in der naturwissenschaftlichen Medizin
37
Es tritt hinzu die Gefahr der Genußgifte und Rauschgifte. Un-
zweifelhaft steht hier die Alkoholfrage an Bedeutung obenan.
Es soll nicht eingegangen werden auf die bekannten Alkohol-
schäden. Für unsere eigene Beweisführung indessen ist wesent-
lich, daß durch gleichzeitigen Alkoholgenuß fast alle bekannten
Gewerbegifte gefährlicher werden, zum Teil wird ihre Giftwirkung
bei gleichzeitigem Alkoholgenuß vervielfacht. Das drückt sich aus
in den bekannten Verordnungen der Gewerbepolizei. Die gleiche
Tatsache läßt sich bei Arzneistoffen feststellen. Es sei nur hin-
gewiesen auf die praktisch wichtige Giftigkeitssteigerung der
meisten Wurmmittel bei gleichzeitiger Einnahme von alkoholischen
Getränken. Es ist nach Experimenten mit anderen chemischen
Stoffen nicht ausgeschlossen, daß eine ähnliche Steigerung der
Giftwirkung von Gewerbegiften einerseits, von Arzneistoffen an-
dererseits auch bei gleichzeitiger Zufuhr von Nikotin und Koffein-
haltigen Genußmitteln stattfindet. In dieser Hinsicht ist auch die
gesamte Lebenshaltung nicht gleichgültig. Bekanntlich verträgt
der schwer arbeitende Winzer seit Generationen riesige Mengen
von Alkohol, von denen ein Bruchteil genügen würde, um bei einem
Stadtbewohner schwere degenerative Veränderungen herbeizu-
führen.
Zusammenfassend läßt sich sagen, daß Ernährungsschäden,
Gewerbegifte, Genußgifte — einzelne davon mit der heutigen
Zivilisation für breite Schichten unvermeidlich verknüpft — schon
für sich allein einen Eingriff in den natürlichen Lebenslauf des
Einzelnen und des Volkes bedeuten, dessen Folgen nicht über-
sehbar sind.
Nun kommt die besondere Gefahr des Arzneischatzes hinzu.
Der Arzt sollte nie vergessen, daß viele der Kranken, die sich
in seine Obhut begeben, an Ernährungsschäden leiden oder unter
der Einwirkung von Gewerbegiften und Genußgiften stehen oder
sich durch Not oder durch Unverstand allzusehr von einer natür-
lichen Lebensweise entfernt haben. Solche Patienten sollte man
sinnvoller Weise mit geeigneter Diät behandeln, man sollte sie
der Einwirkung von Gewerbe- und Genußgiften entziehen und
einer natürlichen Lebensweise zuführen. In der Praxis indessen
verläßt kaum einer von ihnen die Sprechstunde ohne das ent-
sprechende Rezeptblatt. Der Patient, der schon an sich Ernährungs-
schäden, Gewerbe- und Genußgiften und einer unnatürlichen
Lebensweise ausgesetzt ist, erhält nun noch Chemikalien in kon-
37
Es tritt hinzu die Gefahr der Genußgifte und Rauschgifte. Un-
zweifelhaft steht hier die Alkoholfrage an Bedeutung obenan.
Es soll nicht eingegangen werden auf die bekannten Alkohol-
schäden. Für unsere eigene Beweisführung indessen ist wesent-
lich, daß durch gleichzeitigen Alkoholgenuß fast alle bekannten
Gewerbegifte gefährlicher werden, zum Teil wird ihre Giftwirkung
bei gleichzeitigem Alkoholgenuß vervielfacht. Das drückt sich aus
in den bekannten Verordnungen der Gewerbepolizei. Die gleiche
Tatsache läßt sich bei Arzneistoffen feststellen. Es sei nur hin-
gewiesen auf die praktisch wichtige Giftigkeitssteigerung der
meisten Wurmmittel bei gleichzeitiger Einnahme von alkoholischen
Getränken. Es ist nach Experimenten mit anderen chemischen
Stoffen nicht ausgeschlossen, daß eine ähnliche Steigerung der
Giftwirkung von Gewerbegiften einerseits, von Arzneistoffen an-
dererseits auch bei gleichzeitiger Zufuhr von Nikotin und Koffein-
haltigen Genußmitteln stattfindet. In dieser Hinsicht ist auch die
gesamte Lebenshaltung nicht gleichgültig. Bekanntlich verträgt
der schwer arbeitende Winzer seit Generationen riesige Mengen
von Alkohol, von denen ein Bruchteil genügen würde, um bei einem
Stadtbewohner schwere degenerative Veränderungen herbeizu-
führen.
Zusammenfassend läßt sich sagen, daß Ernährungsschäden,
Gewerbegifte, Genußgifte — einzelne davon mit der heutigen
Zivilisation für breite Schichten unvermeidlich verknüpft — schon
für sich allein einen Eingriff in den natürlichen Lebenslauf des
Einzelnen und des Volkes bedeuten, dessen Folgen nicht über-
sehbar sind.
Nun kommt die besondere Gefahr des Arzneischatzes hinzu.
Der Arzt sollte nie vergessen, daß viele der Kranken, die sich
in seine Obhut begeben, an Ernährungsschäden leiden oder unter
der Einwirkung von Gewerbegiften und Genußgiften stehen oder
sich durch Not oder durch Unverstand allzusehr von einer natür-
lichen Lebensweise entfernt haben. Solche Patienten sollte man
sinnvoller Weise mit geeigneter Diät behandeln, man sollte sie
der Einwirkung von Gewerbe- und Genußgiften entziehen und
einer natürlichen Lebensweise zuführen. In der Praxis indessen
verläßt kaum einer von ihnen die Sprechstunde ohne das ent-
sprechende Rezeptblatt. Der Patient, der schon an sich Ernährungs-
schäden, Gewerbe- und Genußgiften und einer unnatürlichen
Lebensweise ausgesetzt ist, erhält nun noch Chemikalien in kon-