mayä hier ebenso wie in seiner Inschrift in Hodar 49:1.
Einige Mönche sind namentlich genannt: Priyamitra (101:1), der auch als äcärya bezeichnet wird (157:3) und der
auch aus Chilas bekannt ist, Pürna (154:6) und Präna (157:18), der kaum mit Präna(vlra) (39:1) identisch sein
dürfte.
Bisher ohne Parallele ist die Erwähnung eines Klosters: Bhadrarajnamksatravavihära (15:1). Auch die mögliche
Lesung Udra- “Orissa” am Beginn des Namens würde keine Deutung erschließen. Das Wort ksatrapa allein
erscheint nochmals isoliert in einer Inschrift (45:3). Der Kontext eines zweiten Titels, bhatäraka (94:1), ist zer-
stört.
In den Bereich hinduistischer Titel gehören brähmana (104:1) und vipra (95:7). Mit dem Namen Vlravarma er-
scheint ein weiterer Jät (116:2). Nicht zuordnen läßt sich der häufig in verschiedenen Stationen wiederkehrende,
doch in seiner Bedeutung unklare Name Kulajaya (95:8 usw.).
Wenn die am Ende teilweise getilgte Inschrift 150:8 richtig hergestellt ist, handelt es sich um eine Art Verflu-
chung. Gelegentlich sind auch buddhistische Inschriften durch die Tilgung eines Stiftemamens (23:4) oder der
 
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